284/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Sehr geehrter Herr Mag. Zimmermann,

Die Stellungnahme des BMF zur Petition Nr. 128 ist noch aufrecht,

mit freundlichen Grüßen

Heidrun Zanetta


BMF-Stellungnahme zur Petition Nr. 128 betreffend „Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten:

Die Petition 128 (vom 28.10.2011) geht  davon  aus,  dass  die  Rechtslage  unklar  sei,  es  also
offen sei, ob der Bund die Kosten für das Aufsuchen und die Freilegung von Fliegerbomben tragen müsse - dies war vor ca. 1 Jahr auch zutreffend.

Mittlerweile liegt  aber  das  OGH-Erkenntnis  7  Ob  133/12b  vor,  wonach  eindeutig  feststeht,
dass es keine Rechtsnorm gibt, wonach der Bund hier (präventiv) tätig werden  müsste  bzw. die Kosten zu ersetzen hätte, wenn ein Grundstückseigentümer oder sonst jemand tätig wird.

Die   Rechtslage   ist   insofern   klar,    dass   jeder   Grundstückseigentümer,    sofern   er  eine Sondierung/Freilegung beauftragt, selbst die Kosten hiefür zu tragen hat.

Nichtsdestotrotz steht es dem Bund/Nationalrat natürlich frei, zukünftig eine Regelung zu schaffen, die von der gegebenen Rechtslage abweicht; er kann sich dazu verpflichten, die Aufgabe und die Kosten zu übernehmen - dies ist auch der Inhalt/Gegenstand der vorliegenden Petition.

Der  Bund  kann  aber  auch  gar  nicht  tätig  werden (die geltende Rechtslage ist nun bekannt) oder teilweise Kosten übernehmen.

Das BMI, welches legistisch für eine Regelung (im Waffengesetz) zuständig wäre,  hat für Anfang Dezember 2012 zu einer interministeriellen Beratungsrunde (BMI, BMLVS, BMF) über Optionen für die weitere Vorgangsweise auf Beamtenebene eingeladen.

Eine  Entsprechung  des Inhalts der vorliegenden  Petition  ist damit jedoch nicht grundgelegt.

Aus  Sicht  des  BMF  wären  selbstverständlich  alle   denkbaren   Optionen   für   eine   weitere Vorgangsweise vorweg in ihren finanziellen und budgetären Dimensionen darzulegen).