285/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 31.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Ausschuss für

Petitionen und Bürgerinitiativen
Nationalratsdienst

NR-AUS-PETBI.Stellunanahme@parlament.qv.at

Betrifft:                                  Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zur Petition 179/PET; ZI.: 17010.0020/27-L1.3/2013 und 17020.0025/18-L1.3/2013

Am 6. März 2013 hat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen beschlossen, zur Petition Nr. 179 „Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende" eine Stellungnahme des Justizressorts einzuholen.

Die Petition berührt den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Justiz insoweit, als sie eine finanzielle Unterstützung von Studierenden in Form einer „Unterhaltsunterstützung“ vorschlägt. Dabei geht das Bundesministerium für Justiz davon aus, dass diese Forderung, wonach alle Stipendienbezieher zusätzlich zum Stipendium eine Unterhaltsunterstützung ("jährliches Startgeld") von 1.000 Euro jährlich erhalten sollen, weder auf eine Erhöhung der Unterhaltslasten der geldunterhaltspflichtigen Elternteile noch auf eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes abzielt. Ein von der konkreten Leistungsfähigkeit und von den konkreten Bedürfnissen des einzelnen unterhaltsberechtigten Studierenden losgelöstes "Startgeld" stünde im Widerspruch zu den Grundprinzipien des österreichischen Kindesunterhaltsrechts.

Wien, 28. Mai 2013

Für die Bundesministerin:

Dr. Wolfgang Kirisits

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