289/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 04.07.2013
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Stellungnahme zu Petition

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 3. Juli 2013

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWFJ-10.107/0008-IM/a/2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur
Petition Nr. 201 betreffend "Bundesrahmengesetz Kindergarten" mit dem
höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Beilage

 


 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Da gemäß Art. 14 Abs. 4 B-VG in Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern vorbehalten sind, ist die Erlassung eines Grundsatzgesetzes ohne Änderung der Bundesverfassung nicht möglich.

 

Im Rahmen der bestehenden Kompetenzverteilung wurde in den vergangenen Monaten versucht, mit den Ländern gemeinsam eine Vereinheitlichung der Betreuungsqualität durch bundesweite Empfehlungen für Qualitätsstandards in der Kinderbildung und -betreuung zu erarbeiten. Diese sollten Standards in Bezug auf Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, betreuungsfreie Arbeitszeit sowie Aus- und Fortbildung von Fach- und Hilfskräften usw. formulieren. Bislang konnte aber noch keine Einigung mit den Ländern erzielt werden.

 

Hinsichtlich der Ausbildung der Pädagog/inn/en besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.