289/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2013
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Stellungnahme zu Petition
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 3. Juli 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0008-IM/a/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die
Stellungnahme meines Hauses zur
Petition Nr. 201 betreffend "Bundesrahmengesetz Kindergarten" mit dem
höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Stellungnahme
des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Da gemäß Art. 14 Abs. 4 B-VG in Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern vorbehalten sind, ist die Erlassung eines Grundsatzgesetzes ohne Änderung der Bundesverfassung nicht möglich.
Im Rahmen der bestehenden Kompetenzverteilung wurde in den vergangenen Monaten versucht, mit den Ländern gemeinsam eine Vereinheitlichung der Betreuungsqualität durch bundesweite Empfehlungen für Qualitätsstandards in der Kinderbildung und -betreuung zu erarbeiten. Diese sollten Standards in Bezug auf Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, betreuungsfreie Arbeitszeit sowie Aus- und Fortbildung von Fach- und Hilfskräften usw. formulieren. Bislang konnte aber noch keine Einigung mit den Ländern erzielt werden.
Hinsichtlich der Ausbildung der Pädagog/inn/en besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.