30/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 14.08.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

GZ. BMVIT-13.400/0013-I/PR3/2009     DVR:0000175

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1010 Wien

Wien, am 11. August 2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2009, GZ. 17010.0020/35-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 22 Untertunnelung der A21 im Bereich Brunn/Gebirge und Sparbach (Stufe 1) inklusive Entlastungstunnel bis Mödling (Stufe 2)" - nach Einholung der Auskünfte von der ASFINAG - Folgendes mitzuteilen:

Untertunnelung der A 21 (Stufe 1):

Diese Forderung wurde schon mehrmals an die ASFINAG gestellt.

Detaillierte Erhebungen im Bereich der Verkehrssicherheit ergaben, dass im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Brunn am Gebirge und der Anschlussstelle Hinterbrühl alle Werte im Durch­schnitt gegenüber den gesamtösterreichischen Auswertungen für Autobahnen liegen.

Das bedeutet, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, Veränderungen des derzeitigen Straßenzustandes herbeizuführen. Bauliche Maßnahmen, die außerordentliche Naturereignisse wie starken Schneefall berücksichtigen, müssten über den gesamten Streckenab­schnitt der A21 durchgeführt werden, um Verbesserungen zu erreichen. Punktuelle Eingriffe in die Streckenführung (Einhausung, Tunnel) würden bezogen auf den gesamten Streckenabschnitt der A21 keinen Nutzen haben und sind daher als nicht wirtschaftlich abzulehnen.

Das Projekt zur Verringerung der Lärmbelastung wurde immer als Kombination von baulichen Maßnahmen und Geschwindigkeitsbegrenzungen angesehen und dementsprechend auch die Be­völkerung informiert. Die baulichen Maßnahmen sind abgeschlossen. In Vorbereitung ist eine Ra­darkette an bereits definierten Standorten zur Einhaltung der verordneten Tempolimits. Diese Maßnahme wird zu einer weiteren Reduktion des Lärmpegels führen.

In Bezug auf die Feinstaubbelastung wird mitgeteilt, dass in Umsetzung des Immissionsschutzge­setzes Luft gemäß Verordnung des Bundeslandes Niederösterreich Zl. 8103/1-0 Stammverord­nung und 1. Novelle Zl. 8103/1-1 vom 27.06.2008 das Gemeindegebiet von Brunn am Gebirge Sanierungsgebiet ist. In den in der Verordnung angeführten Maßnahmen sind aber keine auf der A21 vorgegeben.

Es ist daher zurzeit nicht geplant, die Machbarkeit und Finanzierbarkeit einer teilweisen Einhau­sung oder eines Basistunnels zu überprüfen.

 

Entlastungstunnel bis Mödlinq (Stufe 2):

Ein Entlastungstunnel von der A21 entlang der B12 und B11 bis zur B17 ist im Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes nicht vorgesehen und daher auf Basis des BStG nicht umsetzbar.

Für die Bundesministerin:                                                                        Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                                                                           Petra Farthofer

                                                                                                           Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

                                                                                                    E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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