303/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 22.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 215

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 215 betreffend „Legalisierung des Uhudlers der Grünen Jennersdorf und der Grünen Güssing“ wie folgt Stellung:

Die Petition zur Legalisierung des Uhudlers zielt insofern ins Leere, als einerseits nicht generell von „Uhudler“ gesprochen werden kann (ausschlaggebend für die Verkehrsfähigkeit sind die zugrundeliegenden Rebsorten), und andererseits der Uhudler nicht im Weingesetz 2009 geregelt ist.

Die Rechtsgrundlage basiert auf dem gemeinschaftlichen Weinrecht, wonach der Mitglied­staat eine Kreuzung von vitis vinifera mit einer anderen Art der Gattung vitis klassifizieren kann. Davon ausgenommen sind ausdrücklich die Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbémont; durchwegs typische Uhudlersorten, deren Klassifizierung schon das EU-Recht absolut ausschließt.

Zuständig für die Klassifizierung von Rebsorten sind in Österreich die Bundesländer. Aus den, von den Ländern zugelassenen übrigen Direktträgersorten darf Wein (auch Schaumwein und Perlwein) erzeugt werden, der größtenteils als Uhudler vermarktet wird. Die verpflichtende Verkehrsbezeichnung ist „Wein“; eine kleinere geographische Angabe als „Österreich“, die Rebsorte und der Jahrgang dürfen (wie beim „alten“ Tafelwein; diese Bezeichnung besteht nicht mehr) am Etikett nicht angegeben werden.

Direktträger dürfen nicht neu ausgepflanzt werden. Bereits bestehende Direktträger sind – außer Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbémont – durch die Landesweinbaugesetze bis 2030 vorübergehend zugelassen.

Eine Änderung dieser Rechtslage kann national nicht vorgenommen werden; seitens Österreich wird jedoch auf Gemeinschaftsebene angestrebt, dass der Uhudler auch nach 2030 im derzeitigen Rahmen weiterbestehen kann.

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

Elektronisch gefertigt.