304/SPET XXIV. GP
Eingebracht
am 23.08.2013
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
GZ. BMF-310212/0013-I/4/2013
Bezugnehmend auf das Mail vom 20. Juni
2013, ZI. 17010.0020/45-L1.3/2013, Petition
Nr. 179, betreffend Stipendienreform; Novellierung des
Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines
sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende, wird aus der Sicht des
Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mitgeteilt:
Eine „Stornierung" (besser: „Teilstornierung") der Studienbeihilfe ist auf Grund der aktuellen Rechtslage nicht zulässig. Es wäre aber wünschenswert, selbige im Zusammenhang mit der Aliquotierung des Eigeneinkommens der Studierenden durch eine entsprechende Novelle des Studienförderungsgesetzes zu ermöglichen.
Abschließend wird festgehalten, dass die Vorgangsweise in Bezug auf die Einstellung einer Familienbeihilfe bestätigt werden kann.
23.8.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)