304/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 23.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

GZ. BMF-310212/0013-I/4/2013

Bezugnehmend  auf  das  Mail  vom  20.  Juni  2013,  ZI.  17010.0020/45-L1.3/2013,  Petition
Nr. 179, betreffend Stipendienreform; Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende, wird aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mitgeteilt:

Eine „Stornierung" (besser: „Teilstornierung") der Studienbeihilfe ist auf Grund der aktuellen Rechtslage nicht zulässig. Es wäre aber wünschenswert, selbige im Zusammenhang mit der Aliquotierung des Eigeneinkommens der Studierenden durch eine entsprechende Novelle des Studienförderungsgesetzes zu ermöglichen.

Abschließend wird festgehalten, dass die Vorgangsweise in Bezug auf die Einstellung einer Familienbeihilfe bestätigt werden kann.

23.8.2013

Für die Bundesministerin:

Mag. Heidrun Zanetta

(elektronisch gefertigt)