48/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 19.11.2009
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Stellungnahme zu Petititon
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L2. - Bundesratsdienst Parlament 1017 Wien |
Name/Durchwahl:
MR RL Gerda Fuchs-Preiszler/5587
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0018-IK/1a/2009
Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom:
17010.0020/66-L1.3/2009
Antwortschreiben bitte unter Anführung
der Geschäftszahl an die E-Mail-Adresse
post@ik1.bmwfj.gv.at richten.
Petition Nr. 34 betr. "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen", Beantwortung
Bezugnehmend auf die Petition Nr. 34 betreffend "CSR-Gütezeichen für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen" teilt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches Folgendes mit:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt Initiativen wie "Corporate Social Responsibility“ – CSR, die Unternehmen zu verantwortungsbewussten Wirtschaften ermutigen. Gemeinsam mit der WKÖ, der IV und anderen Ministerien fördert es daher die Unternehmensplattform respACT, die auch eines der Vorbilder für das 2006 von der EK vorgestellte "Europäische Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen" war.
Verantwortungsvolles Unternehmertum wird in Zukunft auch international ein Wettbewerbsfaktor sein. Das bietet für österreichische Unternehmen neue Chancen, die es zu nützen gilt.
Der beste Anreiz für Unternehmen, sich verantwortungsvoll und nachhaltig zu verhalten, besteht darin, dass ein solches Verhalten vom Markt honoriert wird. Konsumenten sind die wichtigsten CSR-Multiplikatoren. Auch international sollte es das Ziel sein, CSR als USP österreichischer Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Österreich zu verankern.
Bisher gibt es gute Erfahrungen damit, dass Unternehmen in ihrem Bereich freiwillig CSR-Maßnahmen setzen. Gleichzeitig ist Selbstverpflichtung zu gesellschaftlicher Verantwortung eine starke Motivation, diese auch umzusetzen und zu leben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat am 1. Oktober 2009 den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Qualitätskennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen (Gütezeichengesetz) zur allgemeinen Begutachtung ausgesandt. Mit diesem Gesetz soll eine Regelung geschaffen werden, mit welcher in aufwandsminimierender und kosteneffizienter Art und Weise die Qualitätskennzeichnung von Erzeugnissen der Wirtschaft (Produkte) sowie gewerblich zu erbringenden Dienstleistungen ab 1. Januar 2010 ermöglicht werden soll.
Die Verwendung eines Gütezeichens mit dem Zusatz „Staatlich anerkanntes Gütezeichen“ ist ausschließlich auf Grund der vorgesehenen Regelungen erlaubt. Die grundlegenden Anforderungen an die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu ermächtigenden Stellen, welche zur Erteilung der Berechtigung zur Vergabe der Verwendung des Gütezeichens berechtigt sind, die Festlegung der Rechte und Pflichten dieser Stellen sowie die Normierung der grundlegenden Voraussetzungen für den Erhalt der Berechtigung zur Verwendung des Gütezeichens sind ebenso zentraler Regelungsinhalt wie die kontinuierliche Festschreibung der ausgezeichneten Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung als das Normalmaß übersteigend.
Zentraler Ansatzpunkt der Regelungen dieses Bundesgesetzes ist, dass die ausgezeichneten Produkte und Dienstleistungen neben der Erfüllung des Standes der Technik und Wissenschaft Eigenschaften aufweisen, welche sie besonders hervorheben.
Die in § 7 Abs. 1 des Entwurfes enthaltene demonstrative Aufzählung jener Aspekte, welche bei der Verfassung von Güterichtlinien für Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, enthält auch den Aspekt der "Nachhaltigkeit der Produktion". Die Güterichtlinien werden von Gütezeichenverbänden völlig autonom unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Wissenschaft, Technik und Wirtschaft von einem Forum erstellt, in dem alle auf dem betreffenden Fachgebiet maßgeblichen Kreise (Fachleute, Wirtschaftskreise, Produzenten und Konsumenten) vertreten sind. Durch die verpflichtende Veröffentlichung der Güterichtlinien im Internet ist vor allem für die Konsumenten Transparenz hinsichtlich der auf Grund der Richtlinie mit dem Gütezeichen versehenen Produkte sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 18.11.2009
Für den Bundesminister:
Gerda Fuchs-Preiszler
Elektronisch gefertigt.