57/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 14.01.2010
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Stellungnahme zu Petititon

 

 

GZ. BMeiA-AT.90.13.03/0116-I.7/2009

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

L2 - Bundesratsdienst

Parlament

1017 W i e n

 

per E‑Mail:

stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

 

 

Betreff: Petition Nr. 30 betreffend „Finanzielle Absicherung von 147 - Rat auf Draht“

 

B e i l a g e 

 

 

 

Anverwahrt wird die Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu der mit Schreiben vom 16.Oktober 2009, GZ 17010.0020/71-L1.3/2009, übermittelten Petition Nr. 30 vorgelegt.

 

 

 

Wien, am 13. Jänner 2010

Für den Bundesminister:

Theuermann m.p.


Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zur Petition Nr. 30 betreffend „Finanzielle Absicherung von ´147- Rat auf Draht´“

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten begrüßt die Einrichtung „147 - Rat auf Draht“ als wichtige, vertrauliche und weithin geschätzte Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Diese Rolle wurde auch vom Kinderrechtskomitee der Vereinten Nationen anerkannt, das in Würdigung des österreichischen Staatenberichts (CRC/C/15/Add.251) im Jahr 2005 eine verstärkt strukturelle Unterstützung von „Rat auf Draht“ empfohlen hat. Eine Unterstützung von „Rat auf Draht“ liegt jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Ressorts, sodass dafür keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird auch in Zukunft seine Unterstützung für die Realisierung der Kinderrechte insbesondere im Rahmen der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit nach Maßgabe des EZA-Gesetzes fortsetzen.