58/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 14.01.2010
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möglich.
Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
z.Hdn. Herrn
Mag. Ernst Zimmermann
Parlament
1014 Wien
Wien, am 11.01.2010
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe
Ihre Nachricht vom
17010.0020/97-L1.3/2009 BMLFUW- R. Schmidl
LE.4.2.6/0237-I/3/2009 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 41
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 41 betreffend „GentechnikFREIE Futtermittel" wie folgt Stellung:
1. Kennzeichung tierischer Produkte aus GVO-Fütterung gem. VO 1829/2003:
Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel als „genetisch verändert" zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden. Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die von Nutztieren stammen, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, war im eu ropäischen Rechtssetzungsverfahren nicht mehrheitsfähig.
2. EU-Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot für gentechnikfreie Futtermittel:
In mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen (zu 46/J, 1074/J, 1079/J, 3193/J der laufenden GP) wurde auf die österreichischen Bemühungen zur Versorgung mit gentechnikfreien Futtermitteln hingewiesen. Sojaextraktionsschrot ist in ganz Europa das beste und gefragteste Eiweißfuttermittel, das nur begrenzt durch andere Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in der Tierernährung ersetzt werden kann. Es wird hauptsächlich im Mischfutter für Schweine und Geflügel verwendet.
Der Anbau aus der heimischen Produktion und aus der EU ist bei weitem nicht ausreichend, um den Bedarf zu sättigen (siehe Machbarkeitsstudie 2005: www.aqes.at). Die Menge und der Proteingehalt der Sojaschrot-Ersatzerzeugnisse (Raps, Sonnenblumen, Erbse, Ackerbohne, DDGS etc.) reichen ebenfalls nicht aus, um den gesamten Proteinbedarf für die Fütterung zu decken.
Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Österreich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungsstudien belegen, dass es sehr gut für die Wiederkäuerfütterung geeignet ist.
3. Auslobung gentechnikfreier Produkte im Fleischbereich:
Diese Möglichkeit besteht bereits gemäß Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit. Bei Bio- Lebensmitteln oder als „gentechnikfrei" gekennzeichneten Lebensmitteln, wie bei Milch und Fleisch, ist der Einsatz von Gentechnik im gesamten Herstellungsprozess untersagt.
Der mündige Konsument, der auf gentechnikfreie Lebensmittel Wert legt, hat daher bereits entsprechende Wahlmöglichkeiten durch den Kauf biologisch oder gentechnikfrei erzeugter Lebensmittel.
Auch das AMA-Gütesiegel berücksichtigt die gentechnikfreie Produktion. Eine kontrolliert gentechnikfreie Fütterung erfolgt im Rahmen der biologischen Landwirtschaft und auch bei AMA- Gütesiegelprodukten, bei denen eine Positivkennzeichnung gemäß den Bestimmungen der Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit erfolgt.
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Kaiser
Elektronisch gefertigt