58/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 14.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

z.Hdn. Herrn

Mag. Ernst Zimmermann

 

Parlament

1014  Wien

                                                                                                                                                              Wien, am    11.01.2010

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                                              Unsere Geschäftszahl                           Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/97-L1.3/2009                              BMLFUW-                                R. Schmidl

                                                                       LE.4.2.6/0237-I/3/2009           6653

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 41

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 41 betreffend GentechnikFREIE Futtermittel" wie folgt Stellung:

1.   Kennzeichung tierischer Produkte aus GVO-Fütterung gem. VO 1829/2003:

Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel als genetisch verändert" zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Le­bensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veräderter Futtermittel hergestellt wurden. Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die von Nutztieren stammen, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, war im eu­ ropäischen Rechtssetzungsverfahren nicht mehrheitsfähig.

2.   EU-Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot für gentechnikfreie Futter­mittel:

In mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen (zu 46/J, 1074/J, 1079/J, 3193/J der laufenden GP) wurde auf die österreichischen Bemühungen zur Versorgung mit gentechnikfreien Futtermitteln hingewiesen. Sojaextraktionsschrot ist in ganz Europa das beste und gefragteste Eiweißfuttermittel, das nur begrenzt durch andere Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in der Tierernährung ersetzt werden kann. Es wird hauptsächlich im Mischfutter für Schweine und Geflügel verwendet.

 

Der Anbau aus der heimischen Produktion und aus der EU ist bei weitem nicht ausreichend, um den Bedarf zu sättigen (siehe Machbarkeitsstudie 2005: www.aqes.at). Die Menge und der Proteingehalt der Sojaschrot-Ersatzerzeugnisse (Raps, Sonnenblumen, Erbse, Ackerbohne, DDGS etc.) reichen ebenfalls nicht aus, um den gesamten Proteinbedarf für die Fütterung zu decken.

Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Öster­reich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungs­studien belegen, dass es sehr gut für die Wiederkäuerfütterung geeignet ist.

3. Auslobung gentechnikfreier Produkte im Fleischbereich:

Diese Möglichkeit besteht bereits gemäß Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit. Bei Bio- Lebensmitteln oder als gentechnikfrei" gekennzeichneten Lebensmitteln, wie bei Milch und Fleisch, ist der Einsatz von Gentechnik im gesamten Herstellungsprozess untersagt.

Der mündige Konsument, der auf gentechnikfreie Lebensmittel Wert legt, hat daher bereits entsprechende Wahlmöglichkeiten durch den Kauf biologisch oder gentechnikfrei erzeugter Lebensmittel.

Auch das AMA-Gütesiegel berücksichtigt die gentechnikfreie Produktion. Eine kontrolliert gen­technikfreie Fütterung erfolgt im Rahmen der biologischen Landwirtschaft und auch bei AMA- Gütesiegelprodukten, bei denen eine Positivkennzeichnung gemäß den Bestimmungen der Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit erfolgt.

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Kaiser

Elektronisch                                                                                                                     gefertigt