65/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.01.2010
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Stellungnahme zu Petititon

 

Zentrale Rechtsdienste, Forstrecht, Arten-

und Naturschutz

Abteilung I/3

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

z.Hdn. Herrn

Mag. Ernst Zimmermann

 

Parlament

1017   W i e n

 

                                                                                                          Wien, am 08.01.2010

 

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                             Unsere Geschäftszahl                          Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/97-L1.3/2009                  BMLFUW-                              R. Schmidl

                                                           LE.4.2.6/0236-I/3/2009

 

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 39

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 39 betreffend „der weiteren Vorgangsweise zur Errichtung von Schutzbauten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung“ wie folgt Stellung:

 

Durch die verzögerte Auszahlung von Beiträgen des Landes Steiermark zu Schutzmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung kam es in den letzten Monaten zu einer Verunsicherung vor allem in der Belegschaft, die sich in mehreren politischen Aktivitäten ausdrückte.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Resolution des Regionalmanagements Liezen, das Schreiben der Gewerkschaft Bau-Holz, die parlamentarische Anfrage Nr. 3183/J-NR/2009 des Abg. Muchitsch vom 8.10.2009 sowie die parlamentarische Anfrage Nr. 3587/J-NR/2009  der Abg. Hakel vom 5.11.2009 verwiesen. Die entsprechenden Beantwortungen sind bereits erfolgt.

 

Nachdem der Katastrophenfonds (als das wichtigste Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren) aus Mitteln der Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Kapital­ertragssteuer und Körperschaftssteuer gespeist wird und diese ein stark verringertes Aufkommen zu verzeichnen haben, mussten sowohl im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung als auch im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung Kürzungen vorgenommen werden. Trotz dieser durch die allgemeine Wirtschaftssituation äußerst angespannten Budgetsituation ist es gelungen, die Bundesmittel für den Schutz vor Naturgefahren im Durchschnitt der letzten fünf Jahre auf einem konstanten Niveau zu halten.

 

In umfangreichen Kontakten auf politischer Ebene und langwierigen Verhandlungen auf Verwaltungsebene mit den Finanzierungspartnern im Land Steiermark konnte zudem die Aufbringung der erforderlichen Landesmittel soweit gewährleistet werden, dass sowohl eine Beschäftigung im bisherigen Ausmaß als auch eine rasche Realisierung der notwendigen Schutzmaßnahmen sichergestellt werden konnte.

 

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Kaiser

 

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