74/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 14.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Petition Nr. 48 betreffend "Stoppt die Langstrecken-Tiertransporte"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt zum o.a. Betreff wie folgt Stellung:
Bedingt
durch die geographische Lage und seine Rolle als Transitland spielt Österreich
im
internationalen Tierverkehr eine zentrale Rolle.
Da der freie Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten
eine der Grundfreiheiten
der
Europäischen Union ist, sind Limitierungen desselben - auch
wenn diese im Falle
der
Lebendtiertransporte durchaus wünschenswert wären - sehr
schwer durchsetz-
bar.
Ein Vorschlag zur Revision der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, in welchem eine
Beschränkung der
Schlachttiertransporte vorgesehen war, wurde von Österreich
unterstützt, jedoch
von der Europäischen Kommission nicht weiterverfolgt.
Nationale
strengere Bestimmungen beim Transport von Tieren, deren Möglichkeit in
der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingeräumt wird, wurden in Österreich
derart
genützt, als
dass das österreichische Tiertransportgesetz
Schlachttiertransporte auf
eine
Maximaldauer von 4,5 h beschränkt. Diese Limitierung kann jedoch nur
auf jene
Transporte Anwendung finden, deren Ursprungs- und Bestimmungsort innerhalb
Österreichs
liegen, nicht also den internationalen Tierverkehr. Somit ist die rigorose
Kontrolle der Einhaltung der Gemeinschaftsbestimmungen die effektivste Möglichkeit
zu
verhindern, dass Tieren im Rahmen des Transportes Schäden oder
Leiden zugefügt
werden.
Um dieser
Verantwortung Rechnung zu tragen bemüht sich das Bundesministerium
für Gesundheit
um eine möglichst hohe Zahl an Kontrollen von
Lebendtiertransporten.
Den österreichischen Bundesländern wird
anhand
statistischer Kriterien jährlich eine Mindestanzahl an durchzuführenden
Kontrollen
vorgegeben.
Im Jahr 2009 wurden in Österreich mehr als 85.000 Kontrollen von
Tiertransporten
durchgeführt, davon mehr als 1.500 auf der Straße. Die
Beanstandungsquote
lag im Bundesländerdurchschnitt bei ca. 1,6%, wobei die
überwiegende
Mehrzahl der Beanstandungen nicht mit Schmerzen, Schäden oder
Leiden
von Tieren verbunden war, sondern beispielsweise durch fehlende oder
unvollständige
Dokumente.
Es
liegt nicht im Kompetenzbereich und entzieht sich somit der Kenntnis des
Bundesministeriums für Gesundheit, ob und in welcher Form
Subventionen oder
Unterstützungen
seitens der Europäischen Union für
Langstreckentransporte von
Schlachttieren
gewährt werden.
Für den
Bundesminister:
Mag.
Dr. Brigitte Magistris
Beilage:
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