74/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 14.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

Petition Nr. 48 betreffend "Stoppt die Langstrecken-Tiertransporte"

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt zum o.a. Betreff wie folgt Stellung:

Bedingt durch die geographische Lage und seine Rolle als Transitland spielt Österreich
im internationalen Tierverkehr eine zentrale Rolle.

Da der freie Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten eine der Grundfreiheiten
der Europäischen Union ist, sind Limitierungen desselben - auch wenn diese im Falle
der Lebendtiertransporte durchaus wünschenswert wären - sehr schwer durchsetz-
bar. Ein Vorschlag zur Revision der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, in welchem eine
Beschränkung der Schlachttiertransporte vorgesehen war, wurde von Österreich
unterstützt, jedoch von der Europäischen Kommission nicht weiterverfolgt.


Nationale strengere Bestimmungen beim Transport von Tieren, deren Möglichkeit in
der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingeräumt wird, wurden in Österreich derart
genützt, als dass das österreichische Tiertransportgesetz Schlachttiertransporte auf
eine Maximaldauer von 4,5 h beschränkt. Diese Limitierung kann jedoch nur auf jene
Transporte Anwendung finden, deren Ursprungs- und Bestimmungsort innerhalb
Österreichs liegen, nicht also den internationalen Tierverkehr. Somit ist die rigorose
Kontrolle der Einhaltung der Gemeinschaftsbestimmungen die effektivste M
öglichkeit
zu verhindern, dass Tieren im Rahmen des Transportes Schäden oder Leiden zugefügt
werden.

 

Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen bemüht sich das Bundesministerium
für Gesundheit um eine möglichst hohe Zahl an Kontrollen von
Lebendtiertransporten. Den österreichischen Bundesländern wird anhand
statistischer Kriterien j
ährlich eine Mindestanzahl an durchzuführenden Kontrollen
vorgegeben. Im Jahr 2009 wurden in Österreich mehr als 85.000 Kontrollen von
Tiertransporten durchgeführt, davon mehr als 1.500 auf der Straße. Die
Beanstandungsquote lag im Bundesländerdurchschnitt bei ca. 1,6%, wobei die
überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen nicht mit Schmerzen, Schäden oder
Leiden von Tieren verbunden war, sondern beispielsweise durch fehlende oder
unvollständige Dokumente.

Es liegt nicht im Kompetenzbereich und entzieht sich somit der Kenntnis des
Bundesministeriums f
ür Gesundheit, ob und in welcher Form Subventionen oder
Unterstützungen seitens der Europäischen Union für Langstreckentransporte von
Schlachttieren gewährt werden.

Für den Bundesminister:
Mag. Dr. Brigitte Magistris

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