77/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2010
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Stellungnahme zu Petititon

An die
Parlamentsdirektion

Reichsratstraße 1
1017  Wien

Wien, am    07.05.2010

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Ihre Nachricht vom

17010.0020/18-L1.3/2010                   BMLFUW-                          R. Schmidl

LE.4.2.6/0052-I/3/2010      6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 48

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur
Petition Nr. 48 betreffend
Stoppt die Langstrecken-Tiertransporte!" wie folgt Stellung:

Die noch in der Verordnung (EG) Nr. 2000/2005 der Kommission zur Festsetzung der Aus-
fuhrerstattungen im Rindfleischsektor vorgesehene Ausfuhrerstattung f
ür Schlachtrinder (KN-
Code 0102 90 71 9000) ist mit der Verordnung (EG) Nr. 2147/2005 der Kommission vom
23. Dezember 2005 aufgehoben worden.

Auch nach der derzeit gültigen Verordnung (EU) Nr. 62/2010 der Kommission vom 21. Januar
2010 gibt es keine Ausfuhrerstattung f
ür Schlachtrinder.

Damit wurde ein seit vielen Jahren von Österreich immer wieder vorgebrachtes Anliegen, nur
Zuchtrinderexporte und keine Schlachtrinderexporte mehr zu f
ördern, nunmehr zufriedenstel-
lend geregelt.

Warum bei Zuchtrindertransporten in aller Regel keine Tierschutzproblematik vorliegt, ist wie
folgt zu begr
ünden:

Zuchtrinder mit Stammbaum sind besonders wertvolle Tiere und es ist daher von höchstem
Interesse des Versenders wie auch des Empf
ängers und daher auch des Transporteurs, dass


die Tiere gesund und wohlbehalten am Bestimmungsort eintreffen. Lieferungen dieser Tiere
sind oft dazu bestimmt, vor allem in Ländern wie der Russischen Föderation, Albanien, Kroa-
tien, der Ukraine und anderen am Wiederaufbau einer funktionierenden Rinderwirtschaft mit-
zuwirken. Nachdem in diesen von wirtschaftlichen Problemen betroffenen Staaten den Bauern
wenig Geld zur Verf
ügung steht, ist in diesen Fällen eine finanzielle Förderung dieser Trans-
porte sinnvoll. Allerdings wird es voraussichtlich ab 2013 auch f
ür Zuchttiere keine Exportför-
derungen mehr geben.

Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Kaiser

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