94/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
10.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition

An die
Parlamentsdirektion
L1.3 - Ausschussbetreuung NR
1017 Wien
Wien, am 09.02.2011
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe
Ihre Nachricht vom
17010.0020/6-L1.3/2011 BMLFUW- R. Schmidl
13.01.2011 LE.4.2.6/0013-I/3/2011 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 66
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 66 betreffend „Initiative für die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes von 2001 und der Deponieverordnungen“ wie folgt Stellung:
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass das Mineralrohstoffgesetz in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.
Bezüglich einer
Regelung von Deponien auf der Parndorfer Platte ist festzuhalten, dass Deponien gemäß § 37 AWG 2002
in Verbindung mit der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008
idgF, zu genehmigen sind. Gemäß § 21 Abs. 2
und 3 Deponieverordnung 2008 ist bereits jetzt sichergestellt, dass aufgrund
der dort genau festgelegten Anforderungen an einen Deponiestandort zahlreiche
Standorte und Gebiete generell als Deponiestandort ausgeschlossen sind, um
mögliche
Beeinträchtigungen der öffentlichen
Interessen gemäß § 1 Abs. 3 AWG 2002 hinsichtlich
Menschen und Umwelt auszuschließen. Eine darüber
hinausgehende Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten bzw.
des Verbotes von Deponien in bestimmten Regionen würde den
Rahmen einer Bundesregelung sprengen.
Derartige Regelungen könnten jedoch in die Raumordungsbestimmungen der einzelnen Län- der aufgenommen werden, da Genehmigungen oder Untersagungen nach Raumordnungsrecht im Verfahren nach AWG 2002 mit anzuwenden sind und eine Genehmigung für eine Deponie daher nur dann erteilt werden kann, wenn auch für den Bereich der Raumordnung die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diesbezüglich wird beispielsweise auf § 16 des Salzburger Raumordnungsgesetzes, LGBL. 30/2009 idgF verwiesen, wonach über die Raumverträglichkeit bestimmter Abfallbehandlungsanlagen, ua. Deponien, bescheidmäßig abzusprechen ist.
Für den Bundesminister:
SC
Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.
