95/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 07.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Aktenvermerk

VL_006_ASF; V3.0

A12 Inntal Autobahn

Lärmschutz Bereich Terfens

Stellungnahme ASFINAG zur Petition Nr. 63

Betreff

Verteiler

 

Themenbereich

1.   Allgemeines:

ASFINAG ist gemäß § 7 Abs. 1 iVm § 34b BStG bei der Planung, dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen  zur  Bedachtnahme  auf die Verkehrssicherheit und  die Umweltverträglich- keit verpflichtet. Aus diesem Grund werden von der ASFINAG nicht nur laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wie z.B. die LKW Stellplätze Vomp, sondern auch Maßnahmen zur Reduktion der zum Schutz der Menschen und ihrer natürlichen Umwelt gegen schädliche und störende Schallimmissionen, die vom Verkehr auf Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) ausgehen umgesetzt. Lärmschutzmaßnahmen werden von der ASFINAG bei entsprechenden Grenzwertüberschreitungen von schutzwürdigen Wohngebäuden umgesetzt, soweit diese technisch durchführbar und im Hinblick auf den erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbar sind.

 

Die für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen maßgebenden Kriterien und Grenzwerte, sowie die anzuwenden Berechnungsvorschriften sind in der Dienstanweisung - Lärmschutz an Bundesstraßen“ des BMVIT aus dem Jahr 2006 geregelt. Entsprechend dieser Dienstan- weisung ist der für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms auf Bundesstraßen  maßgebli- che Beurteilungspegel der A - bewertete, energieäquivalente Dauerschallpegel LA, eq.

Die Immissionsgrenzwerte für Straßenverkehrslärm von bestehenden Bundesstraßen be- tragen 60 dB für den Tag- Abend Nachtzeitraum (Lden) und 50 dB für den Nachtzeitraum (Lnight) in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit eines Wohnhauses im Sinne der Dienstanweisung sind:

- Überschreitung einer der beiden Immissionsgrenzwerte durch den Verkehrslärm der Bun- desstraße an mindestens einer Gebäudeöffnung unter der Zugrundelegung des Be- standsverkehrs,

-  dem ständigen Wohnzweck dienendes (Hauptwohnsitz) Gebäude,

-  und muss das Gebäude vor der Errichtung der Straße bestanden haben oder eine Bau- bewilligung vor dem 1.1.1996 aufweisen.

Weiters regelt die Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen, dass unter Berück- sichtigung der Wirtschaftlichkeit straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen auch dann noch als



 

 

 

wirtschaftlich  vertretbar erachtet werden, wenn die hierfür aufzuwendenden Kosten im  Regel- fall das dreifache der Herstellungskosten passiver Maßnahmen für schutzwürdige Häuser nicht übersteigen.

Darüber hinaus legt die Dienstanweisung des BMVIT für Lärmschutz an Bundesstraßen einen       Richtwert für die maximale Höhe von Lärmschutzmaßnahmen mit 4 m (in begründeten Ausnahmefällen mit 5,5 m) fest.

2.   Lärmschutz Vomperbach Nord (Alte Landstraße und Kirchboden):

Entsprechend der aktuellen lärmtechnischen Untersuchung für den Bereich Vomperbach nördlich der A12 Inntal Autobahn ist entsprechend den Kriterien der Dienstanweisung Lärm- schutz im Zuge des Belagssanierungsprojektes die Erneuerung und Adaptierung der beste- henden Lärmschutzwände möglich.

Aus diesem Grund wurde die Adaptierung der Lärmschutzwand in diesem Bereich in das Be- lagssanierungsprojekt mit aufgenommen und wird voraussichtlich im Jahr 2011 von der AS- FINAG umgesetzt.

3.   Lärmschutz Vomperbach Süd (Stublerwald und Wohnstraße):

Im Hinblick auf die in den gegenständlichen Bereich durchgeführte bzw. geplante Belagssa- nierung  wurden  von  der ASFINAG  die vorliegenden  Untersuchungen  für den  Bereich Stublerwald und Wohnstraße nochmals überarbeitet.

Entsprechend den aktuellen Ergebnissen der lärmtechnischen Untersuchung, welche auch noch zusätzlich anhand einer Schallpegelmessung im Bereich Wohnstraße evaluiert wurde, kann folgendes zusammenfassend festgehalten werden:

Unter der Zugrundelegung des Bestandsverkehrs 2007 und den sanierten Fahrbahnbelägen der beiden Richtungsfahrbahnen ergeben sich Grenzwertüberschreitungen in den gegen- ständlichen  Siedlungsbereichen an 11 Gebäuden und in Summe an ca. 46 Gebäudeöffnun- gen. Fünf dieser Gebäudeöffnungen weisen eine Überschreitung des Grenzwerts von mehr als 5 dB auf.  Die in der Petition angeführten Grenzwertüberschreitungen von bis zu 15 dB werden an den Gebäudeöffnungen bei weitem nicht erreicht.

Für alle im gegenständlichen Siedlungsraum untersuchten aktiven Lärmschutzmaßnahmen kann das  Wirtschaftlichkeitskriterium  bei  weitem  nicht erreicht  werden und aufgrund der örtli- chen Rahmenbedingungen würde auch mit massiven Lärmschutzmaßnahmen  nur eine ge- ringe Anzahl an Wohngebäuden eine deutlich wahrnehmbare Pegelverbesserung erfahren.

Im Siedlungsraum Stublerwald ist anzumerken, dass für das Wohngebäude Nr. 10 im Jahr 2009 von der ASFINAG der Einbau von Schallschutzfenster gefördert wurde und die über- wiegende Anzahl der Wohngebäude eine Baugenehmigung nach dem 1.1.1996 aufweist (vgl. Pkt. 1).

4.   Lärmschutz Terfens Dorf:

Um die Schutzwirkung des im Jahr 2003 umgesetzten Lärmschutzprojektes Terfens Dorf besser beurteilen zu können, wurden zwei   Evaluierungsmessungen beauftragt. Die Schall- pegelmessungen werden bei einer den Vorschriften und Richtlinien entsprechender Witterung bis zum Frühjahr 2011 durchgeführt.

Anhang:


Hermann Gahr

Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 28. Oktober 2010

Petition

Sanierung  der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet  von Terfens an der A12“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend

Sanierung  der  Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A12 Inntalautobahn“

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gahr

Abg. z. NR


Petition  Sanierung  der  Belastungen  durch  Autobahnverkehrslärm  im Gemeindegebiet von Terfens an der A12 Inntalautobahn“

Das Bundesland Tirol weist mit der A 12 Inntal- sowie der A 13 Brennerautobahn die im gesamten Alpenraum höchst belastete Transitroute auf. Aufgrund der besonderen Topografie in den engen Gebirgstälern sind weit höhere Lärm- und Gesundheitsschutzmaßnahmen als in anderen Gebieten erforderlich.

Die zunehmenden Belastungen durch den Autobahnlärm führen zu gravierenden Veränderungen des Sozialverhaltens und wirtschaftlichen Nachteilen für die Wohnbevölkerung von Terfens. Man denke beispielsweise an die Wertminderung von Grundstücken und Häusern, Mietzinseinbußen oder höheren Gesundheits- und Pflegekosten.

Der Ortsteil Vomperbach im Gemeindegebiet von Terfens ist seit Jahrzehnten durch die Autobahn getrennt und die Belastungen durch den Verkehr steigen ständig an. Seit Jahren werden die Bewohner der dort vor 1996 errichteten Häuser (Bsp. Haus "Paul", Haus "Parz") mit gutgemeinten Zusagen vertröstet.

Auch auf der anderen Seite der Autobahn fordert die Bevölkerung schon lange eine wirksame Entlastung vom Verkehrslärm. Das Haus "Jenewein" etwa, in den 1950er Jahren und somit zwanzig Jahre vor der Verkehrsfreigabe der A12 in diesem Bereich errichtet, bemüht sich seit über 10 Jahren intensiv um die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes.

Die Unterzeichner der Petition fordern daher:

      eine    rasche   und    unverzügliche   Verbesserung   der   Gesundheits-    und Lebensqualität für die betroffenen Familien und angeführten Liegenschaften sowie deren  Freiräume in den genannten Wohngebieten  der Gemeinde Terfens durch Errichtung eines aktiven Lärmschutzes und Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzwerte.

      Vorrang für den Gesundheitsschutz im geschilderten Bereich, um nicht den Eindruck zu erwecken, Transitparkplätze wären wichtiger als Familien, die schon vor dem Bau der A12 Inntalautobahn angesiedelt haben.

      eine umfassende Sanierung der Lärmquelle durch den Betreiber der A 12 Inntalautobahn beziehungsweise die Verwendung der Straßenbenützungsgebühren Vignette (PKW) und Roadpricing (LKW) für die Beseitigung der hohen Gesundheitsbelastung.


Gemeinde Terfens                                                                        Transitforum Austria-Tirol

Dorfplatz 1                                                                                UVP-G-2000-Organisation

6123 Terfens                                                                               6020 Innsbruck

Tel 0043-5224/68315                                                               Salurnerstraße 4

Fax 0043-5224/68315-66                                                              transitforum@tirol.com

gemeinde@terfens.tirol.gv.at                                                   www.transitforum.at

http://www.terfens.tirol.gv.at

Beilage zur

Parlamentarischen Petition

betreffend

Sanierung des Autobahnverkehrslärms im Gemeindegebiet Terfens an der

A12 Inntalautobahn

Grundlagen: Lärmschutzuntersuchungen ASFINAG

Baubescheide der Gem. Terfens

Umweltausschuss vom 24.11.2009 und 5.7.2010 der Gem.Terfens Dienstanweisung 2006 des BMVIT

Ortsteil Vomperbach

Die von den Lärmgrenzwertüberschreitungen entlang der A12 (ca.Km 53,1 bis

ca.Km 53,8) infolge Autobahnverkehr betroffenen Wohngebiete der Gemeinde

Terfens umfassen:

1) Alte Landstraße und Kirchboden (Beilage A)

Nr. 20 - Jenewein


Grenzwertüberschreitung bis zu 10 dB(A) bei Nacht trotz der vorhandenen LSW in diesem Bereich entlang der A12.

Das Wohnhaus wurde 1950 genehmigt und errichtet, also 20 Jahre vor der Verkehrsfreigabe der A12 in diesem Bereich.

Die Fam. Jenewein bemüht sich seit 10 Jahren intensiv um die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes.

Auch die im Folgenden angeführten weiteren vom Autobahnverkehrslärm betroffenen Wohnobjekte in diesem Abschnitt wurden alle vor dem 1.1.1996 genehmigt. Und zwar:

Nr.15-Baugenehmigung 1984, Nr.16-1965, Nr.17-1962, Nr.18-1961; Nr.19- 1990

Die Grenzwertüberschreitungen reichen bis 5dB(A) bei Nacht trotz der vorhandenen LSW in diesem Bereich entlang der A12.

Es sind also im zitierten Wohngebiet insgesamt 6 Objekte von den Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Lösungsvorschlag:

Lt. Gutachten Lechner vom 7.7.2009 können die Grenzwerte gem.

Dienstanweisung BMVIT- Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahre 1996 –

am Wohnhaus Jenewein und damit an dem am schwersten betroffenen

Wohnobjekt in diesem Bereich sowohl im Parterre als auch im OG des

Wohnhauses bei Errichtung einer neuen, die alte ersetzende LSW mit einem

5m senkrechten unteren Teil und einem unter 45 Grad geneigten 2,60m langen oberen Teil erreicht werden.

Die Gesamthöhe der LSW mit 6,80m müsste wie die alte LSW am Ostende der Vomperbachbrücke beginnend errichtet werden.

Die Errichtung ist technisch machbar (eigener Träger entlang des Randbalkens

für LSW im Brückenbereich) und es kann auch aufgrund der Örtlichkeit die

erforderliche Brückenrevision von unten erfolgen.


2) Stublerwald (Beilage B)

Nr.10 - Paul ( Baugenehmigung 1981)

Grenzwertüberschreitungen bei Nacht bis zu 10dB(A)

Auch die im Folgenden angeführten weiteren vom Autobahnlärm betroffenen Wohnobjekte wurden entweder vor dem 1.1.1996 oder überhaupt vor der Verkehrsfreigabe der A12 genehmigt. Und zwar:

Nr.2-Baugenehmigung 1995,Nr.1-1961 und weitere 3 Wohnobjekte die in den 1960-iger Jahren genehmigt wurden.

Es sind also im zitierten Wohngebiet insgesamt 6 Objekte von den Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Lösungsvorschlag:

Errichtung einer neuen LSW am Damm der dort im Einschnitt verlaufenden A12 mit Anschluss an die bestehende LSW auf der Vomperbachbrücke, damit die Grenzwerte unterschritten werden.

3) Wohnstraße ( Beilage B)

Nr.18-Parz

Höchste Grenzwertüberschreitungen bei Nacht in diesem Bereich mit bis zu

15dB(A) ohne derzeit vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12.

Das Wohnhaus wurde 1993 genehmigt.

Nr.20-Baugenehmigung 1994, Nr.16-1994, Nr.10-1994, Nr.2-1983

Grenzwertüberschreitungen bis zu 10dB(A) bei Nacht ohne derzeit vorhandene Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12.

Nr.14-1994, Nr.8-1983, Nr.6-1981, Nr.4-1982

Grenzwertüberschreitungen bis zu 5dB(A) bei Nacht ohne derzeit vorhandene Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12.


Neben den genannten 9 Wohnobjekten sind in diesem Bereich noch weitere 11 Wohnobjekte von Grenzwertüberschreitungen von bis zu 5dB(A) bei Nacht betroffen.

Insgesamt sind also 20 Wohnobjekte vom Autobahnverkehrslärm so

beeinflusst, dass die Grenzwerte gem. DA nicht eingehalten werden.

Lösungsvorschlag:

Errichtung eines Lärmschutzdammes an der Böschungskrone (die Autobahn

liegt hier in einem Einschnitt) oder einer neuen LSW beginnend von der

Überführung bei ca Km.53,45 bis westlich des Wohnhauses Parz, so dass die

Grenzwerte gem. DA eingehalten werden. Wie die Beilage (B) zeigt, erfolgt der Lärmeintrag beim Wohnobjekt Parz auch von Westen her, welcher

insbesondere bei entsprechenden Windverhältnissen noch verstärkt wird.

Deshalb muss eine Lärmschutzmaßnahme entlang der Autobahn entlang der westseitigen Reihenhäuser auch etwas nach Süden errichtet werden.

Zusammenfassung:

Von den Grenzwertüberschreitungen im Ortsbereich Vomperbach sind also

mindestens 32 Wohnobjekte ( Baujahr vor dem 1.1.1996) insgesamt betroffen,

wobei bei einzelnen Wohnhäusern der Lärmpegel bei Nacht infolge

Verkehrslärm entlang der A12 den Grenzwert der Dienstanweisung mit ≤50%

bis ≤150% überschreitet. Daneben sind insbesondere im Ortsteil Stublerwald

weitere Wohnobjekte betroffen, die zwar erst nach dem 1.1.1996 errichtet wurden, aber trotzdem von den Lärmgrenzwertüberschreitungen beeinflusst sind.

Terfens Dorf

4) Ortsteil Auweg u. Riedstraße

Das im Folgenden vom Autobahnverkehrslärm betroffene Wohngebiet liegt

ebenfalls entlang der A12 im Bereich vorhandener LSW zwischen ca. Km 55,5

bis ca.km 56,9. Die auf der Nordseite (Terfens) im Jahre 2002 errichtete LSW

wurde in einer Höhe von rd. 3,00m ausgeführt und entsprach sohin der

Bedingung der Straßenverwaltung, wonach die bereits vorhandene LSW auf der Südseite (Weer) dieselbe Höhe aufweisen muss.


In weiterer Folge wurden auf der Seite Weer eine neue und wesentlich höhere

LSW errichtet. So hat die LSW bei ca.km 56,7 im Bereich der Vomper- Landesstraßenbrücke (L222), also der Unterführung der A12 auf der Seite Weer

nunmehr eine Höhe von rd. 4m und ist damit um rd.1m höher als auf der Seite

Terfens.

In unmittelbarer und weiterer Folge auf rd.500m Richtung Osten ist die LSW

Seite Weer mit rd. 5m Höhe sogar um rd. 2m höher als auf der Seite Terfens

obwohl nicht nur der Ortsteil Riedstraße sondern große Teile des gesamten Wohngebietes von Terfens dort in Relation zur Autobahn höher liegen als das

gesamte Wohngebiet von Weer.

Lösungsvorschlag:

Errichtung einer LSW Seite Terfens in Entsprechung der seinerzeitigen

Bedingung wonach auf beiden Seiten der A12 gleich hohe LSW herzustellen

sind.

Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeit“:

An dieser Stelle sei auf die von der ASFINAG immer wieder vorgebrachte

fehlende" Wirtschaftlichkeit" eines aktiven Lärmschutzes im Ortsteil

Vomperbach verwiesen. Dazu halten die Einbringer dieser Petition

unmissverständlich fest:

Der Verkehr auf der Autobahn ist eindeutig und zweifelsfrei als Lärmerreger

festgestellt, und somit ist der Betreiber der A12 Inntalautobahn angehalten, als Verursacher diese Lärmquelle so zu sanieren, dass Gesundheitsschäden der

zum Teil bereits vor Bau der A12 angesiedelten Bevölkerung dauerhaft und

nachhaltig“ beseitigt werden. Dazu sei festgehalten, dass der Betreiber sowohl

vom PKW (Vignette) als auch vom LKW (Roadpricing) erhebliche Straßenbenützungsgebühren kassiert, die selbstverständlich auch für die

Beseitigung dieser hohen und ungebührlichen Gesundheitsbelastung zu

verwenden sind.

 

Weiters scheint uns der Hinweis auf fehlende Wirtschaftlichkeit“ aus

aktuellem Anlass nicht besonders glaubhaft zu sein. So wird derzeit in

unmittelbarer Nähe mit hohen Kosten ein neuer Parkplatz für Transit-LKW

errichtet (Ausfahrt Vomp), wo die Wirtschaftlichkeit“ keine Rolle zu spielen

scheint. Weitere ähnliche Transit-LKW-Stellplätze werden entlang der

gesamten Inntalautobahn errichtet und spielen dabei weder Geld noch

Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Aus Sicht der betroffenen Bevölkerung ist dies

umso mehr unverständlich, als der Eigentümervertreter der ASFINAG eigentlich

das Prinzip von der Straße auf die Schiene“ umsetzen will (BMVIT).

Daher appellieren die Einreicher dieser Petition dringend, dem notwendigen Gesundheitsschutz im geschilderten Bereich Vorrang einzuräumen und nicht

den Eindruck zu erwecken, dass ihnen Transitparkplätze weit wichtiger sind als

die Familien, die schon vor dem Bau der A12 Inntalautobahn angesiedelt

haben. Für die Familien stellen ihre Wohnhäuser ihr Lebenswerk dar, ein

Absiedeln ist finanziell durch Entwertung von Grund, Boden und Liegenschaft

durch die hohe Lärm-und damit Gesundheitsbelastung ( siehe Beilage C )nicht

möglich und daher ist ihnen eine entsprechende Lebens-und

Gesundheitsqualität zu erhalten, die nicht mit Wirtschaftlichkeit“ vonseiten des Verursachers zu bewerten ist.

Das Bundesland Tirol weist mit der A12 Inntal-und A13 Brennerautobahn die im gesamten Alpenraum höchst belastete Transitroute auf, und auf Grund der

besonderen Topografie in unseren engen Gebirgstälern sind eben weit höhere

Lärm- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erforderlich. Wenn es um die

Gesundheit der AnrainerInnen geht sind andere Maßstäbe als bloß

einzelwirtschaftliche Berechnungsregeln einer Dienstanweisung

anzustellen. Diesbezüglich sei unter anderem auf das Grundrecht auf

Gesundheit“ verwiesen, welches sowohl in der Menschenrechtskonvention als

auch der EG-Grundrechtscharta abgesichert ist, auf die Verpflichtungen der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention (in Rechtskraft seit 18.12.

2002) sowie auch auf die Verpflichtungen aus der Straßenverkehrsordnung.

Die Einreicher dieser Petition fordern daher die rasche und unverzügliche Verbesserung der Gesundheits- und Lebensqualität für die betroffenen

Familien und angeführten Liegenschaften sowie deren Freiräume in den

genannten Wohngebieten der Gemeinde Terfens durch Errichtung eines

aktiven Lärmschutzes und Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzwerte.


Beilagen:

A,B     Lärmkarten ASFINAG

C       Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm

Für die Gemeinde Terfens:                                 Für das Transitforum Austria-Tirol

Bürgermeister Hubert Hußl                                      Landtagsabg. Fritz Gurgiser

                                                                        Dipl. Ing. Muigg Karl

 



 



 


BEILAGE C

Univ. Doz. Dr. Maximilian Ledochowski

Facharzt für Innere Medizin

Arzt für psychosoziale Medizin

Anichstraße 17

6020 Innsbruck

Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm:

      Verlangsamte Gehörerholung (ab 56dB)

      Schlafstörungen

      Beeinflussung physiologischer Funktionen:

 

     Höherer Blutdruck

     Höhere Bildung und Ausscheidung des Stresshormons Cortisol

•    Veränderung des Gesundheitsverahltens:

     Vermehrter Konsum von Suchtmitteln (Alkohol, Nikotin, Drogen)

     Vermehrter Konsum von Psychopharmaka (Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln u.a.)

     Vermehrter Konsum von Schmerzmitteln

•    Behinderung der Kommunikation

     Behinderung der aktiven und passiven Sprachverständigung

     Erschwerter Spracherwerb bei Kleinkindern.

     Leseschwierigkeiten bei Kindern

     Schulschwierigkeiten bei Kindern.

•    Beeinflussung der Leistungsbereitschaft (durch sogenannte Aftereffects“):

     Verringerte Frustrationstoleranz

     Erhöhte Konfliktbereitschaft

     Leistungsabfall (z. Bsp. bei Korrekturlesetests)

•    Minderung psychischen Wohlbefindens:

     Gesteigerte Nervosität

     Verärgerung

     Zunehmende Hilflosigkeit

     Allgemeiner Energieverlust

     Zunehmende Angst

     Allgemeine Unzufriedenheit


BEILAGE C

•    Veränderungen des Sozialverhaltens

      Geringere Hilfsbereitschaft

      Verringerte Beachtung der sozialen Umwelt

      Aggressiverer Umgang mit anderen Menschen

      Veränderung des Freizeitverhaltens

      Veränderte Gemeindekommunikationsstrukturen (Straße als Barriere)

•    Veränderung der Sozialstruktur

•   Zunehmende Ansiedlung sozioökonomisch schwächerer Sozialschichten in verkehrsnahen Wohngebieten (Ghettobildung).

•    Wirtschaftliche Nachteile

      Wertminderung von Grundstücken und Häusern

      Mietzinseinbußen

      Kosten durch notwendige Lärmschutzeinrichtugen

      Leistungsabfall von lärmexponierten Mitarbeitern

      Häufigere Krankenstände

      Höhere Gesundheitskosten

      Höhere Pflegekosten

•  Vermehrte Indoor pollution“ (Räume werden weniger gelüftet in lärmreichen Gegenden. Dadurch kommt es zu einer Anreicherung von Luftschadstoffen in den Büros und Wohnungen).