97/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
10.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition

Parlamentsdirektion Geschäftszahl: BMUKK-10.353/0009-III/4/2011
Parlament Sachbearbeiterin: Mag. Bernhard Guth
1017 Wien Abteilung: III/4
E-Mail: bernhard.guth@bmukk.gv.at
per E-Mail Telefon/Fax: +43(1)/53120-2371/53120-812371
Ihr Zeichen: 17010.0020/9-L1.3/2011
Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.
Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Petition Nr. 58 betreffend „Übernahme der ‚Neuen Mittelschule’
(steirisches Modell) in das Regelschulsystem“, Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der mit Schreiben vom 13. Jänner 2011 übermittelten Petition Nr. 58 betreffend „Übernahme der ‚Neuen Mittelschule’ (steirisches Modell) in das Regelschulsystem" wie folgt Stellung zu nehmen:
Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird darauf verwiesen, dass derzeit eine intensive bildungspolitische Debatte stattfindet und die konkrete Operationalisierung der angesprochenen Frage der „Übernahme der Neuen Mittelschule in das Regelschulsystem“ noch nicht abgeschlossen ist. Auf den Regelungsgehalt der §§ 7 Abs. 7 und 7a des Schul- organisationsgesetzes betreffend Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I in der derzeit geltenden Fassung darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.
An der differenzierten Ausgestaltung einer „flächendeckenden Einführung der Neuen Mittel- schule“ wird im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gearbeitet. Vorbehaltlich einer gesetzlichen Grundlage ist es sehr wahrscheinlich, dass zu Beginn des kommenden Schuljahres 2011/12 zunächst jene Standorte zum Zug kommen werden, die bereits im Rahmen der Approbation der Generation 3 alle Kriterien erfüllt haben, aber aufgrund der gesetzlichen 10%-Klausel nicht approbiert werden konnten. Die mit der gegenständlichen Petition ange- sprochene Schule könnte in Abstimmung mit dem Landesschulrat frühestens für das Schul- jahr 2012/13 eingereicht werden.
1014 Wien Minoritenplatz 5 T01 531 20-0 F01 531 20-3099 ministerium@bmukk.gv.at www.bmukk.gv.at
DVR 0064301
Ferner ist zu bemerken, dass zur flächendeckenden Umsetzung der Neuen Mittelschule die nötigen Ressourcen aufzubringen sind. Das betrifft jedenfalls die nötigen finanziellen Mittel, die derzeit im geltenden Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) nicht vorgesehen sind. Eine derartige Ausweitung bedingt daher eine entsprechende Berücksichtigung bei der Beschlussfassung des nächsten BFRG für die betroffenen Jahre 2011 ff.
Wien, 9. Februar 2011
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller
Elektronisch gefertigt
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