1023/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

gem. § 55 Abs. 1 GOG

der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Präs. Prammer, Harald Jannach, Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz der Bienen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage 14713/J der        Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Die Europäische Kommission hat kürzlich als Reaktion auf eine Stellungnahme der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein partielles Verbot von Neonicotinoiden vorgeschlagen. Von Dezember 2013 bis November 2015 sollen bestimmte Anwendungen von drei speziellen Wirkstoffen aus der Klasse der Neonicotionide untersagt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben am 29.4.2013 über diesen Vorschlag zum zweiten Mal abgestimmt. Erneut war das Ergebnis der Abstimmung weder eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag noch eine qualifizierte Mehrheit dagegen. Die (einfache) Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat den Kommissionsvorschlag in beiden Abstimmungen allerdings befürwortet.

Da unter den EU-Mitgliedsstaaten keine qualifizierten Mehrheiten (dafür oder dagegen) evident wurden, kann die EU-Kommission ihren Vorschlag ohne weitere Befassung der EU- Mitgliedsstaaten jederzeit erlassen. In dieses EU-Gesetzgebungsverfahren ist, da es sich um eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission handelt, das EU-Parlament nicht involviert.

Es ist davon auszugehen, dass die Kommission die entsprechende Durchführungsverordnung voraussichtlich noch diesen Monat annimmt, veröffentlicht und den EU-Mitgliedsstaaten übermitteln wird. Es scheint daher zielführend, dass dieses Schreiben im eigens für diese heikle Problematik eingesetzten Unterausschuss mit den bisherigen ExpertInnen und Wissenschaftlerlnnen einer eingehenden Bewertung aus österreichisch spezifischer Sicht unterzogen wird. Die diesbezügliche Sitzung des Unterausschusses soll unmittelbar nach Einlangen des Kommissionsbeschlusses anberaumt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

          gemeinsam mit den Mitgliedern des Unterausschusses, den ExpertInnen und Wissenschaftlerlnnen den Beschluss der EU-Kommission zum partiellen Verbot von drei Wirkstoffen (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) einer umfassenden Bewertung zu unterziehen;

          dem Ausschuss ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das den Österreichspezifischen Erfordernissen entspricht, sowie einem gedeihlichen wirtschaftlichen Nebeneinander von Landwirten und Imkern gerecht wird;

          die nicht von den Einschränkungen im erwarteten Beschluss der Kommission umfasste Anwendungen zu überprüfen;

       verstärkte Anwendungskontrollen von Pestiziden generell zu veranlassen und die derzeitigen Sanktionen im Zuwiderhandlungsfalle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zu überprüfen und ggfalls anzupassen;

       einen Umsetzungskalender vorlegen, der Zeitrahmen und budgetäre Auswirkungen darlegt, sowie, Vorschläge für einen jährlichen Bericht an das Parlament über die Anwendungskapazitäten von Pestiziden, insbesondere Neonicotinoiden und deren Kontrolle vorzulegen;

       auf EU-Ebene für eine stärkere Risikofolgenabschätzung bei der Zulassung oder Zulassungseinschränkung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen einzutreten;

       für klar strukturierte, objektive und transparente Verbots- und Beschränkungsverfahren einzutreten, die auf fundierten fachlichen Grundlagen, sozioökonomischen Bewertungen, Risikoabwägungen und belastbaren Folgenabschätzungen beruhen;

        das österreichische Honigprogramm von derzeit 1,5 Mio. € aufzustocken;

       die Forschung hinsichtlich der multifaktoriellen Ursachen für das Bienensterben durch konkrete Aufträge voranzutreiben;

       den umfassenden Schutz der Bienengesundheit durch Programme im Tiergesundheitsdienst und die Schaffung der veterinärfachlichen Grundlagen für effiziente Bekämpfungsprogramme zu prüfen und ggfalls anzupassen.“