1090/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll Kolleginnen und Kollegen

betreffend Crowdfunding

eingebracht im Zuge der Beratungen zur Regierungsvorlage (2401 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager - Gesetz - AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien- Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU- Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

In den letzten Monaten findet eine breite Diskussion über die Möglichkeiten von kleinen- und mittleren Unternehmen (v.a. mit starkem regionalen Bezug), Spezialfinanzierungen von NGOs und von Projekten von Gemeinden (z.B. "BürgerInnensolarkraftwerke") statt.

Dabei zeigt sich, dass alternative Finanzierungsformen für die oben genannten Bereiche wichtig aber heute teilweise nicht möglich bzw. mit sehr hohen Aufwand verbunden sind.

Gleichzeitig gibt es eine Reihe von internetbasierten Plattformen die im weitesten Sinne Crowdfunding betreiben (in erster Linie spenden- bzw. rewardbasiert bzw. Vermittlung von nachrangigen Darlehen). 2012 wurden auf diese Weise weltweit 2,7 Mrd $ Anlegergelder angesprochen. Allgemein wird dies als rasch wachsender Markt gesehen, auch weil start-ups und rasch wachsende, innovative Unternehmen oft mit einem erschwerten Zugang zu Finan­zierungen konfrontiert sind. Für echtes Crowdfinancing fehlen bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf Grund der Zahlungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der EU können Anleger und Unternehmen auch grenzüberschreitend Kapital anlegen bzw. ansprechen.

Im Interesse des Anlegerschutzes und der kapitalsuchenden Unternehmen, aber auch der Crowdfunding-Plattformen sollte daher auf europäischer Ebene ein adäquater Rahmen für Crowdfunding geschaffen werden. Damit würden auch Beschränkungen im Binnenmarkt, die durch unterschiedliche nationale Regelungen entstehen können, beseitigt.

Darüberhinaus zeigte die Finanzkrise 2008 sowie tausende Geschädigte deutlich, wie wichtig strenge Regeln und Aufsicht am Finanzmarkt sind, um wirtschaftliche Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern und wie wichtig ein ausreichender Konsumentenschutz zum Schutz von Anlegern ist.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.b. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungsproblematik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.“