114/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 11.03.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Josef Bucher und Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek , Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neugestaltung des Nationalratssitzungssaales
eingebracht im Zuge der Debatte zum „Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009“
Der nach einem Bombentreffer im Februar 1945 errichtete Sitzungssaal des österreichischen Nationalrates ist in die Jahre gekommen. Trotz der über die Jahrzehnte laufend durchgeführten Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ist die Notwendigkeit einer Generalsanierung immer offensichtlicher geworden.
Erste Erhebungen zur Verbesserung der Innenausstattung des NR-Saales wurden bereits im Jahr 2001 erstellt, im Jahr 2002 sprach sich die Präsidialkonferenz des Nationalrates für eine grundlegende Sanierung des Saales aus. Im März 2003 wurde in der Präsidialkonferenz eine Einigung über die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes im Hinblick auf eine Neugestaltung des NR-Sitzungssaales hergestellt.
Im Jahr 2005 wurde ein zweistufiger EU-weiter Wettbewerb zur Neugestaltung des Sitzungssaales begonnen, der im Juli 2008 mit der Prämierung des Siegerprojektes des Architekturbüros Heidl aus Linz abgeschlossen wurde. Der Baubeginn wurde für das Jahr 2009 in Aussicht genommen, im Hinblick auf die finanzielle Lage des Staatshaushaltes wurde jedoch im Jänner 2009 eine Sistierung des Projektes „Neugestaltung des Nationalratssitzungssaales“ verfügt. Unter einem beauftragte die Präsidentin des Nationalrates die Parlamentsdirektion, ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen über die vorhandenen Mängel im Bereich des Nationalratssitzungssaales - gegliedert nach Problemstellungen für Leib und Leben, Schäden an der Bausubstanz sowie Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Sanierungsmaßnahmen im Vergleich zum ursprünglich in Aussicht genommenen Projekt -einzuholen. Dieses vom Präsidenten des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Prof. Dr. Dipl.-Ing. Matthias Rant verfasste Gutachten wurde der Präsidentin des Nationalrates am 25. Februar 2009 vorgelegt und in der Folge den Mitgliedern des Baukomitees des Parlaments übermittelt. Das Sachverständigengutachten kommt zu dem Schluss, dass eine bloße Aufrechterhaltung der Sistierung der Sanierungsmaßnahmen weder aus Verantwortungsgründen für die Sicherheit noch aus wirtschaftlichen Gründen wegen der Schädigung der Bausubstanz vertretbar ist. Weiters kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass vor allem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit einer Gesamtsanierung unbedingt Vorrang vor einer Etappensanierung gegeben werden soll.
Das von der Präsidentin des Nationalrates eingesetzte Baukomitee des österreichischen Parlaments nahm das genannte Gutachten sowie eine zusammenfassende Information der Parlamentsdirektion betreffend „unumgänglich notwendige Instandsetzungsarbeiten, die Neugestaltung des Nationalratssaales, die Schaffung zusätzlicher Nutzflächen und damit im Zusammenhang stehende Projekte“ bei seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung. Hierbei wurde insbesondere die dargelegten Alternativen nach den Kriterien der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie nach den zu erwartenden Impulsen für Konjunktur und Beschäftigung erörtert. Bei diesen Erwägungen wurde auch die Bedeutung des Nationalratssitzungssaales als Symbol für das österreichische Parlament, die demokratische Republik Österreich und für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gebührend gewürdigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, die Präsidentin des Nationalrates bei der umgehenden Wiederaufnahme und Fortsetzung des Projektes „Sanierung und Neugestaltung des Nationalratssitzungssaales“ zu unterstützen. Im Hinblick auf die bereits geleisteten Vorarbeiten sowie im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit soll das Siegerprojekt des Wettbewerbsverfahrens zur Neugestaltung des Nationalratssitzungssaales realisiert werden. Dabei werden auch jene Vorkehrungen zu berücksichtigen sein, die im Rahmen des 10-Jahres-Bauprogrammes der Parlamentsdirektion zur nachhaltigen Sicherung der Bausubstanz sowie zur Erschließung weiterer Nutzflächen, insbesondere zur Schaffung weiterer Ausschusslokale sowie zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger notwendig sind.
In diesem Zusammenhang wird das Baukomitee des Parlaments ersucht, in Zusammenarbeit mit den bereits befassten Fachleuten eine Prioritätenliste sowie einen Zeitplan für die Realisierung des langfristigen Bauprojektes unter Berücksichtigung der finanziellen und beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.