123/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Elisabeth Hakel, Dr. Bartenstein, Andrea Gessl-

Ranftl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein
Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des Ausschusses
für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und
das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

Das Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP enthält u.a. die Festlegung, dass
zum Zweck der Erhöhung der Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen ein
Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen geschaffen werden soll.
Diesbezüglich geht das Regierungsübereinkommen von der Überlegung aus, dass
Infrastrukturmaßnahmen im Sinne der Solidarität regional aufgeteilt werden sollen.

Ferner sieht das Regierungsübereinkommen zur „Entlastung der Kapazitäten in den
bestehenden Erstaufnahmestellen .. im Süden Österreichs eine neue, zusätzliche
Erstaufnahmestelle“ vor.

Gerade im Bereich der Dublin-Out-Fälle erscheinen Maßnahmen notwendig, um die
Effizienz bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen und das Untertauchen der
Betroffenen bestmöglich zu verhindern. Die hiefür notwendige Unterbringung der
Betroffenen ergibt sich insbesondere für die Dauer und nach Abschluss des
Konsultationsverfahrens, wobei in dem neuen Kompetenzzentrum in erster Linie
Personen bis zu ihrer Überstellung in andere Dublin-Staaten untergebracht werden
sollen.

Im Hinblick auf die Sensibilität der Materie stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in
Aussicht genommenen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des
Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der
geplanten Einrichtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen
Gemeinden und Länder sowie den Menschenrechtsbeirat in die
Entscheidungsfindung einzubinden