123/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 12.03.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Elisabeth Hakel, Dr. Bartenstein, Andrea Gessl-
Ranftl
Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein
Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen
eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte
über den Bericht des Ausschusses
für innere Angelegenheiten über
die Regierungsvorlage (88 d.B.) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005
und
das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
geändert werden (116 d.B.)
Das Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP
enthält u.a. die Festlegung, dass
zum Zweck der Erhöhung der Effizienz
fremdenpolizeilicher Maßnahmen ein
Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen
geschaffen werden soll.
Diesbezüglich geht das Regierungsübereinkommen von der Überlegung
aus, dass
Infrastrukturmaßnahmen im Sinne der
Solidarität regional aufgeteilt werden sollen.
Ferner sieht das
Regierungsübereinkommen zur „Entlastung der Kapazitäten in den
bestehenden Erstaufnahmestellen .. im
Süden Österreichs eine neue, zusätzliche
Erstaufnahmestelle“ vor.
Gerade im Bereich der
Dublin-Out-Fälle erscheinen Maßnahmen notwendig, um die
Effizienz bei Dublin-Überstellungen zu
erhöhen und das Untertauchen der
Betroffenen bestmöglich zu
verhindern. Die hiefür notwendige Unterbringung der
Betroffenen ergibt sich insbesondere
für die Dauer und nach Abschluss des
Konsultationsverfahrens, wobei in dem neuen Kompetenzzentrum in erster Linie
Personen bis zu ihrer Überstellung in andere Dublin-Staaten
untergebracht werden
sollen.
Im Hinblick auf die Sensibilität
der Materie stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der
in
Aussicht genommenen
Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des
Kompetenzzentrums für
aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der
geplanten Einrichtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen
Gemeinden und Länder sowie den
Menschenrechtsbeirat in die
Entscheidungsfindung einzubinden