129/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich (ORF)

Eingebracht im Zuge der Debatte des Dringlichen Antrages 570/A(E).

Gemäß Regierungsübereinkommen der Österreichischen Bundesregierung sind der Ausbau und die Absicherung des dualen Rundfunksystems in Österreich im Einklang mit der Sicherung europäischer Standards zentrale Elemente der Medienpolitik. Insbesondere bekennt sich die Bundesregierung im Regierungsabkommen zur zentralen demokratie- und gesellschaftspolitischen Bedeutung des öffentlich­rechtlichen Rundfunks.

Gerade in einer sich rasant entwickelnden Medienlandschaft mit ihren technologischen Herausforderungen für die Gesellschaft ist es Aufgabe der Politik, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Leitmedium eines Landes und damit den ORF als „Zentralanstalt österreichischer Identität" in seinem Bestand zu sichern und entsprechende Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen. Der öffentlich­rechtliche Rundfunk ist von entscheidender Bedeutung für die elektronische Grundversorgung eines Landes mit Information, Kultur, Bildung und Wissenschaft. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt damit eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle zu, nämlich Leuchtturm und Korrektiv zu sein in einer zunehmen mediatisierten Gesellschaft, die sich durch eine hohe Dichte an Kanälen und Programmplattformen auszeichnet.

Der ORF ist daher weiterhin in seiner Unabhängigkeit, wie dies im BVG Rundfunk und im ORF Gesetz verankert ist, zu sichern. Die Antragsteller rufen in diesem Zusammenhang § 4 Abs. 5 und 6 ORF Gesetz in Erinnerung:

„(5) Der ORF hat bei Gestaltung seiner Sendungen weiters für

1.     eine objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen in Form von Nachrichten und Reportagen einschließlich der Berichterstattung über die Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und gegebenenfalls der Übertragung ihrer Verhandlungen;

2.    die Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren,     Standpunkten    und    kritischen    Stellungnahmen    unter angemessener Berücksichtigung  der  Vielfalt  der im   öffentlichen  Leben vertretenen Meinungen;


3.         eigene Kommentare, Sachanalysen und Moderationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität zu sorgen...

(6) Unabhängigkeit ist nicht nur Recht der journalistischen oder Programmgestaltenden Mitarbeiter, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien, seien es elektronische oder Printmedien, oder seien es politische oder wirtschaftliche Lobbys.“

 

Um den ORF auch langfristig in seiner Bedeutung und Tragweite zu erhalten und für die aktuellen und kommenden Herausforderungen zu rüsten, bedarf es einerseits entsprechender legistischer Maßnahmen und andererseits Steuerungsmaßnahmen, die strukturelle Reformen ermöglichen. Vor allem in Hinblick auf den zuletzt veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes und des Verfahrens der Europäischen Kommission zur Überprüfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich erscheint es notwendig, Anpassungen der betroffenen Materiengesetze, vor allem des ORF- und des KOMM-Austria-Gesetzes, vorzunehmen. Schließlich wird auch auf Grund des Verfahrens der Europäischen Kommission ein Adaptierungsbedarf gegeben sein. Diesem Verfahren folgend gilt es nun, ähnlich vielen anderen europäischen Staaten, auch in Österreich entsprechende Maßnahmen zu setzen, einerseits geeignete Überprüfungs- und Kontrollinstrumente zu etablieren und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen am elektronischen Medienmarkt sowie Transparenz für die Öffentlichkeit zu garantieren.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesregierung folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die entsprechende gesetzliche Adaptierungen vorsieht, um den ORF unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes mit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag langfristig zu erhalten und in der Erfüllung seines Auftrages zu stärken. Weiters soll es - im Sinne der von der Europäischen Kommission vorläufig angenommenen Problemfelder - Klarstellungen betreffend den öffentlich rechtlichen Auftrag, die Frage der Überkompensation durch Programmentgelt und deren Überprüfung, die Frage des Erwerbs von Sportrechten und das Anbieten von Onlinediensten/Spartenkanälen geben.“