389/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger
betreffend Information der Öffentlichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesundheitsschädlichen Lebensmitteln
eingebracht im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert!
Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Todesfällen durch Listerien hat gezeigt, dass die derzeit bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit weiter verbessert werden müssen. Die Ablauforganisation der Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene, die Umsetzung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder und der Informationsfluss zu Bundeseinrichtungen wie AGES und dem BMG ist verbesserungsbedürftig. Das BMG hat keine direkte Kontrollkompetenz auf der einzelbetrieblichen Ebene, die Vollziehung des LMSVG liegt im Verantwortungsbereich der Länder.
Es ist überdies notwendig, dass die Möglichkeiten der Information der Öffentlichkeit, der Konsumentinnen und Konsumenten – auf europäischer Ebene sowie national – ergänzt und erweitert werden müssen.
Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit sind im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens – als Grundlage eines starken Wirtschaftsstandortes Österreich und zum Schutz der österreichischen Lebensmittel – erforderlich. Die Informationskette bei behördlich beanstandeten Lebensmitteln muss ausgebaut werden. Auch das Europäische Schnellwarnsystem RASFF muss von einem Schnellwarnsystem für Behörden (Lebensmittelaufsicht) zu einem Schnellwarnsystem für die Menschen in Europa weiter entwickelt werden.
Die Auszeichnung des Ursprungs, der Herkunft, besonderer Produktionsweisen oder besonderer Qualitäten von Lebensmitteln stellt sowohl im Sinne der landwirtschaftlichen Produktion, der Verarbeitung als auch der Verbrauchererwartung ein wichtiges Anliegen dar.
Ebenso versuchen EU-Mitgliedsländer verpflichtende Herkunftskennzeichnungen – insbesondere zum Schutz vor Täuschung und Irreführung aber auch zur Chancenwahrung der eigenen Primärproduzenten – bei bestimmten Lebensmitteln festzulegen. Insgesamt spricht sich in Umfragen eine Mehrheit der Europäer für verpflichtende Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln aus.
Nur wenn auf EU-Ebene hier eine entsprechende Bestimmung kommt, wären auch ausländische Lebensmittel, die in Österreich verkauft werden, dann auch als solche für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten erkennbar.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Bundesminister, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, werden daher ersucht,
· auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend detaillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, die im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit voller Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,
· auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – zumindest der wertbestimmenden Bestandteile – zu erfolgen hat,
· auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten, Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,
· dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) vorzulegen, die eine neue Bestimmung vorsieht, die dem Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, bei einem bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches und einem hinreichend begründeten Hinweis auf das / die den Krankheitsausbruch auslösenden Lebensmittel die Öffentlichkeit, d.h. die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren,
· jährlich einen Bericht dem Parlament zur Lebensmittelsicherheit sowie über die Vollziehung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung – der u.a. die Prüftätigkeit sowie Ergebnisse der Prüfung dokumentiert – vorzulegen und dafür eine gesetzliche Verpflichtung in der kommenden Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorzusehen,
· in Österreich darauf hinzuwirken, dass die Informationskette verbreitert wird und die Marktteilnehmer, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – auf freiwilliger Basis – mit geeigneten Mitteln die Konsumentinnen und Konsumenten in den Verkaufsräumlichkeiten über die Vermeidung von Risiken im Umgang mit „sensiblen Lebensmitteln im eigenen Haushalt“ verständlich informieren sowie
· eine entsprechende, leicht verständliche Kennzeichnung (z.B. in Form von Piktogrammen) insbesondere von sensiblen Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.“