398/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Dr. Wolfgang Zinggl, Stefan Petzner

und KollegInnen

betreffend freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre in die österreichischen Bundesmuseen und die österreichische Nationalbibliothek

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 971/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freier Eintritt in Museen (613 d.B.)

 

Seit 1. Jänner 2010 haben Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre freien Eintritt in die österreichischen Bundesmuseen. Diese im Regierungsübereinkommen vereinbarte Maßnahme soll dazu beitragen, eine größtmögliche Teilhabe der Bevölkerung an den in den Bundesmuseen und der österreichischen Nationalbibliothek vorhandenen Sammlungen des Bundes zu gewährleisten. Neue Angebote im Bereich der Kulturvermittlung begleiten diese Initiative. Um die Nachhaltigkeit des Kostenersatzes für die österreichischen Bundesmuseen und die österreichische Nationalbibliothek sicherzustellen, wurde eine Erhöhung der Basisabgeltung vorgenommen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten unterstützen den freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre in die österreichischen Bundesmuseen und stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat bis Mai 2011 eine Evaluierung über das erste Jahr der Initiative „freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre“ in die österreichischen Bundesmuseen und die österreichische Nationalbibliothek zu übermitteln, um davon ausgehend weitere Maßnahmen zu setzen, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gezielt zu erweitern. Insbesondere soll dabei auch auf die begleitenden Vermittlungsprogramme und deren Nutzung, etwa auch in regionaler Hinsicht, eingegangen werden.