434/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Dr. Peter Pilz, Lutz Weinzinger, Ing. Peter Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verbesserter Spielerschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 657 d.B. betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden - Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GspG-Novelle) in der Fassung des Ausschussberichtes 784 d.B.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiberun- abhängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spieler- schutzmaßnahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.

Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum erreicht werden kann (z.B. Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spielzeit bzw. Verlustlimits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.

Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kostenfragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeitsfragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht- konzessionierte Bereiche (Abdrängung des Glücksspiels in die Illegalität von Hinterzimmern und nicht-konzessioniertem Online-Glücksspiel) gegenüberzustellen sind.“