437/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Werner Amon MBA, Elmar Mayer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Absicherung der Qualität der teilzentralen Elemente der Reifeprüfung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (714 der Beilagen): Bundesgesetz, mit

dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (763 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP)

Die Österreichische Reifeprüfung stellt für österreichische Schülerinnen und Schüler in vielerlei Hinsicht einen wichtigen, international anerkannten Qualifikationsnachweis dar. Vor allem die erworbenen Berufsberechtigungen der Absolventinnen und Absolventen erfahren international eine hohe Anerkennung und sind für die weitere Laufbahn der Absolventinnen und Absolventen entscheidend.

Durch die Einführung der Reifeprüfung mit teilzentralen Elementen im Schuljahr 2013/2014 an den AHS und folgend im Schuljahr 2014/2015 an den BHS werden alle Schülerinnen und Schüler eine selbständige, außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellende abschließende Arbeit verfassen. Diese stellt eine Neuerung dar, da bisher die Fachbereichsarbeit an den AHS nicht verpflichtend war, während an den BHS die „Projekt- bzw. Diplomarbeiten“ die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Schule bilden, bereits bisher verpflichtend praxisnahes und selbständiges Arbeiten der Schülerinnen und Schüler erforderte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, im Zuge der Einführung der Reifeprüfung mit teilzentralen Elementen ab dem Schuljahr 2013/2014 an den AHS und ein Jahr danach folgend an den BHS sicherzustellen, dass die hohe Qualität der Reifeprüfung sowie die der selbständig zu verfassenden abschließenden Arbeiten weiterhin gewährleistet bleibt und es auch im Bereich der europäischen sowie internationalen Anerkennung der Abschlüsse zu keinen Verschlechterungen für die Absolventinnen und Absolventen kommt”.