615/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Ursula Plassnik, Mag. Alev
Korun, Herbert Scheibner
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat

eingebracht in der Sitzung des Nationalrats am 1. März 2011 im Zuge der Debatte
zur Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale
Angelegenheiten

Mit der Kandidatur zum Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen (VN) für
die Periode 2011-2014 setzt Österreich konsequent sein langjähriges Engagement
f
ür die Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes fort.
Es ist die erste Kandidatur
Österreichs zu diesem zentralen Forum der Durchsetzung
des universellen Respekts für den Schutz der Menschenrechte und fundamentalen
Freiheiten aller Menschen im Rahmen der Vereinten Nationen seit seiner Schaffung
im Jahr 2006. Sie bietet ein klares Bekenntnis zur Universalit
ät der Menschenrechte
und zur Rechtsstaatlichkeit.

Österreich hat ein starkes Profil in der multilateralen Menschenrechtsarbeit der VN
und war
über viele Jahre Mitglied der Menschenrechtskommission, der Vorgängerin
des Menschenrechtsrates. Die angestrebte Mitgliedschaft im MRR baut auf dem
Engagement im VN-Sicherheitsrat auf und wird das Profil
Österreichs im
Menschenrechtsbereich sowohl im Ausland als auch im Inland nachhaltig festigen.

Die Wahlen zum MRR werden im Mai 2011 in der Generalversammlung in New York
stattfinden. Entsprechend den Vorgaben der VN-Generalversammlung hat die
Bundesregierung bereits auch ein eigenes Programm von Vorhaben und
Verpflichtungen f
ür die Mitgliedschaft im VN-MRR ausgearbeitet und vorgestellt


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat unterstützt die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die
jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere den
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten,

      die Kandidatur Österreichs im Menschenrechtsrat für eine Verbesserung des
internationalen Menschenrechtsschutzes zu n
ützen und entschlossen zur
Umsetzung des Mandats des MRR zum Schutz bedrohter Menschen und
Gruppen, insbesondere durch F
örderung von rechtsstaatlichen Strukturen und
Bekämpfung von Straflosigkeit, beizutragen;

      die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Kandidatur
angek
ündigten Vorhaben und Verpflichtungen (pledges and commitments")
z
ügig und wirksam umzusetzen,

      auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Einhaltung der
Menschenrechte immer mehr zu einer st
ändigen und unverzichtbaren
Grundlage der europäischen internationalen Beziehungen wird.