615/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 01.03.2011
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Ursula Plassnik, Mag. Alev
Korun, Herbert
Scheibner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat
eingebracht
in der Sitzung des Nationalrats am 1. März 2011 im
Zuge der Debatte
zur Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale
Angelegenheiten
Mit
der Kandidatur zum Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen (VN) für
die Periode 2011-2014
setzt Österreich konsequent sein langjähriges Engagement
für die Entwicklung und Stärkung des internationalen
Menschenrechtsschutzes fort.
Es ist die erste Kandidatur Österreichs
zu diesem zentralen Forum der Durchsetzung
des universellen
Respekts für den Schutz der Menschenrechte
und fundamentalen
Freiheiten aller Menschen im Rahmen der Vereinten Nationen seit seiner
Schaffung
im Jahr 2006. Sie bietet ein klares Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte
und zur Rechtsstaatlichkeit.
Österreich hat ein starkes Profil in der
multilateralen Menschenrechtsarbeit der VN
und war über viele
Jahre Mitglied der Menschenrechtskommission, der Vorgängerin
des
Menschenrechtsrates. Die angestrebte Mitgliedschaft im MRR baut auf dem
Engagement im VN-Sicherheitsrat auf und wird das Profil Österreichs im
Menschenrechtsbereich sowohl im Ausland als auch im Inland nachhaltig festigen.
Die Wahlen zum MRR
werden im Mai 2011 in der Generalversammlung in New York
stattfinden. Entsprechend den Vorgaben der VN-Generalversammlung hat die
Bundesregierung bereits auch ein eigenes Programm von Vorhaben und
Verpflichtungen für die
Mitgliedschaft im VN-MRR ausgearbeitet und vorgestellt
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der
Nationalrat unterstützt die Kandidatur Österreichs für den
Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die
jeweils
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere
den
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten,
• die Kandidatur Österreichs im Menschenrechtsrat für eine Verbesserung des
internationalen Menschenrechtsschutzes zu nützen und entschlossen zur
Umsetzung des Mandats des MRR zum Schutz bedrohter Menschen und
Gruppen, insbesondere durch Förderung von
rechtsstaatlichen Strukturen und
Bekämpfung von Straflosigkeit, beizutragen;
• die von der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dieser Kandidatur
angekündigten
Vorhaben und Verpflichtungen („pledges and
commitments")
zügig und
wirksam umzusetzen,
• auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Einhaltung der
Menschenrechte immer mehr zu einer ständigen und
unverzichtbaren
Grundlage der europäischen internationalen Beziehungen wird.