650/UEA XXIV. GP
Eingebracht am 17.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muttonen, Höllerer, Musiol, Kolleginnen und Kollegen
betreffend innerösterreichische Umsetzung des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative
eingebracht in der Sitzung des Nationalrats am 17.5.2011 im Zuge der Dringlichen Anfrage der Abg. Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer europäischen Transferunion.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein hilfreiches Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern in Europa mehr Mitsprache auf europäischer Ebene zu ermöglichen und sie an der Gestaltung der europäischen Politik, insbesondere auch im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik, zu beteiligen.
Die Idee einer Europäischen Bürgerinitiative wurde im Juni 2003 vom Europäischen Konvent in den Vertrag über eine Verfassung für Europa aufgenommen und schlussendlich im Vertrag von Lissabon verankert. Im November 2009 veröffentlichte die Kommission ein Grünbuch, mit dessen Hilfe die Vorstellungen der Mitgliedstaaten, der beteiligten Europäischen Institutionen und der Zivilgesellschaft zu den Verfahrensregeln für die Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative eingeholt wurden. Auf Basis dieser Konsultation, an der sich auch der Nationalrat beteiligt hat, legte die Europäische Kommission am 31. März 2010 ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vor. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag nach erfolgter politischer Einigung mit dem Rat am 15. Dezember 2010 angenommen. Die formelle Annahme im Rat erfolgte am 14. Februar 2011.
Der Start der ersten Bürgerinitiative wird ab dem 1. April 2012 möglich sein. Die Mitgliedstaaten haben die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen in ihrem nationalen Recht jedoch bereits im Vorhinein zu treffen.
Der Nationalrat hat bereits betont (so etwa in der Entschließung vom 19. Mai 2010), dass die Europäische Bürgerinitiative eine wesentliche Bereicherung für den europäischen Demokratieprozess darstellt. Derzeit laufen bereits intensive legistische Arbeiten zur Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sofern von Seiten der Europäischen Kommission die entsprechenden Detailinformationen, insbesondere bezüglich der Open- Source Data Software, geliefert werden, liegt Österreich im vorgegebenen Zeitplan, was die legistische Umsetzung betrifft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Damit das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ab dem 1. April 2012 von den Bürgerinnen und Bürgern vollständig genutzt werden kann, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat möglichst rasch, spätestens jedoch bis 30. November 2011 einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen im österreichischen Recht enthält."