671/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 06.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Van der Bellen, Schüssel, Muttonen, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die humanitäre Situation in Syrien, die Lage der syrischen Flüchtlinge und den Schutz von Mitgliedern religiöser Minderheiten

 

 

eingebracht im Zuge der Debatte über  Antrag 1437 A/(E) Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz (1263 d.B.)

 

 

Die Proteste gegen das Regime von Präsident Assad dauern bereits seit Februar 2011 an. Die Informationslage ist schwierig, weil das Regime nur wenige ausländische JournalistInnen ins Land lässt. Laut syrischen Menschenrechts­organisationen sind inzwischen 1.300 Zivilisten und 340 Sicherheitskräfte während der Proteste umgekommen, 8.000 Menschen wurden verletzt. UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay spricht von „exzessiver Gewaltanwendung“ und von einer „katastrophalen Menschenrechtslage“. Der UN-Menschenrechtsrat hat Ende April eine Überprüfung der Lage in Syrien beschlossen. Die syrischen Sicherheitskräfte gehen inzwischen nicht nur gegen DemonstrantInnen vor, sondern auch gegen deren Familien und NachbarInnen. Tausende Menschen sind vor den gewalttätigen Ausschreitungen geflüchtet.

In der Türkei harren derzeit 11.000 Menschen unter schwierigen Bedingungen aus. Die Armee hat die Grenze zur Türkei abgeriegelt und bestraft auch jene, die den Flüchtenden mit Nahrung und Unterkunft helfen. Auch Ärzte, die Verletzte behandelten, sollen verhaftet worden sein.

 

Das alevitische Regime von Präsident Assad stellt sich gerne als Schutzmacht von Minderheiten gegenüber der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit dar. Die ethnische Minderheit der KurdInnen, die an ihrer Sprache und Kultur festhielten und sich damit dem propagierten arabischen Nationalismus entgegen stellten, wurden  jedoch in der Vergangenheit brutal unterdrückt. 

Befürchtungen von Vertretern religiöser Minderheiten nach irakischen Zuständen im Falle des Zusammenbruchs der Assad-Regimes dürfen nicht unterschätzt werden. Deshalb braucht es einen geregelten Reformprozess, bei dem die Interessen der ethnischen und religiösen Minderheiten Berücksichtigung finden müssen.

 


Die Interessen der Minderheiten dürfen dem Regime jedoch nicht als Vorwand für die äußerst brutale Niederschlagung der gegenwärtigen Proteste dienen.

Indem das Regime den Weg der Unterdrückung gewählt hat, anstatt seine eigenen Versprechen bezüglich breit angelegter Reformen zu erfüllen, stellt es seine Legitimität in Frage.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, die anhaltende Unterdrückung und die unannehm­bare und schockierende Gewalt, mit der das syrische Regime gegen seine eigenen Bürgerinnen und Bürger vorgeht, aufs Schärfste gegenüber der syrischen Regierung sowie auf internationaler Ebene zu verurteilen.

Der österreichische Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, all jene Länder, in denen sich SyrerInnen vor der Niederschlagung der Proteste geflüchtet haben,  zu unterstützen, humanitäre Hilfe zu leisten und dabei auch auf den Schutz von Mitgliedern von religiösen und ethnischen Minderheiten zu achten.

 

Der Nationalrat unterstützt die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rates der EU vom 20. Juni 2011 zu Syrien, begrüßt die Verhängung weiterer Sanktionen und die diplomatischen Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, , dass die Zivilbevölkerung geschützt und weitere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können , und fordert die Bundesregierung daher auf, die in den Schlussfolgerungen beschlossenen Sanktionen in Österreich so rasch wie möglich umzusetzen.