677/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Ermöglichung des Online- Wechsels des Energielieferanten

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 2 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1223 d.B.): Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012) (1302 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 7. Juli 2011

Im Bereich des Anbieterwechsels am Energiemarkt gibt es nach wie vor große unausgenützte Einsparungspotentiale für die Energiekonsumenten.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung war in diesem Zusammenhang die zeitliche Limitierung der Frist für den Anbieterwechsel mit drei Wochen.

Ein wesentlicher Schritt zu einer weiteren Belebung des Marktes und zur Stärkung des Wettbewerbs würde in der Ermöglichung des elektronischen Anbieterwechsels liegen.

Den Energiekunden sollte es dadurch möglich sein, ihren Energielieferanten über das Internet zu wechseln.

Dieser Online-Wechsel würde eine weitere Vereinfachung und Verkürzung des Lieferantenwechselprozesses bewirken.

Derzeit muss der Kunde, um seinen Energielieferanten zu wechseln, den Energieliefervertrag in Papierform unterschreiben und diesen dem neuen Lieferanten für die weitere Durchführung des Wechselprozesses übermitteln.

Mit der weitestgehenden Automatisierung des Lieferantenwechselprozesses auf Basis der von der Verrechnungsstelle zu betreibenden Wechselplattform kann der gesamte Wechselprozess zukünftig auf elektronischer Basis (online) erfolgen.

Der Kunde könnte über einen gesicherten online-Zugang (beispielsweise mit Bürgerkarte) über den Tarifkalkulator der Energie-Control Austria den Liefervertrag unterschreiben und den Wechselprozess starten.

Mit dieser Maßnahme könnte die Anbieterwechselrate massiv erhöht werden und damit das derzeit bestehende Einsparungspotential im Strom- und Gasbereich von bis zu 200 Euro auch tatsächlich besser und einfacher ausgenützt werden.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem ein Online-Wechsel des Energielieferanten im Strom- und Gasbereich ermöglicht wird.”

Wien, 7. Juli 2011