803/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg,
Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Ursula Haubner,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4, Bericht des
Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (1617 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz f
ür Berufstätige, das
Berufsreifepr
üfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert
werden (1628 d.B.)

Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur
8. Schulstufe im Regelschulwesen verankert. Nun mehr werden die Schulversuche
zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrg
ängen und den
einj
ährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im
Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher
über 5.000 Jugendliche die integrative
Berufsausbildung als
Übergang von der Schule in die Berufswelt. Dies zeigt, wie
gro
ß der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der
Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen weiterentwickelt
und auf Basis dieser Erfahrungen sollen Modelle der Teilqualifizierung f
ür das
Regelschulwesen
überprüft werden. Ziel ist es, dass behinderte Jugendliche mit
körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in
mittleren berufsbildenden Schulen erhalten k
önnen, die ihnen eine Berufsperspektive
in der Wirtschaft verschafft.


Im Regierungsprogramm wird das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für alle
Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der
Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die
Jugendbesch
äftigung durch die Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden
Schule, eines Ausbildungsprogramms oder der Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern.

Im Kapitel Bildung" des Koalitionsabkommens ist festgelegt, dass die Möglichkeiten
der Integration nach der 8. Schulstufe verwirklicht werden sollen. Ebenso sollen

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich in das Schulsystem
integriert werden.

Die Möglichkeiten der Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem
F
örderbedarf in berufsbildenden mittleren Schulen sollen in Abstimmung mit den
Expertenrunden zum Nationalen Aktionsplan sowie unter Einbeziehung der
Schulaufsicht und unter Ber
ücksichtigung der Erfahrungen des Clearings, der
integrativen Berufsausbildung und der bisherigen Schulversuche in berufsbildenden
Schulen ausgearbeitet und in Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig
Rahmenbedingungen f
ür den Regelschulbetrieb zu finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, Möglichkeiten
einer Teilqualifizierung von Kindern mit sonderp
ädagogischem Förderbedarf nach
der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen auszuarbeiten und auf Basis
der Erfahrungen Modelle der Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren Schulen
zu
überprüfen. Die Integration in berufsbildenden mittleren Schulen soll in
Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig Rahmenbedingungen f
ür den
Regelschulbetrieb zu eruieren."