853/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald

Walser, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Fortsetzung des Bildungsreformprozesses, schulische Tagesbetreuung

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens Bildungsinitiative" (1647 d.B.)

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative am 16. April 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Thema Pädagogische Schwerpunkte" unter Beiziehung der Bevollmächtigten, des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.

Die Förderung von Interessen, Begabungen und Talenten, die gesicherte Kenntnis der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, der Grundkompetenzen und Wahlfreiheit müssen im Mittelpunkt des gesamten Bildungssystems stehen. Neue Lehr- und Lernmethoden müssen Einzug ins Klassenzimmer halten. Freies, selbständiges und kreatives Lernen soll künftig mit Lehrer/innen-Vorträgen, -Projektunterricht, -Gruppenarbeit und -Praktika abwechseln. Soziale Fertigkeiten wie das miteinander Leben und Arbeiten können, Empathie, solidarisches Verhalten, Toleranz, Verantwortung und Disziplin sind ebenso wichtige pädagogische Ziele wie die Vermittlung von Wissen und die Lösung von Problemstellungen. Der Sprachförderung kommt besondere Bedeutung zu. Die Anzahl von Risikoschüler/innen muss reduziert und dem Erlernen der Kulturtechniken muss Vorrang gegeben werden. Die Schule soll individuell und differenziert nach Eignung, Neigung und Leistung fördern. Kein Kind darf zurückgelassen" werden. Bildung und Ausbildung legen den Grundstein für eine gelungene Entwicklung der Persönlichkeit. Bildung ist der Schlüssel für eine Zukunft, in der es gerecht und menschlich zugeht.


Wichtigste Voraussetzung zur Umsetzung und Bewältigung der neuen Herausforderungen ist der zügige Ausbau der bedarfsorientierten schulischen Tagesbetreuung in denen sich unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit der Eltern Unterricht, Förderung, Sport und Bewegung sowie musische und kreative Bildung abwechseln. Den Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen muss entsprechend Rechnung getragen werden. Das Schulsystem soll durchlässig sein und sicher stellen, dass es keinen Abschluss ohne Anschluss gibt.

Ziel muss es sein, dass alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulpflicht die Grundkompetenzen in den Bereichen Englisch, Deutsch und Mathematik, gefestigt beherrschen und ein definiertes Maß an Allgemeinbildung aufweisen, um für ihr weiteres

Bildungs- und Berufsleben vorbereitet zu sein. Daher soll eine Reform der 9. Schulstufe forciert werden, welche das Ende der Schulpflicht mit dem Erreichen eines vergleichbaren Bildungsziels verknüpft.

Es muss konsequent an Rahmenbedingungen gearbeitet werden, um jungen Menschen und auch Erwachsenen einen entsprechenden Bildungs- und Berufsaufstieg zu ermöglichen.

Bilanz: Bildungsreform

Die österreichische Bundesregierung führt einen permanenten Bildungsreformprozess. Reformfortschritte sind: Einführung des verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahres (halbtags) ab dem 5. Lebensjahr, Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, Reduzierung der Klassenschülerhöchstzahlen, mehr Kleingruppen-Unterricht, Ausbau der Sprachförderung, Deutsch-Förderkurse und muttersprachlicher Unterricht, Ausbau der ganztägigen Schulformen, Einführung von Bildungsstandards, Einführung der kompetenzorientierten, standardisierten Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung, Lehre mit Matura, Einführung der Oberstufe neu, Modularisierung der Abendschule, Einführung der Neuen Mittelschule als Regelschule bis 2018/19 und kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen.

Um den Bildungsreformprozess fortzusetzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht,

1.          den Ausbau schulischer Angebote in zumutbarer Entfernung, wie etwa Förderunterricht, Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung fortzusetzen. In diesem Zusammenhang sind die bestehende Rechtslage im Hinblick auf Schulsprengel und Entscheidungskompetenz der Schulpartner zu adaptieren;

2.      die Etablierung einer neuen Lern- und Lehrkultur in den Primarschulen und den Schulen der Sekundarstufe I zu fördern, damit besondere Begabungen und Talente gefördert und gleichzeitig Schwächen beseitigt werden. Dem Erwerb der Kulturtechniken muss Vorrang eingeräumt werden;


3.          die Modernisierung des Arbeits- und Lebensraumes Schule im Sinne des Österreichischen Baukulturreports 2011 der Bundesregierung zum Thema Schulbau oder etwa des IT-Bereichs zu intensivieren;

4.          der Förderung von Kreativität und Bewegung in der Schule besonderes Augenmerk zu schenken;

5.          eine Reform der 9. Schulstufe zu forcieren, welche das Ende der Schulpflicht mit dem Erreichen eines vergleichbaren Bildungsziels verknüpft;

6.          die Schulpartnerschaft auszubauen.

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Lehrerinnen und Lehrer vorzunehmen.

Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Aktivitäten im Bereich der Sprachförderung fortzusetzen."