1/URH2 XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

VERLANGEN

gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache Kolleginnen und Kollegen

betreffend Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den ständigen Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses

Im April wurde seitens der AUA für das Geschäftsjahr 2008 ein Gesamtjahresverlust von 70 bis 90 Millionen Euro (bereits nach unten revidiert) prognostiziert, mittlerweile wurde die Summe von der AUA nach oben revidiert, es handelt sich um 100 bis 125 Millionen Euro. Der Gesamtschuldenstand könnte somit bis auf eine Milliarde Euro klettern, weshalb eine Privatisierung der Fluglinie eingeleitet wurde. Momentan gleicht der Prozess der Privatisierung einem Thriller und wirft erneut schlechtes Licht auf die staatliche Beteiligungsholding ÖIAG. Bereits 2007 kritisierte der Rechnungshof (Reihe Bund 2007/12) die ÖIAG aufgrund enorm hoher Beraterkosten über 250 Millionen Euro und Vorstands- und Geschäftsführerprämien über 45 Millionen (bei nicht verlustfrei durchgeführten Privatisierungen). Es begann eine Debatte um ÖIAG- Chef Peter Michaelis, dessen Vertrag im Juli 2008 ausgelaufen wäre. Seltsamerweise wurde sein Vertrag verlängert.

Während Ötsch noch im Frühjahr die AUA als saniert betrachtete, hätte die ÖIAG bereits auf eine Partnersuche drängen müssen, spätestens, nachdem der Einstieg des arabischen Investors AI Jaber missglückte (als dieser den tatsächlichen Stand der „Sanierung" erfuhr).

Bereits 2006 erstellte der Unternehmensberater Roland Berger ein Gutachten, in welchem eine dringende Partnersuche für die AUA empfohlen wurde. AUA-Chef Alfred Ötsch ignorierte dieses Papier, Finanzminister Molterer und Infrastrukturminister Faymann hatten davon angeblich keine Kenntnis, bis sie vom Magazin „News" (32/8) darauf angesprochen wurden.

Laut Bergers Gutachten sei die Air France im Hinblick auf den Standort Wien der vorzuziehende Partner. Die Air France- KLM war mit der russischen S7 und der Lufthansa einer der Bieter. Die Air France konnte kein verbindliches Angebot vorlegen („Das aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Umfeld macht ein Offert derzeit unmöglich“, so Airline-Sprecher Leurquin laut „SN“ vom 22.10.08), auch die S7 scheiterte laut Medien an der Finanzierung Die Betreiber des Flughafen Wiens ziehen die S7 der Lufthansa vor, da ein Sprecher des Flughafen München in einem Interview erklärte, dass, im Fall des Zuschlags der Lufthansa zahlreiche Flüge von Wien nach München verlegt würden.

Ob das Interesse des verbliebene Bieters Lufthansa zuletzt noch den Ausschreibungsbedingungen entsprach ist zu bezweifeln, entspricht die Forderung nach einem Schuldenerlass doch einer Änderung des Privatisierungsauftrags. Nach der Verlängerung des Privatisierungsauftrags meldeten auch die Air France-KLM und die S7 wieder ihr Interesse, kritisierten allerdings die ÖIAG stark. Das „Profil“ berichtet von einer „systematischen Bevorzugung der Lufthansa und Manipulation der Privatisierung“. Ein Schreiben des Generaldirektors der Air France Spinetta an die ÖIAG erklärt, weshalb ein Angebot der Air France ausblieb. Der Grund sind fehlende Unterlagen und Informationen, „von denen wir glauben, dass sie entscheidend für eine tief gehende Analyse der Übernahme von Austrian wären.“ („Profil“, S.47). Dem saudischen Investor AI Jaber wird dieser Vorwurf bekannt vorkommen.

Der „Kurier“ schreibt, dass die Lufthansa und die S7 als Kaufbedingung eine 500 Millionen Euro- Finanzspritze in Form eines „Standortsicherungspaketes“ aus österreichischen Steuermitteln fordern. Im Hinblick auf die wichtige Stellung der AUA als Arbeitgeber ist es unablässig, die Verkaufsstrategie der ÖIAG transparent nachvollziehen zu können, Missstände aufzudecken und Verantwortliche gegebenenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgendes

VERLANGEN: Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird gemäß § 32e Abs.2 GOG folgender Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG erteilt:

„Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“