Parlament Österreich

 

 

 

V-11 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 13. Juli 2010

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 13. Juli 2010

 

 

 

Tagesordnung

 

 

KOM (10) 289 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

(32904/EU XXIV.GP),

 

SEK (10) 679

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitdokument zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

(32903/EU XXIV.GP),

 

KOM (10) 284 endg.

Grünbuch

Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik

(32212/EU XXIV.GP),

 

KOM (10) 286 endg.

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Bericht über die Umsetzung der Empfehlung 2009/384/EG der Kommission zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor (Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor 2009) durch die EU-Mitgliedstaaten

(32215/EU XXIV.GP)

 

und

 

KOM (10) 301 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Europäische Zentralbank

Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum

(32220/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

Der EU-Unterausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 mit den Plänen der EU zur besseren Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte sowie mit den damit im Zusammenhang stehenden Fragen eines besseren Verbraucherschutzes. Der Termin des Ausschusses konnte aktueller nicht sein, da zur gleichen Zeit der ECOFIN zu diesem Themenkomplex tagte.

 

 

 

Staatsekretär Reinhold Lopatka verhehlte nicht seine Enttäuschung über den bisherigen Entscheidungsprozess innerhalb der EU. Es habe durchaus Reaktionen auf die finanz- und wirtschaftspolitische Krise gegeben, sagte er, die bisher erreichten Ergebnisse seien aber bescheiden.

 

Diese Kritik wurde auch von den Abgeordneten geteilt. Wie wichtig ihnen vor allem eine effiziente europäische Finanzaufsicht ist, untermauerten sie auch mit dem starken verfassungsrechtlichen Instrument der bindenden Stellungnahme. Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ wurde ein diesbezüglicher Antrag angenommen, in dem der Bundesminister für Finanzen ersucht wird, für die rasche Schaffung einer europäischen Finanzaufsicht einzutreten, die mit weitgehenden und unmittelbaren Kontroll- und Durchgriffsrechten ausgestattet ist.

 

 

 

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) unterstrich, man müsse aus der Krise Lehren ziehen und zeigte kein Verständnis für jene Mitgliedstaaten, die sich gegen strengere Auflagen sträuben. Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) und Alexander Van der Bellen (G), die die Notwendigkeit einer einheitlichen Aufsichtsarchitektur betonten. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) wies darauf hin, dass jedes Produkt, das auf den Markt kommt, einer Normenkontrolle unterliegt, nicht jedoch die Finanzprodukte. Daher müssten auch für diese eine bestimmte Produktsicherheit und Transparenz gewährleistet sein und dies sei nur auf europäischer Ebene möglich.

 

Dem gegenüber verlieh Abgeordneter Johannes Hübner (F) seinem Zweifel Ausdruck, ob man den Kern der Problematik, nämlich die falsche Einschätzung von Finanzprodukten durch die internationale Finanzwirtschaft, tatsächlich mit mehr Bürokratie in den Griff bekommen kann. Diesem Argument konnte Abgeordneter Ewald Stadler (B) zwar etwas

abgewinnen, dennoch meinte er, es sei einen Versuch wert, die Aufsicht zu verbessern, alles andere wäre fatalistisch. Die Politik habe schon zu lange zugeschaut. Es sei daher höchste Zeit, echte Eingriffsmöglichkeiten vorzusehen, und das sei tatsächlich besser auf EU-Ebene angesiedelt. Die Frage stelle sich nur, ob der gewählte Apparat der richtige ist.

 

Er sprach sich jedenfalls dagegen aus, jenen Banken, die den Stresstest nicht bestanden haben, eine weitere Hilfe zu gewähren, denn das wäre eine Motivation zum Weitermachen wie bisher. Man werde Banken in Zukunft auch in die Insolvenz schicken müssen, sagte Stadler. "Der Krieg gegen die Vernunft" gehe weiter, hielt in diesem Zusammenhang Abgeordneter Robert Lugar (B) fest. Die Griechenland-Hilfe stelle eine Investition in den maroden Staat dar und das Gleiche geschehe mit den Banken.

 

 

Die Abgeordneten Wolfgang Schüssel (V) und Alexander Van der Bellen (G) warnten davor, die Banken durch zusätzliche Steuerideen über Gebühren zu belasten. Van der Bellen meinte dazu, die kumulierenden Auflagen für Banken seien "nicht ohne", und Wolfgang Schüssel sprach von einem "Wildwuchs von Steuerideen" für den Finanzsektor, der bis zu einer Belastung von vier Prozent des BIP gehen könne. In seiner Aufzählung nannte er den von der Kommission in Diskussion gebrachten "bank resolution funds", weiters die Bankenabgabe, für die es keine einheitliche Regelung gibt, die in Diskussion befindliche Finanztransaktionssteuer, die Einlagensicherung sowie faule Kredite und Basel III. Das sei eine Last, die der Finanzsektor mit Sicherheit nicht tragen werden könne, befürchtete er, weshalb er sich für eine Prioritätenreihung aussprach. Trotz dieser Kritik ließ Schüssel keinen Zweifel daran, dass sich der Bankensektor an der Sanierung beteiligen muss.

 

Dem entgegnete Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), die Kosten würde nicht der Markt allein tragen, und wenn die Banken ein Vielfaches von den kolportierten zusätzlichen Abgaben an Dividenden auszahlen können, dann sehe er weniger Probleme in Bezug auf die Belastbarkeit. Staatssekretär Reinhold Lopatka merkte an, zur Finanztransaktionssteuer gebe es keine Einigung, er sehe vom derzeitigen Standpunkt her keine Perspektive für deren Einführung. Es sei zwar immer mehr Zustimmung von anderen Staaten zu beobachten, und zwar von jenen der Eurogruppe, berichtete er. Ob man eine Finanztransaktionssteuer innerhalb der Eurogruppe etablieren sollte, müsse noch diskutiert werden. Einen österreichischen Alleingang hielt er für nicht sinnvoll.

 

 

 

Den Abgeordneten lagen als Grundlage für die Diskussion mehrere Dokumente der EU-Kommission vor. In einer Mitteilung der Kommission betreffend Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum werden neben den bereits laufenden Reformen Pläne für weitere Schritte aufgelistet. Die Kommission appelliert dabei an Rat und Europäisches Parlament (EP), die Richtlinien- und Verordnungsvorschläge bis Ende 2011 zu verabschieden, damit diese im Laufe des Jahres 2012 in nationales Recht umgesetzt werden können.

 

Staatssekretär Reinhold Lopatka erläuterte dazu, man stehe hinsichtlich der Maßnahmen, die auf europäischer Ebene getroffen werden sollen, noch mitten in der Arbeit, abgesehen vom Unterstützungspaket für Griechenland, den Schutzschirm für die Eurozone und die Schritte zur Sanierung der nationalen Haushalte. Österreich sei seiner Verpflichtung nachgekommen und habe am 2. Juni seinen Strategiebericht auf der Grundlage des beschlossenen Finanzrahmengesetzes an die Kommission weitergeleitet. Das neue österreichische Haushaltsrecht mit seiner mittelfristigen Budgetplanung werde zunehmend als vorbildlich angesehen. Kritisch werde nur die Tatsache beurteilt, dass eine solche mittelfristige Planung für die Länder- und Gemeindeebene fehlt.

 

Lopatka informierte die Abgeordneten darüber hinaus, dass Ratspräsident Herman Van Rompuy eine Task-Force eingerichtet hat, um neben finanzpolitischen Fragen auch wirtschaftspolitische Themenstellungen zu klären. In dieser Task-Force sei auch Finanzminister Pröll vertreten.

 

 

Noch im Sommer 2010 will man in der EU eine Einigung zwischen Rat und EP über die Errichtung von drei europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den Wertpapiermarkt herbeiführen. Diese sollen eine verstärkte Aufsicht und eine bessere Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden untereinander gewährleisten. Ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) soll sicherstellen, dass Systemrisiken früh genug erkannt werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission neue Regulierungsstandards und Aufsichtsrahmen für die Verwaltung alternativer Investmentfonds vor, die auch eine Erhöhung der Transparenz für AnlegerInnen umfassen.

 

Konkrete Pläne in Form eines Verordnungsvorschlags der Kommission lagen den Ausschussmitgliedern zu einer Übertragung der Kompetenzen hinsichtlich der Aufsicht über Ratingagenturen vor. Eine  Zusammenfassung der Folgenabschätzung gab es in Form eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen.

 

Mit der Aufsicht über die Ratingagenturen soll die European Securities and Markets Authority (ESMA), die geplante europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, beauftragt werden, welche auch Aufgaben bei der Registrierung der Agenturen wahrnimmt. Damit würden weitgehend all jene Funktionen ESMA überantwortet, die derzeit von den für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen national zuständigen Behörden, in Österreich von der FMA, wahrzunehmen sind. ESMA wird auch vor Ort prüfen können. Geldstrafen können auf Vorschlag der ESMA durch die Kommission verhängt werden. Die nationalen Behörden bleiben laut Kommissions-Vorschlag für die Überwachung der Nutzung von Ratings durch Unternehmen der Finanzbranche zuständig. Da die nationalen Behörden künftig spezifische Informationen über die Verwendung von Ratings sammeln können, sollen sie befugt sein, die ESMA aufzufordern, einen Widerruf der Registrierung einer Ratingagentur oder die Aussetzung der Verwendung von Ratings zu prüfen.

 

Staatssekretär Lopatka erwartete sich dadurch eine Stärkung der Position im Verhältnis zu den Ratingagenturen und bekräftige abermals die österreichische Position nach einer starken Aufsicht mit direkten Durchgriffsrechten. Gegenüber den Abgeordneten Johannes Hübner und Harald Stefan (beide F) stellte er fest, es werde keine neue Ratingagentur aufgebaut, sondern es gehe darum, auf europäischer Ebene einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Agenturen arbeiten können. Abgeordneter Hübner hatte zuvor in Zweifel gezogen, dass eine eigene europäische Agentur objektiv handeln würde. Eine solche würde sich hüten, ein EU-Land herabzustufen, meinte er. Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) war in seiner Einschätzung eher skeptisch.

 

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) warf dazu ein, es sei unbedingt notwendig, eine europäische Institution als Korrektiv zu haben, und verband damit eine Kritik an der Arbeit amerikanischer Agenturen. Es sei auffällig, dass die Ratingagenturen trotz massiver Sparpläne Griechenlands das Land abermals abgestuft haben, während man beispielsweise Großbritannien trotz seiner Budgetpläne das Triple A zusichert. Es sei auch zu beobachten, dass die Agenturen immer wieder das Osteuroparisiko zur Sprache bringen, wobei er vermute, dass man damit von den amerikanischen Problemen ablenken möchte. Die amerikanischen Agenturen seien "weit vom Schuss" und würden auch bestimmte Interessenslagen vertreten, mutmaßte der ehemalige Bundeskanzler.

 

 

Das dritte rasch abzuschließende Projekt, das im EU-Unterausschuss diskutiert wurde, betrifft die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD III). Damit sind verbindliche Regeln für Vergütungen und eine verstärkte Eigenkapitalanforderung  für Handelsbuchpositionen verbunden. Eine weitere Überarbeitung der Richtlinie (CRD IV) soll der Qualitätsverbesserung und der Erhöhung des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals dienen, Eigenkapitalpuffer einführen und den Aufbau von Rücklagen in besseren Zeiten sicherstellen. Die Kommission beabsichtigt, einen diesbezüglichen Gesetzestext noch diesen Dezember zu präsentieren.

 

Aus österreichischer Sicht wird dazu festgehalten, dass Minderheitsanteile am Eigenkapital der Institute sowie qualitativ mit Aktienkapital vergleichbare Eigenmittelbestandteile von Genossenschaften, Sparkassen etc. weiterhin als "hartes Kernkapital" anerkannt und anrechnungsfähig bleiben müssen. Es seien alle Maßnahmen zu vermeiden, die eine Kapitalaufbringung der Banken erschweren, wird in den Erläuterungen zu den Kommissionsdokumenten gefordert.

 

Dazu erklärte Staatssekretär Lopatka auf eine Anfrage des Abgeordneten Alexander Van der Bellen (G), die Diskussion um Basel III sei derzeit im Gange, für die Banken könnte dies eine Zusatzbelastung von bis zu 10 Mrd. Euro bedeuten. Man wolle wegen der notwendigen Eigenkapitalliquidität möglichst schnell CRD III einführen, die Beschlüsse über Basel III würden dann in CRD IV einfließen. Bei CRD IV gehe es dann auch um die Begrenzung der Bonifikationen.

 

 

Zudem hat die Kommission Ende Mai dieses Jahres eine Mitteilung über mögliche Formen eines Bankenrettungsfonds vorgelegt. Österreich befürwortet in diesem Zusammenhang die Einführung einer Bankenabgabe, wobei eine Verwendung zunächst dem allgemeinen Budget zugute kommen soll. Mittelfristig plädiert die Bundesregierung aber für eine harmonisierte Europäische Bankenabgabe.

 

Bei der Bankenabgabe habe man sich in der EU nur darauf geeinigt, dass es eine solche geben kann, und deren Einnahmen können sowohl dem nationale Budget zufließen oder einem Fonds, erklärte Staatsekretär Lopatka. In Österreich würden derzeit mit den Banken Verhandlungen geführt, es liege aber noch keine Einigung über die Bemessungsgrundlagen vor. Was den "bank resolution funds" betrifft, so stehe man in der europäischen Diskussion darüber erst am Beginn.

 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) hielt es für einen vernünftigen Weg, die Erträge der Bankenabgabe in das nationale Budget fließen zu lassen. Wenn sich auch Bankenrettungsfonds als durchaus praktikabel erwiesen hätten, weil darüber in anderen Ländern Bankenpleiten abgewickelt werden konnten, so stelle sich die Frage, ob derartige Fonds in einer Finanzkrise nicht auch zum Teil des Problems werden können, weil man die dort geparkten Gelder ja auch veranlagen müsse. Diese Skepsis teilte er mit Abgeordnetem Alexander Van der Bellen (G). Der Staatssekretär gab zu, dass dieses Thema in den Gremien noch nicht ausreichend diskutiert worden ist.

 

 

Um die Transparenz zu erhöhen und das Risiko zu verringern, kündigt die Kommission Neuregelungen der Derivatemärkte und eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente an. Was die Sanktionen im Finanzdienstleistungssektor betrifft, so strebt die Kommission an, eine diesbezügliche Mitteilung im Dezember 2010 zu veröffentlichen, mit dem Ziel, die Konvergenz der Sanktionen für das gesamte Spektrum der Aufsichtstätigkeit zu fördern, wie es in den Erläuterungen dazu heißt. Die Kommission versuche einzugreifen, weil hier ein riesiges Spekulationsvolumen vorhanden ist, erklärte Lopatka.

 

 

Der Kommission geht es aber auch um einen vermehrten Verbraucherschutz und um mehr Verantwortungsbewusstsein. Deshalb strebt sie ein koordiniertes Vorgehen gegen die "übermäßige Nutzung" des CDS-Markts (Credit Default Swaps) an, und zwar durch Erarbeitung eines Weißbuchs über Garantiesysteme im Versicherungsbereich, durch eine Überarbeitung der Marktmissbrauchsrichtlinie, der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und der Anlegerentschädigungssysteme.

 

Nach diesem Vorschlag sollen Einlagen bis zu 100.000 € abgesichert werden, wie dies derzeit in Österreich schon der Fall ist. Zu diesem Zweck will man die Banken verpflichten, 1,5 % der erstattungsfähigen Einlagen auf Abruf bereit zu halten. Diese Beträge sollen zu drei Viertel in einen Fonds im Vorhinein einbezahlt werden, während nach geltender Praxis in Österreich die Gelder im Bedarfsfall nachträglich aufgebracht werden.

 

Österreich unterstützt grundsätzlich die Harmonisierungsinitiative, wendet sich aber dagegen, dass ein großer Betrag der Mittel ex-ante einem Fonds zufließen soll. Man warnt auch davor, dass die von der Kommission ins Auge gefassten Regelungen zu neuen Eigenkapital- und Finanzschwierigkeiten führen könnten. Die Regierung lehnt es weiters ab, dass die österreichische Einlagensicherung verpflichtet wird, bei Insolvenz einer ausländischen Bank, die eine Filiale in Österreich hat, die Gläubiger dieser Filiale auszuzahlen. Man ist auch gegen eine Kreditfinanzierung einer ausländischen Einlagensicherung durch die österreichische Sicherungseinrichtung.

 

Die europäischen Pläne wurden im Gegensatz zur Position der Regierung von Abgeordnetem Alexander Van der Bellen (G) begrüßt. Er glaubte nicht, dass das Finanzministerium mit seinen Argumenten durchkommt. Wenn andere Banken schon im Vorhinein einzahlen, dann gäbe es den Wettbewerbsvorteil zugunsten der österreichischen Banken, argumentierte Van der Bellen.

 

Zur Frage, wie das denn nun tatsächlich mit den ausländischen Banken zu verstehen sei, meinte Staatssekretär Lopatka, es gehe um Filialen ausländischer Banken ohne Österreichbezug. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) ergänzte, die Regelung treffe auf keinen Fall beispielsweise auf die Bank Austria zu, weil es sich hier um eine eigeständige Bank handelt.

 

Die CDS seien das Hauptproblem der Krise gewesen, bemerkte Abgeordneter Robert Lugar (B) zu diesem Themenkomplex. Mit Basel habe man versucht, das Eigenkapital der Banken im Verhältnis zum Risiko zu regeln, mit CDS hätten die Unternehmen ein Mittel zur Umgehung dieser Bestimmungen gefunden, weshalb man derartige Umgehungsstrategien unterbinden müsse.

 

 

Des weiteren hat die Kommission ein Grünbuch zu Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik erarbeitet. Als verbesserungswürdig werden darin die Qualität der Mitglieder der Verwaltungsräte und das Risikomanagement genannt, wobei hier auch nach Meinung der Kommission die Wirtschaftsprüfer miteinzubeziehen wären. Kritik gibt es auch an den AktionärInnen, bei denen nur kurzfristiges Gewinninteresse im Vordergrund stünde. Außerdem fehlten den Aufsichtsbehörden ausreichende Eingriffsmöglichkeiten, heißt es weiter.

 

Von österreichischer Seite wird dazu das hohe Niveau der Schritte im Bereich Corporate Governance im Inland ins Treffen geführt. Etliche Maßnahmen des Grünbuchs im Bereich der Corporate Governance seien durch gesellschaftliche Regelungen und den Österreichischen Corporate Governance Kodex im Bereich börsenotierter Unternehmen bereits umgesetzt, wird betont.

 

Daran knüpfte Abgeordnete Ursula Plassnik (V) an, indem sie die klaren Aussagen der Kommission im Grünbuch als bemerkenswert titulierte. Es komme nun darauf an, Lernfähigkeit zu zeigen, und dafür sei ein Umdenken notwendig. Die Kritik der Kommission stellt für Plassnik ein wichtiges Argument dar, mehr Frauen in gehobene Positionen des Finanzmarkts zu bringen, denn diese würden anders denken als der bisherig männerdominierte Bereich, der für blinde Risikobereitschaft stehe. Frauen dächten mehr in ganzheitlichen Ansätzen und im Sinne der Nachhaltigkeit, sagte sie. Dazu bedürfe es aber weniger einer Quotenregelung, sondern eines Bewusstseinswandels in Gesellschaft und Unternehmen, bemerkte sie gegenüber Abgeordnetem Kai Jan Krainer (S), der sich für eine Quotenregelung in den Aufsichtsräten ausgesprochen hatte.

 

Die ehemalige Außenministerin machte darauf aufmerksam, dass die Mitgliedstaaten ihre Beiträge zu dem Thema bis 1. September einreichen müssen, und diese würden dann im Internet veröffentlicht. Es sei daher notwendig, dass Österreich eine ambitionierte Position einnimmt, forderte sie.

 

Die Pläne der Kommission wurden von den Abgeordneten durchwegs unterstützt. So hielten etwa die Abgeordneten Kai Jan Krainer und Hannes Weninger (beide S) eine gesetzliche Regelung für notwendig, denn die freiwillige Verpflichtung sei nicht entsprechend umgesetzt worden. 

 

Das Grünbuch enthält auch Empfehlungen zum Thema Vergütungspolitik, womit das Bonifikationssystem gemeint ist. Risikofördernde Bonifikationssysteme hätten Mitschuld am Versagen der Finanzsysteme, heißt es in der Begründung der Kommission, weshalb sie auf die Umsetzung der Empfehlungen drängt. Sie hat dazu auch einen eigenen Bericht vorgelegt.

 

Hinsichtlich der Vergütungen brauche man mehr Transparenz, meinte Abgeordnete Ursula Plassnik (V). Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) plädierte dafür, den Begriff "Angemessenheit" gesetzlich zu verankern, denn es könne nicht sein, dass der flexible Teil des Gehalts größer ist als der Fixteil. Auch sei die Berechnungsspanne von einem Jahr zu kurz gegriffen, es bedürfe markwirtschaftlicher transparenter Regelungen, sagte Schüssel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-G-Antrag auf Stellungnahme wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Tamandl, Van der Bellen, Muttonen, Plassnik

 

betreffend rasche Schaffung einer starken europäischen Finanzaufsicht

 

 

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.07.2010

 

 

 

 

Der EU-Unterausschuss begrüßt die Bemühungen um eine stärkere Aufsicht und Kontrolle der Finanzbranche. Verstärkte Überwachung ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Krise und kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wiederholung der katastrophalen Entwicklungen an den Finanzmärkten zu verhindern, die erst zu dieser Krise geführt haben. Dies gilt nicht nur für die Aufsicht über besonders problematische AkteurInnen wie Rating-Agenturen oder Hedge-Fonds, sondern ganz allgemein für Aktivitäten an den Finanzmärkten. Schließlich bergen Tätigkeiten an den Finanzmärkten systemische Risiken, die – wie wiederum die aktuelle Krise gezeigt hat – die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden.

 

Es ist daher bedauerlich, dass bislang trotz intensiver Verhandlungen auf europäischer Ebene keine Einigung über die neue europäische Finanzaufsicht zu Stande gekommen ist. Denn je früher diese neue Aufsicht ihre Arbeit aufnimmt, desto schneller wird auch die Bedrohung durch mögliche Kettenreaktionen an den Finanzmärkten reduziert. Strengere Vorschriften an die Eigenkapitalunterlegung bei risikoreichen Geschäften oder gegen marktmissbräuchliches Verhalten bzw. AnlegerInnentäuschung sind ebenso notwendig, hätten ohne entsprechende effektive Kontrollmechanismen jedoch nur begrenzte Wirkung.

 

Die europäische Finanzaufsicht muss über entsprechende Befugnisse verfügen, um ihre Aufgaben tatsächlich erfüllen zu können. Ohne die Möglichkeit, direkt und wirkungsvoll auf jene Unternehmen durchzugreifen, die gegen Vorschriften verstoßen, brächte eine solche Aufsicht keinen Mehrwert. Denn gerade durch die Vereinheitlichung der Aufsichtskompetenzen auf europäischer Ebene kann dem multi-nationalen Charakter der Finanzbranche Rechnung getragen und können Kontrolllücken geschlossen werden. Die neue europäische Finanzaufsicht muss daher mit dem Recht ausgestattet sein, die Aktivitäten der am internationalen Finanzmarkt tätigen Unternehmen unmittelbar zu überwachen und gegebenenfalls direkt – auch ohne Zwischenschaltung der nationalen Instanzen – einzuschreiten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 2 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

Der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, für die rasche Schaffung einer europäischen Finanzaufsicht, die mit weitgehenden und unmittelbaren Kontroll- und Durchgriffsrechten ausgestattet ist, einzutreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.