Parlament Österreich

 

 

 

V-12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 14. September 2010

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 14. September 2010

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (10) 365 endg.

Grünbuch - Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme

(34486/EU XXIV.GP)

 

 

2.    KOM (10) 378 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen  für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung

(34893/EU XXIV.GP)

 

 

3.    KOM (10) 379 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung

(34897/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grünbuch – angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme

 

 

Auch wenn die Regelung der einzelnen Pensionssysteme Angelegenheit der Nationalstaaten ist und auch bleiben soll, will die EU eine europäische Debatte über die wichtigsten Herausforderungen für die europäischen Pensionssysteme initiieren. Die EU-Kommission hat daher Anfang Juli 2010 ein Grünbuch vorgelegt, das der Diskussion im EU-Unterausschuss vom 14. September 2010 zugrunde lag. Die Abgeordneten hatten die Gelegenheit, darüber einen ersten Gedankenaustausch mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu führen und sie nahmen dazu, im Einklang mit dem Ressortchef, durchaus kritisch Stellung.

 

Hundstorfer unterzog vor allem die Tendenz des Grünbuchs einer kritischen Betrachtung, auch wenn er die Initiative der Kommission grundsätzlich begrüßte. Die Kommission setzt in den Augen des Sozialministers zu sehr auf die kapitalgedeckten Systeme, für die die EU auch Rahmenbedingungen schaffen und Regeln in Bezug auf Wettbewerb und Konsumentenschutz erstellen kann. Die Finanzkrise habe die Vorteile eines öffentlich finanzierten Umlagesystems unter Beweis gestellt, betonte Hundstorfer, deshalb werde er darauf dringen, dass die erste Säule für die Pensionssicherung stärker betont wird. Die Finanzkrise habe aber auch deutlich gemacht, dass bei den kapitalgedeckten Systemen noch einiges zu tun ist.

 

 

 

Die Kommission stellt im Grünbuch die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Pensionen und die Rolle der Sozialpartner in diesem Bereich nicht in Frage. Dies wurde auch vom Sozialminister sowie von den Abgeordneten aller Fraktionen unterstrichen. Ein ideales, universelles Pensions-, bzw. Rentenmodell gibt es nicht, heißt es im Grünbuch. Der Kommission geht es darum auszuloten, wie die EU die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Aufgabe helfen kann, zumal auf EU-Ebene die nationalen Vorsorgesysteme durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt werden, die von der strategischen Koordinierung bis hin zu Rechtsakten, etwa in Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarkts, reichen. Die Kommission bezeichnet es als eine vorrangige Aufgabe, ein angemessenes und nachhaltiges Ruhestandseinkommen für die EU-BürgerInnen sicherzustellen.

 

Das Grünbuch behandelt vor allem folgende Themen: angemessene Einkommen im Ruhestand sichern und für langfristig nachhaltige Pensions- und Rentensysteme sorgen; ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dauer des Arbeitslebens und des Ruhestands erreichen und Möglichkeiten schaffen, um länger im Arbeitsleben zu bleiben; Hindernisse für Menschen, die in verschiedenen EU-Ländern arbeiten, bei Pensions- und Rentenprodukten beseitigen; im Gefolge der Wirtschaftskrise Pensionen und Renten sowohl jetzt als auch langfristig besser absichern; für mehr Transparenz bei Pensionen und Renten sorgen, damit die Menschen fundierte Entscheidungen für ihr eigenes Ruhestandseinkommen treffen können.

 

 

 

In der Diskussion unterstrichen vor allem die Abgeordneten der SPÖ die Bedeutung des staatlichen Umlagesystems für die Pensionssicherung. Abgeordnete Christine Muttonen (S) wies darauf hin, dass es gerade die erste Säule gewesen sei, die die Sicherung der Pensionen auch im Zuge der Finanzkrise gewährleisten konnte. Sie habe den Eindruck, dass die Kommission nun versuche, sich in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten einzumischen. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Renate Csörgits (S). Sie anerkannte zwar das Bekenntnis der EU zur Sicherung der öffentlichen Pensionssysteme, ihr fehlte aber im Grünbuch der entsprechende Schwerpunkt. Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) stellte die grundsätzliche Frage in den Raum, ob eine europäische Rentenstrategie überhaupt erkennbar ist.

 

Auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) bewertete die Stoßrichtung des Grünbuchs eher negativ. Die Kommission versuche durch die Forcierung der zweiten und dritten Säule den neoliberalen Kurs voranzutreiben, bemängelte er. Wenn man im Rahmen der kapitalgedeckten Systeme eine Mindestgarantie als Ausweg sehe, dann ignoriere man, dass das ganze System durch die notwendigen Rückversicherungen wesentlich teurer werde. Öllinger hielt vor allem die österreichische Lösung für die zweite und dritte Säule für eine denkbar schlechte und nannte sie äußerst intransparent. Außerdem zieht die Kommission Öllinger zufolge falsche Vergleiche, sodass die Darstellung der Situation in Österreich stark verzerrt sei.

 

Abgeordneter Karl Donabauer (V) hielt eine europaweite Diskussion über gewisse Grundnormen für notwendig, vor allem verlange die zunehmende Mobilität der Menschen den Abbau von Hindernissen, die durch die unterschiedlichen Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten bestehen. Er sah einen dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherung der Pensionssysteme, insbesondere auf Grund der demographischen Entwicklung in Europa. Die jungen Menschen hätten immer weniger Vertrauen in die Pensionssysteme, sagte er. Sein Klubkollege Abgeordneter Oswald Klikovits (V) unterstützte die Zielsetzung der EU, die Pensionen europaweit zu sichern, und bemerkte, in Österreich habe man mit der Pensionsreform des Jahres 2003 die richtigen Weichen gestellt. Innerstaatlich trat er dafür ein, das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen. Letzterem stimmte auch der Sozialminister zu.

 

Völlig ablehnend zu dem Grünbuch fielen die Wortmeldungen von FPÖ und BZÖ aus. Abgeordneter Johannes Hübner (F) meinte, die EU produziere Papiere in Bereichen, wo sie keine Kompetenzen habe. Abgeordnete Ursula Haubner (B) erinnerte ebenfalls an die Pensionsreform 2003, womit ihrer Meinung nach in Österreich die Basis für die Stabilität des Systems auch während der Krise gelegt worden sei. In ihrem Antrag auf Ausschussfeststellung verlangte sie daher auch vom Sozialminister, dass dieser im Rahmen seiner Reaktion auf das Grünbuch die genannte Pensionsreform als Maßnahme der rechtzeitigen Gegensteuerung sowie als Grundlage für die künftige Sicherung der staatlichen Pensionen hervorstreichen sollte. Der Antrag wurde jedoch von den anderen Parteien abgelehnt.

 

In seiner abschließenden Stellungnahme begrüßte Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Bemühungen der EU-Kommission, eine europaweite Diskussion über die Sicherung der Pensionssysteme zu initiieren. Im Zuge der zunehmenden Mobilität sei es notwendig, grenzüberschreitende Fragen zu klären. Es gehe darum, die unterschiedliche Entwicklung des Sozialschutzes zu analysieren, Informationen auszutauschen und Indikatoren zu entwickeln, erläutere Hundstorfer. Er werde aber darauf drängen, dass die Bedeutung der staatlichen Säule sowie die Angemessenheit stärker betont wird, wiederholte er mit Nachdruck. Die Pensionssysteme seien dazu da, die Lebensstandards der Menschen langfristig abzusichern. Die Kommission habe in ihrem Grünbuch völlig ausgeblendet, dass die kapitalgedeckten Systeme teuer sind und die Solidarität nicht berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtlinienvorschläge zu

SaisonarbeiterInnen und konzerninterne Entsendungen

 

 

Die Mitglieder des EU-Unterausschusses des Nationalrats griffen in der Sitzung erstmals zum Instrument der Subsidiaritätsrüge. Die Kritik betraf die Vorschläge der EU zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für SaisonarbeiterInnen. Die geplante Richtlinie würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, heißt es in der begründeten S-V-Stellungnahme, die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich beschlossen wurde.

 

In Österreich funktioniere die Regelung für die Saisonniers sehr gut, der Bedarf an Arbeitskräften sei stark regional bedingt und könne daher nur im Inland selbst bestimmt werden, argumentierten sowohl Sozialminister Rudolf Hundstorfer als auch Innenministerin Maria Theresia Fekter. Die Abgeordneten hatten insbesondere Sorge, dass vor allem die Saisonniers instrumentalisiert werden könnten, um das Lohnniveau zu drücken, zumal die Mindestrechte zu niedrig angesetzt seien.

 

Äußerst kritisch nahmen die Abgeordneten auch zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für nicht EU-BürgerInnen im Rahmen einer Entsendung von Arbeitskräften innerhalb internationaler Konzerne Stellung. In einem Antrag auf Ausschussfeststellung fordern SPÖ und ÖVP mit Unterstützung der Grünen die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen des Richtlinienvorschlags vorzunehmen. Der Entwurf enthält in den Augen der Abgeordneten unklare Begriffsbestimmungen, sodass die möglichen Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt nicht abgeschätzt werden können. Sie hegen auch Bedenken im Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.

 

 

 

 

Beide Richtlinienentwürfe sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur legalen Zuwanderung aus dem Jahr 2005 ("Haager Programm"), das nunmehr im so genannten "Stockholmer Programm" aufgegriffen wurde, auf welches sich der Europäische Rat im Dezember 2009 geeinigt hat.

 

Für die Einreise von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung soll es laut vorliegendem Entwurf ein einheitliches Antragsverfahren mit einer zuständigen Behörde ("One-Stop-Shop-Schnellverfahren") geben sowie eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ("Single Permit") mit bis zu dreijähriger Gültigkeit. Unter welchen Bedingungen Konzerne ihre Arbeitskräfte, die nicht aus der EU stammen, in ihren Niederlassungen innerhalb der EU flexibel einsetzen können, wird einheitlich definiert. Das Schema zielt auf Schlüsselpersonal, einschließlich ManagerInnen, SpezialistInnen und PraktikantInnen mit Hochschulabschluss ab. Weitere Bestimmungen betreffen die Festlegung von Versagungsgründen und Zulassungskriterien wie ein "Fast-Track"-Verfahren mit einer Verfahrensfrist von höchstens 30 Tagen, eine verpflichtende Auslandsantragsstellung und ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot. Eine Arbeitsmarktprüfung soll grundsätzlich unzulässig sein.

 

Auch was unter Saisonarbeit zu verstehen ist, soll künftig durch einheitliche Kriterien umschrieben werden. Ferner werden auch hier die Zulassungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gesetzlich fixiert. Es soll ein Verfahren für Zulassung und Arbeitsaufnahme  und eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit dem Aufdruck "Saisonarbeiter" geben. Die maximale Aufenthaltsdauer soll 6 Monate im Kalenderjahr betragen. Der Vorschlag sieht auch eine erleichterte Wiedereinreise durch die Erteilung von "Multi-seasonal worker permits" (bis zu 3 Jahren) oder durch Anwendung eines  erleichterten Verfahrens vor sowie die Verpflichtung, nach Ablauf der Erlaubnis das Land zu verlassen. Wie bei der konzerninternen Entsendung will die EU garantieren, dass das Verfahren und die Zulassung nicht länger als 30 Tage dauert. Regelungen für eine angemessene Unterkunft und verhältnismäßige Kosten sowie in Bezug auf Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit und des Arbeitsrechts runden die Gesetzesinitiative der EU-Kommission ab. Die Festlegung von Zulassungsquoten für SaisonarbeiterInnen bleibt jedoch weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen. 

 

 

 

 

Sowohl Innenministerin Maria Theresia Fekter als auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer machten ihre Bedenken gegen die beiden Richtlinienvorschläge deutlich. Bundesministerin Fekter befürchtete, dass eine zirkuläre Migration die Folge sein könnte und auf Grund der geplanten multisaisonalen Bewilligungen ein Einstieg zu einem Daueraufenthalt ermöglicht wird. Die multisaisonale Bewilligung sei darüber hinaus auch arbeitsmarktrelevant, sagte sie. Fekter plädierte daher dafür, die derzeit gut funktionierende Quotenregelung in Österreich beizubehalten. Sie meinte auch, dass die Fristen von 30 Tagen für die Verfahren zu niedrig angesetzt sind. Als Innenministerin bestand sie vor allem auf einer Harmonisierung mit den Visa-Regelungen.

 

Der Sozialminister teilte die kritische Beurteilung seiner Regierungskollegin. Für die saisonale Beschäftigung, bei der vor allem regionale Gegebenheiten ausschlaggebend sind, könne es keine europaweiten Regelungen geben, merkte er an. Eine erleichterte Anwerbung aus Drittstaaten sei auch das falsche Signal, denn im Vordergrund müsse die Integration stehen. Hundstorfer trat für eine zwingende Arbeitsmarktprüfung ein und warnte vor zirkulärer Migration. Durch die Richtlinie werde das Sozialdumping in keiner Weise bekämpft, stellte er fest. Dem Sozialminister gingen auch die Bestimmungen in Bezug auf konzerninterne Entsendungen zu weit. Eine Arbeitsmarktprüfung sei hier ebenfalls nötig. Seiner Meinung nach müsse man auch darauf achten, dass Leiharbeitskonstruktionen ausgeschlossen werden.

 

 

 

Der ablehnende Standpunkt der SPÖ wurde von Abgeordneter Christine Muttonen (S) dargelegt. Sie brachte sowohl den S-V-Antrag auf Stellungnahme zu den Saisonniers (Subsidiaritätsrüge) als auch den S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zur Entsendung von MitarbeiterInnen innerhalb internationaler Konzerne ein. Muttonen bekräftigte die Bedenken im Hinblick auf die zirkuläre Migration und auf die im Vorschlag enthaltenen Mindestrechte, die zu einem Lohn- und Sozialdumping führen können. Hinsichtlich der MitarbeiterInnen internationaler Konzerne sei es ungeklärt, ob sie überhaupt dem österreichischen Sozialrecht unterliegen, bemängelte sie. Dieser Beurteilung schloss sich Abgeordneter Hannes Weninger (S) vollinhaltlich an. Abgeordneter Oswald Klikovits (V) mahnte die Notwendigkeit ein, die Auswirkungen der EU-Initiativen auf den Arbeitsmarkt zu prüfen.

 

Differenzierter reagierte Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) auf die beiden Vorlagen. Er teilte die Sorgen Muttonens, was die Regelungen für die Saisonniers betrifft, und meinte, dabei handle es sich um ein vielschichtiges Thema, das man nicht europaweit regeln könne. Das österreichische Modell sei vernünftig und funktioniere gut. Weniger ablehnend bewertete er die Erleichterungen für konzerninterne Entsendungen. Österreichs Wirtschaft sei stark exportorientiert, und zahlreiche internationale Firmen hätten in Österreich ihre Headquarters, argumentierte er. Daher mache es in diesem Bereich Sinn, es den MitarbeiterInnen dieser Konzerne zu erleichtern, in der EU Ausbildungsprogramme zu absolvieren. Er wolle deshalb den Vorschlag der EU nicht generell ablehnen, sondern ihn als einen Denkanstoß sehen, den man in Verhandlungen verfeinern könne. 

 

Im Gegensatz dazu lehnte Abgeordneter Johannes Hübner (F) seitens der FPÖ den Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung vollinhaltlich ab und brachte dazu auch einen Antrag auf Ausschussfeststellung ein. Dieser blieb jedoch in der Minderheit.

 

Das BZÖ sprach sich strikt gegen beide Richtlinienentwürfe aus. Der diesbezügliche Antrag auf Ausschussfeststellung fand jedoch ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit. Abgeordneter Ewald Stadler (B) kritisierte vor allem die möglichen finanziellen Belastungen des Sozialsystems durch die angedachte Regelung für Saisonniers. Die von der Regierung vorgelegte Subsidiaritätsrüge war in den Augen Stadlers nicht ausreichend, weil SPÖ und ÖVP nur ihre Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität äußern, sich darin aber, im Gegensatz zu ihren Wortmeldungen, nicht deutlich gegen die Initiativen aussprechen. Auch die angenommene Ausschussfeststellung zu den konzerninternen Entsendungen wurde von Stadler als unzureichend betrachtet. Die geplante Regelung sei mit der Subsidiarität nicht vereinbar, sagte er, und habe Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt.

 

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt dem entgegen, dass es sich bei beiden Kommissionsvorschlägen um Materien handelt, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Deshalb müsse man sich in den Diskussionsprozess aktiv einbringen, um eigene Standpunkte durchzusetzen. Eine Ablehnung allein würde lediglich zur Überstimmung der eigenen Position führen, argumentierte er.

 

Die Grünen begründeten ihre negative Haltung zu den beiden Vorlagen ebenfalls mit der Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings, ihre Kritik ging aber Großteils in eine andere Richtung als die der anderen Parteien. Abgeordnete Birgit Schatz (G) sah weniger ein Subsidiaritätsproblem, sondern hielt das System der SaisonarbeiterInnen an sich für problematisch. Sie trat dafür ein, dieses System einzuschränken, da durch eine Verkürzung der Beschäftigung die Zirkulation noch mehr beschleunigt werde und die Betroffenen keine Möglichkeit hätten, sich zu verwurzeln, sagte sie. Schatz forderte daher ein strategisch gut strukturiertes Einwanderungsprogramm. Sie hielt es auch für erforderlich, Personen die innerhalb internationaler Konzerne entsendet werden, die Möglichkeit zu geben, ihre Familie mitzunehmen. Schatz teilte jedoch die Vorbehalte in Bezug auf die Gefahr von Leiharbeit und die unklaren Definitionen des Personenkreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung machte Abgeordnete Birgit Schatz (G) Bedenken geltend, dass die Einbringung der Subsidiaritätsrüge derzeit noch nicht GO-konform ist, weil der Hauptausschuss dieses Recht formal noch nicht an den Ständigen  Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union delegiert hat.

 

Die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Wolfgang Schüssel (V) hielten dem entgegen, dass ein solcher Delegationsbeschluss vereinbart sei. Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) argumentierte, niemand könne den Ausschuss daran hindern, einen Beschluss zu fassen. Der Formalakt könne bei erster Gelegenheit nachgeholt werden.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses und Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V)  wies auf den Beschluss des Hauptausschusses vom 31. Jänner 2009 hin. Dieser Beschluss sei aufrecht, stellte er fest.

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23g Abs. 1 B-VG

 

 

der Abgeordneten Muttonen, Klikovits

 

betreffend

 

KOM (2010) 379 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (34897/EU XXIV. GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.09.2010

 

 

 

I.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union kann gemäß Art 23k Abs. 2 B-VG in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art 23g Abs. 1 B-VG bzw. Art 23f Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art 6 des Protokolls Nr. 2 (über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) und mit Art 3 des Protokolls Nr. 1 (über die Rolle der nationalen Parlamente) eine begründete Stellungnahme zur Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip abgeben und insbesondere darlegen, warum der Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs erfolgen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23g Abs. 1 B-VG

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

"Begründete Stellungnahme:

 

 

Der bevollmächtigte Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Vorschlag der Kommission

 

KOM (2010) 379 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (34897/EU XXIV. GP)

 

am 14.09.2010 in öffentlicher Sitzung beraten und erstattet folgende

 

 

A.  Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

B.  Begründung

 

1.  Die Europäische Kommission hat am 13.07.2010 ihren Vorschlag für die gegenständliche Richtlinie vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Verfahren zur Zulassung von Saisonarbeitskräften zu vereinheitlichen und Mindeststandards zu definieren, die bei der Beschäftigung von SaisonarbeitnehmerInnen nicht unterschritten werden dürfen. Dadurch soll der Ausbeutung der SaisonarbeitnehmerInnen entgegengewirkt, ihrem Abdriften in die Illegalität vorgebeugt, Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

 

2.  Die Europäische Kommission bringt in ihren Erwägungen zur Subsidiarität vier Gründe vor, warum die Mitgliedsstaaten diese grundsätzlich zu begrüßenden Ziele nicht ausreichend verwirklichen können. Allerdings kann keine dieser Erwägungen eine Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip begründen.

 

3.  Zunächst wird von der Europäischen Kommission vorgebracht, dass die Entscheidung eines einzelnen Mitgliedsstaates in Hinblick auf Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten zur europaweiten Verzerrung der Migrationsströme führen könnte. Dem ist zu entgegnen, dass die Mitgliedsstaaten gemäß Art 79 Abs. 5 AEUV ausschließlich selbst über die Zahl der zuzulassenden Saisonarbeitskräfte entscheiden. Insofern besteht in der Frage des Zulassungsverfahrens kein grenzübergreifendes Problem, das nur durch harmonisierende Maßnahmen auf europäischer Ebene gelöst werden kann.

 

4.  Weiters bringt die Europäische Kommission vor, dass der Schengen-Raum eine solche Regelung erforderlich mache. Die Existenz des Schengen-Raums allein begründet jedoch bei Weitem keine Überforderung der Mitgliedsstaaten. Ansonsten ist dieses Argument ident mit jenem zur Verzerrung der Migrationsströme.

 

5.  Darüber hinaus mache es der Schutz vor Sozialdumping notwendig, einheitliche Mindeststandards auf europäischer Ebene zu definieren. Zwar ist der Schutz vor Sozialdumping ein wichtiges Ziel, das bei allen Maßnahmen der Europäischen Union verstärkt beachtet und gewahrt werden sollte. Jedoch fehlt auch hier im konkreten Fall eine grenzübergreifende Problemstellung. Jedem Mitgliedsstaat ist es derzeit freigestellt, SaisonarbeitnehmerInnen die gleichen Rechte wie inländischen ArbeitnehmerInnen zuzusprechen. Österreich hat dies getan und somit die Möglichkeit, Saisonarbeitskräfte für Lohn- und Sozialdumping zu instrumentalisieren, verhindert. Der derzeitige Vorschlag setzt die Mindestrechte von Saisonarbeitskräften jedoch so niedrig an, dass die Möglichkeiten zur Instrumentalisierung von Saisonarbeitskräften zum Lohn- und Sozialdumping unverändert bleiben. Dies ist auch im Zusammenhang mit der im Lichte der EuGH-Judikatur äußerst unklaren bzw. unbefriedigenden Bestimmung betreffend die Anwendung von Kollektivverträgen (argumento: "allgemeinverbindlich") zu sehen. Es muss daher sichergestellt sein, dass Kollektivverträge in den Mitgliedsstaaten - auch wenn sie nicht im europarechtlichen Sinne als Rechts- und Verwaltungsvorschrift gelten - auf Saisonarbeitskräfte und im Zulassungsverfahren anwendbar sind. Denn nur dann könnte die völlige Gleichstellung von Saisonarbeitskräften mit inländischen Arbeitskräften weiterhin gewährleistet werden. Der derzeitige Vorschlag ist somit nicht geeignet, das angegebene Ziel zu erreichen.

 

6.  Schließlich bringt die Europäische Kommission vor, dass eine einheitliche Regelung ihre Bemühungen in der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten erleichtern würde. Dies ist kein hinreichendes Argument  für die Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip. Der erhoffte Effekt steht zudem offensichtlich in keinem akzeptablen Verhältnis zu den negativen Auswirkungen.

 

7.  In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass der Nationalrat in seiner Stellungnahme zum Stockholm Programm bereits deutlich darauf hingewiesen hat, dass das Konzept der zirkulären Migration, das dem vorliegenden Vorschlag zu Grunde liegt, abzulehnen ist. Die Europäische Kommission wird dringend aufgefordert, den Erfahrungen mit der Anwendung dieses Konzepts sowie den wissenschaftlichen Ergebnissen der einschlägigen Forschung stärkere Beachtung zu schenken.

 

8.  Ohne im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung auf Details der vorgeschlagenen Regelung eingehen zu können wird festgehalten, dass der Vorschlag in verschiedenen Aspekten praxisfern (z.B. verschiedene (Rahmen-)Fristen, verwaltungsaufwändig, bürokratisch sowie hinsichtlich der Sanktionen für die Verletzung von Arbeits- oder Beschäftigungsvorschriften (z.B. illegale Beschäftigung)) teilweise ungenügend und teilweise unklar ist. Den einzelnen Mitgliedstaaten bleibt durch diesen Vorschlag jedenfalls zu wenig Raum, um die  nationalen oder regionalen wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten ausreichend berücksichtigen zu können. Im Hinblick auf die äußerst unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten ist daher kein substanzieller europäischer Mehrwert zu erkennen oder zu erwarten.

 

9.  Die vorgeschlagene Regelung ist daher insgesamt nicht geeignet, zu einem besseren rechtlichen Rahmen betreffend die saisonale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen beizutragen, sondern bewirkt primär einen hohen Verwaltungsaufwand und höhlt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten aus, selbst über den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum nationalen Arbeitsmarkt zu entscheiden.

 

10. Der Richtlinienvorschlag verstößt auch in formeller Hinsicht gegen das Subsidiaritätsprinzip. Art 5 des Protokolls Nr. 2 bestimmt nämlich, dass ein legislativer Vorschlag detaillierte Angaben zu enthalten hat, die es ermöglichen zu beurteilen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Diese Angaben haben demnach  Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu den Auswirkungen auf die von den Mitgliedsstaaten und gegebenenfalls auf regionaler Ebene zu erlassenden Rechtsvorschriften zu enthalten. Die Feststellungen betreffend den "europäischen Mehrwert" müssen auf quantitativen und qualitativen Kriterien beruhen. Die finanziellen Belastungen und der Verwaltungsaufwand für Regierungen, für  lokale und regionale Behörden, für WirtschaftsteilnehmerInnen und BürgerInnen sind so gering wie möglich zu halten und müssen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. Alle diese Angaben fehlen im Richtlinienvorschlag (und im Arbeitsdokument) oder sind weitgehend substanzlos und nicht nachvollziehbar.

 

11.  Anzumerken ist schließlich, dass die im Richtlinienvorschlag gewählte Rechtsgrundlage des Art 79 Abs. 2 lit a und lit b AEUV unzureichend ist, weil diese Bestimmungen keine Grundlage dafür enthalten, um europäische Regelungen im Sinne der vom Richtlinienvorschlag ausdrücklich beabsichtigten Einwirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte zu erlassen."

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 39 Abs. 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen.

 

Weiters wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, diese Stellungnahme an:

·         die österreichische Bundesregierung und an die Verbindungsstelle der Bundesländer,

·         an die Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats,

·         an den Ausschuss der Regionen, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an COSAC bzw. IPEX

zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

der Abgeordneten Muttonen, Klikovits

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.09.2010

 

 

 

Der Vorschlag KOM (2010) 378 endg. für eine Richtlinie über die Bedingungen  für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (34893/EU, XXIV.GP) der von der Europäischen Kommission am 13.07.2010 vorgelegt wurde, zielt auf die Vereinheitlichung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Arbeitskräfte ab, die innerhalb eines transnationalen Konzerns für bestimmte Zeit (ein bis drei Jahre) in eine Niederlassung in einem Mitgliedsstaat entsendet werden. Umfasst sind Führungskräfte, Fachkräfte sowie Trainees, die nicht EU-BürgerInnen sind und die auch noch nicht in einem EU-Staat beschäftigt sind. Diesen Arbeitskräften soll im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Darüber hinaus wird festgelegt, welche Mindestvorschriften auf das Arbeitsverhältnis zwingend anzuwenden sind.

 

Der Richtlinienvorschlag verwendet auch unklare Begriffsbestimmungen, so dass die durch die Richtlinie zu erwartenden Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt ohne nähere Analyse nicht abgeschätzt werden können.

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher  ersucht, in Konsultation mit den Sozialpartnern eine Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen des Richtlinienvorschlags über die Bedingungen  für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung auf den österreichischen Arbeitsmarkt vorzunehmen.

 

Außerdem wird ersucht zu prüfen, ob die vorgeschlagene Rechtsgrundlage des Richtlinienvorschlags hinreicht, um die in dem Vorschlag vorgesehenen Bestimmungen zu erlassen und inwieweit der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip  vereinbar ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender F-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde nur von FPÖ und BZÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend Ablehnung des Vorschlages für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung und des Vorschlages für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen  für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses am 14. September 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 2

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hält im Sinne der Begrenzung von Bürokratie auf EU-Ebene und der Forcierung einzelstaatlicher Regelungen, sowie im Sinne einer restriktiven Zuwanderungspolitik fest, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf europäischer Ebene den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung und den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen  für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung strikt ablehnen sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde nur vom BZÖ unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Haubner, Mag. Stadler

 

 

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14. September 2010

zum Tagesordnungspunkt 1

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Zuge der Beantwortung der im Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ aufgeworfenen Fragen insbesondere der Erwähnung der in Österreich bereits im Jahr 2003 beschlossenen Pensionsreform als Maßnahme der rechtzeitigen Gegensteuerung sowie als Grundlage für die künftige Sicherung der staatlichen Pensionen und damit auch als Vorbildwirkung für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechende Bedeutung zukommen lässt.

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

Wien, 14. September 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde nur von FPÖ und BZÖ unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Haubner

 

 

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14. September 2010

zum Tagesordnungspunkten 2

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union fordert die zuständigen Bundesminister nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr hohen Arbeitslosigkeit, der labilen wirtschaftlichen Situation in Europa sowie der bestehenden Gefahr der Unterminierung nationaler (insbesondere arbeits- und sozialrechtlicher) Regelungen mit Nachdruck auf, dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung sowie dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerinternen Entsendung in den entsprechenden Räten keine Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

Wien, 14. September 2010