Parlament Österreich

 

 

 

V-15 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 14. Dezember 2010

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 14. Dezember 2010

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    KOM (10) 375 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

(34883/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (10) 380 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Freiheit der Mitgliedstaaten, über den Anbau von genetisch veränderten Kulturen zu entscheiden (34889/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (09) 378 endg.

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Anwendung und Wirksamkeit der UVP-Richtlinie

(Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinien 97/11/EG und 2003/35/EG) (17060/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (10) 618 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

(39688/EU XXIV.GP)und

SEK (10) 1290 endg.

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Zusammenfassung der Folgenabschätzung

Begleitdokument zum überarbeiteten Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

(39687/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der EU befasste sich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 mit der Initiative der EU-Kommission, beim Anbau von GVO den Mitgliedstaaten das Selbstbestimmungsrecht einzuräumen.

 

Darüber hinaus stand der Bericht der EU-Kommission über die Anwendung und Wirksamkeit der UVP-Richtlinie sowie der Vorschlag für eine Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle auf der Tagesordnung, durch die einheitliche Standards eingeführt werden sollen.

 

 

 

 

 

Anbau von GVO

 

 

Hinsichtlich des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gibt es innerhalb der EU einen Meinungsumschwung. Die Europäische Kommission schlägt mittels eines Verordnungsentwurfs vor, es den Mitgliedstaaten frei zu stellen, ob sie den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zulassen, einschränken oder verbieten. Damit löst die Kommission ein politisches Versprechen von Präsident Barroso ein, in dieser Frage das Subsidiaritätsprinzip und damit das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in den Vordergrund zu stellen. Ausschlaggebend dafür war eine Initiative Österreichs und der Niederlande im Juni 2009 beim Umweltministerrat, der sich dann zwölf andere Mitgliedstaaten angeschlossen haben, wie Bundesminister Nikolaus Berlakovich berichtete.

 

Das Engagement der Bundesminister Nikolaus Berlakovich und Alois Stöger in dieser Frage wurde auch im EU-Unterausschuss des Nationalrats von allen Fraktionen anerkennend hervorgehoben.

 

Gemeinsam mit der genannten Verordnung stand auch die Mitteilung der Kommission "zur Freiheit der Mitgliedstaaten, über den Anbau von genetisch veränderten Kulturen zu entscheiden" auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die Mitteilung stellt das Hintergrunddokument für das GVO-Paket dar.

 

 

SPÖ, ÖVP und Grüne legten einen Antrag auf Stellungnahme vor, deren Inhalt für die österreichischen Regierungsmitglieder bei den Beratungen in Brüssel verbindlich ist, und der den Ausschuss mit den Stimmen der genannten Fraktionen mehrheitlich passierte. Darin unterstützen sie den Vorschlag der Kommission, in die Richtlinie 2001/18/EG einen neuen Artikel 26 b aufzunehmen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Maßnahmen zu treffen, um den Anbau aller oder bestimmter GVO, die gemäß der EU-Gesetzgebung zugelassen wurden, auf ihrem Hoheitsgebiet oder in bestimmten Regionen zu beschränken oder zu verbieten. Dies gilt unter der Einschränkung, dass sich diese Maßnahmen auf andere Gründe stützen als diejenigen, die sich auf die Risikobewertung in Bezug auf die Gesundheit und die Umwelt beziehen und dass sie im Einklang mit den EU-Verträgen stehen.

 

Daran stoßen sich jedoch die Abgeordneten und fordern im genannten Antrag, dass für die Entscheidung der Mitgliedstaaten im Sinne des Vorsorgeprinzips auch Argumente des Gesundheits- und Umweltschutzes als Begründung für die Erlassung nationaler Anbauverbote anerkannt werden sollten. Insbesondere sollten auch sozioökonomische Faktoren und der Schutz der Biodiversität akzeptiert werden.

 

Weiters treten die AntragstellerInnen für eine baldige rechtlich verbindliche und umsetzbare Regelung ein. Sie vertreten auch die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden sollten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahr einer Kontaminierung der Umwelt sowie der konventionellen und biologischen Landwirtschaft durch gentechnisch veränderte Organismen zu verhindern.

 

Der Verordnungsentwurf der Kommission sieht auch vor, dass die Verbote und Beschränkungen nicht mehr von der Kommission genehmigt werden müssen. Die Mitgliedstaaten, die solche Maßnahmen zu erlassen beabsichtigen, müssen lediglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission einen Monat vor Erlass dieser Maßnahmen zu Informationszwecken in Kenntnis setzen.

 

 

Bundesminister Nikolaus Berlakovich erläuterte, dass einige Mitgliedstaaten Zweifel hegen, ob die Initiative der Kommission mit den Bestimmungen der WTO in Einklang zu bringen ist. Die Kommission wiederum teilt diese Befürchtungen nicht, sie wurde jedoch aufgefordert, Argumente auszuarbeiten, die die genannten Zweifel ausräumen.

 

Gesundheitsminister Alois Stöger machte auf die geteilte Zuständigkeit zwischen Umwelt- und Gesundheitsministerium in dieser Frage aufmerksam und unterstrich, dass bei der Ausarbeitung der Argumente in Bezug auf die WTO drei ÖsterreicherInnen mitarbeiteten. Er sah gute Chancen, dass während des ungarischen Ratsvorsitzes in dieser Frage einiges weitergeht und setzte auch Hoffnungen in das Europäische Parlament. Dennoch warnte Bundesminister Berlakovich, es sei nicht selbstverständlich, dass sich die Kommission mit ihrem Vorschlag auch durchsetzt.

 

 

In der Diskussion wurde die Initiative der Kommission unisono unterstützt. FPÖ und BZÖ lehnten den vorliegenden Antrag der drei anderen Parteien jedoch ab, weil er ihnen zu wenig weit geht. So kritisierten die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Gerhard Huber (B), dass im Antrag nichts über eine Kennzeichnungspflicht steht und auch Handel und Import weiterhin möglich seien. Dem hielt Minister Berlakovich entgegen, dass dies auf alle Fälle der WTO widersprechen würde, während er beim Verbot des Anbaues von GVO allein keinerlei Verstöße dieser Regelungen erkennen könne.

 

F-Mandatar Norbert Hofer vermutete auch, dass die Kommission in Zukunft eine beschleunigte Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebenssicherheit (EFSA) erlauben möchte, was Bundesminister Berlakovich entschieden in Abrede stellte. Er stimmte jedoch mit Abgeordneter Petra Bayr (S) überein, dass die EFSA kritischer werden müsste und bei der Zulassung höhere Standards beachten sollte.

 

Trotz seiner kritischen Bemerkungen sah Abgeordneter Hofer (F) jedoch auch die Notwendigkeit, das Thema auf EU-Ebene zu lösen, da es sonst zu einer großen Verschmutzung kommen könnte. Man müsse auch in Bezug auf Grenzregionen entsprechende Vorkehrungen treffen, meinte er.

 

Für Abgeordneten Gerhard Huber (B) besteht das Hauptproblem in der Kontaminierung, wobei Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) meinte, bei einer guten Qualitätssicherung sei die Vermeidung von Kontamination möglich. Die Qualitätskriterien seien konsequent gestiegen, sagte er. Bundesminister Stöger erläuterte dazu, dass die zugelassenen 0,9 % an Verschmutzung einen Kennzeichnungsschwellenwert darstellen, bei Bioprodukten und Saatgut liege der Wert aber bei 0,1 %.

 

Abgeordneter Gerhard Huber (B) kritisierte auch den "Dschungel an Gütesiegel", wodurch die KonsumentInnen in die Irre geführt würden. Er forderte eine genaue Kennzeichnung ein. Auch Abgeordnete Christine Muttonen (S) und Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sprachen sich für ein einheitliches Gütesiegel in Österreich und in der EU aus. Pirklhuber meinte, ein solches Gütesiegel würde die einheimische Wirtschaft stärken. Bundesminister Nikolaus Berlakovich machte in diesem Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam, dass dabei nicht nur die Hauptinhaltsstoffe, sondern auch sämtliche Zusatzstoffe berücksichtigt werden müssten.

 

Im Gegensatz zu den anderen beiden Oppositionsparteien begrüßte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) den zur Diskussion stehenden Drei-Parteien-Antrag. Dieser richte sich sowohl an die Kommission als auch an die Regierung und betreffe Fragen, die derzeit aktuell anstehen. Er bekräftigte die Notwendigkeit, keinerlei Einschränkungen der Begründungen für GVO-freien Anbau zuzulassen und meinte, dass diese Bedingungen auch vor der WTO halten sollten. Auch Abgeordneter Peter Mayer (V) erwartete sich von der Kommission eine juristische Schützenhilfe.

 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrich das Selbstbestimmungsrecht in der Frage des Anbaus von GVO und machte auf die noch immer bestehenden großen Unsicherheitsfaktoren, die es hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen gibt, aufmerksam. Man wisse viel zu wenig über die Langzeitfolgen und könne auch nicht abschätzen, wie sich die Kontamination auf das Ökosystem auswirkt. Für Abgeordneten Peter Mayer (V) geht es auch darum, die biologische Landwirtschaft sowie die konventionell arbeitende, aber gentechnikfreie Produktion zu unterstützen, denn diese sei für die Bauern und Bäuerinnen heute noch immer teuer.

 

Trotz dieser aus seiner Sicht notwendigen Konzentration auf den Anbau von GVO zum jetzigen Zeitpunkt vertrat Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Auffassung, dass man sich nun auch mit der Futtermittelfrage beschäftigen müsse, da hier großer Handlungsbedarf besteht. Abgeordnete Petra Bayr (S) wiederum ortete Lücken im Gentechnikgesetz, und zwar in Bezug auf die Haftung, wo es um die Freisetzung von GVO geht. Dazu meinte Gesundheitsminister Stöger, es gebe Haftungsregeln im Gentechnikgesetz, die für Fälle bei einer Versuchsfreisetzung gelten. Gehe es um eine kommerzielle Freisetzung, dann sei das Bundeshaftungsgesetz zu verändern, und dieses liege nicht in seinem Kompetenzbereich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einheitliche Standards für Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen

sowie

bisherige Anwendung der UVP-Richtlinie

 

 

 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Richtlinienvorschlag der Kommission zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle standen ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses des Nationalrats. Die EU-Kommission will damit hinsichtlich der Entsorgung einheitliche Sicherheitsstandards schaffen. Die Initiativen wurden weitgehend begrüßt, wobei vor allem seitens der Opposition kritische Anmerkungen gemacht wurden.

 

SPÖ, ÖVP und Grüne nahmen zu beiden Themen jeweils einen Antrag auf Ausschussfeststellung an, in dem die AntragstellerInnen den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersuchen, den Unterausschuss zeitgerecht vor einer Entscheidung im Rat über den Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene zu unterrichten.

 

 

 

UVP-Richtlinie

 

Laut gegenständlichem Bericht über die Umsetzung der UVP-Richtlinie wurden die Ziele der europäischen UVP-Richtlinie im Allgemeinen erreicht. Dennoch ortet die Kommission einen Verbesserungsbedarf, weshalb sie eine Weiterentwicklung der Richtlinie in Aussicht stellt.

 

Konkret zeigt der Bericht auf, wie Bundesminister Nikolaus Berlakovich erläuterte, dass der bestehende Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Feststellung der UVP-Pflicht eines Vorhabens (Einzelfallprüfung) insofern zu Problemen führt, als EU-weit Schwellen und Kriterien verschiedenster Art und Größe festgelegt wurden. Außerdem konstatiert die Kommission große Qualitätsunterschiede - sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst - bei den UVP-Unterlagen. Auch hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht kein einheitliches Verfahren. So sind beispielsweise der Zeitpunkt der Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Zeitrahmen für die öffentlichen Konsultationen, die Zugänglichkeit öffentlicher Informationen sowie der Zugang der Öffentlichkeit zu Überprüfungsverfahren unterschiedlich geregelt. Verbesserungspotential ortet die Kommission ferner bei den Regelungen für Konsultationen mit Nachbarländern betreffend grenzüberschreitende Auswirkungen eines Projektes bzw. betreffend Auswirkungen eines Projektes, das sich über mehrere Staaten erstreckt. Mangelnde Koordination zwischen UVP-Richtlinie und anderen Richtlinien, die damit in Zusammenhang stehen, führt zu einem weiteren Kritikpunkt.

 

Die UVP-Richtlinie der EU soll nicht nur weiterentwickelt werden, die Kommission beabsichtigt auch, diese mit den drei bisherigen Novellen formal zusammenzuführen. Ein Vorschlag dazu wird frühestens 2012 vorliegen, heißt es in der Information des Umweltministeriums. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Klimawandels und der Biodiversität in der UVP-Richtlinie stellt die Kommission die Erstellung eines EK-Leitfadens bis 2011 in Aussicht. Wesentlich für Berlakovich ist es auch, Regelungen bei grenzüberschreitenden Projekten festzulegen.

 

Berlakovich machte auch darauf aufmerksam, dass in der letzten UVP-Novelle in Österreich die Energieeffizienz verankert worden sei. Man habe versucht, bei der Novellierung eine Balance zwischen Umwelt und Wirtschaft zu erreichen, stellte er fest.

 

Während sich die anderen Fraktionen für die Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung aussprachen, meinte Abgeordneter Johannes Hübner seitens der FPÖ, er könne hier keine Kernaufgabe der EU erkennen. Bürgerbeteiligung müsse nationale Sache bleiben und daher sei hier das Subsidiaritätsprinzip zu wahren. Dem widersprach Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) mit aller Vehemenz. Die Frage stelle ein europäisches Thema dar, konstatierte er, weil es Wettbewerbselemente beinhalte. Man brauche einheitliche Standards und Vorschriften, sonst komme es zu einem Dumping. Schüssel begrüßte ausdrücklich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung im Sinne der Balance zwischen Umwelt und Wirtschaft. Auch Bundesminister Nikolaus Berlakovich bekräftigte sein Ziel, Umweltorganisationen und Wirtschaft einzubinden, um gemeinsame Lösungen anzustreben. Dies sei bislang auch geglückt, sagte er.

 

F-Mandatar Johannes Hübner räumte zwar ein, dass in Bezug auf grenzüberschreitende Projekte eine EU-Regelung greifen sollte, für Hübner geht es aber auch zu weit, in die Beurteilung den Klimawandel mit einzubeziehen. Diese Aussage stieß auf heftige Reaktionen anderer Abgeordneter. So meinte etwa Abgeordneter Robert Lugar (B) anhand des Beispiels von Wasserkraftwerken, dass hier ein globaler Ansatz und damit die Berücksichtigung des Klimawandels und der CO2-Reduktion von besonderer Bedeutung seien. Gehe man nämlich nach den derzeitigen Kriterien, so würden Gaskraftwerke umweltfreundlicher eingestuft als die Wasserkraft. Auch die Abgeordneten Christiane Brunner (G) und Petra Bayr (S) sprachen sich dezidiert für die Hereinnahme des Klimawandels als Kriterium aus. Bayr bedauerte, dass man es verabsäumt hat, den Klimawandel in die heimische Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen, denn damit hätte man Vorbildwirkung erzielen können. Brunner wiederum übte allgemein Kritik an der innerstaatlichen UVP, da diese ihrer Meinung nach zu hohe Schwellenwerte enthält und die BürgerInnen und NGOs zu spät einbindet. Die UVP stellt laut Brunner auch keine Transparenz bei der Einladung sicher.

 

 

 

Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

 

 

Der Richtlinienvorschlag über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle reagiert auf die Tatsache, dass die internationalen Übereinkommen über die diesbezüglichen Sicherheitsstandards nicht rechtsverbindlich und keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind.

 

Das gilt auch für das "Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle". In Österreich wurde das Übereinkommen am 11.9.2001 in Kraft gesetzt, in der Folge wurden dann im Strahlenschutzgesetz und in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung weitergehende Festlegungen im Sinne der Vereinbarungen getroffen.

 

Die EU-Kommission beabsichtigt nun die Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortliche Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, wobei sichergestellt werden soll, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene geeignete Vorkehrungen für ein hohes Sicherheitsniveau treffen und die Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit beibehalten und fördern. Für Bundesminister Nikolaus Berlakovich stellt diese Initiative einen wichtigen Fortschritt im Sinne eines umfassenden Konzepts dar.

 

Der Richtlinienvorschlag beinhaltet drei wichtige Punkte. Zunächst geht es um die Schaffung einheitlicher EU-Standards für die Sicherheit und Nachhaltigkeit betreffend die Behandlung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Deshalb sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen nationalen Rahmen für die langfristige Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu erstellen und eine Regulierungsbehörde, die für den Bereich der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zuständig ist, einzurichten. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt laut Gesetzesentwurf in erster Linie beim Genehmigungsinhaber. Notwendig ist auch eine entsprechende Aus- und Fortbildung, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, und die erforderliche Transparenz bei der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sicherzustellen.

 

Wegen der besonderen Merkmale der Entsorgung radioaktiver Abfälle werden außerdem spezielle Verpflichtungen eingeführt. Dazu zählen ein Sicherheitsnachweis und eine Sicherheitsbewertung von Anlagen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie ausreichende Finanzmittel für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

 

Von jedem Mitgliedstaat werden überdies nationale Programme für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente gefordert, wobei der Richtlinienentwurf die grundlegenden Anforderungen und den Inhalt derartiger nationaler Programme darlegt. Die nationalen Programme müssen bei der Kommission genehmigt werden.

 

 

Die Inhalte des Richtlinienentwurfs werden von österreichischer Seite begrüßt. Österreich als "Nichtnuklearland" ist dabei nur bezüglich des radioaktiven Abfalls aus Industrie, Medizin und Forschung betroffen. In Österreich anfallende radioaktive Abfälle werden von der Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) am Standort des Forschungszentrums Seibersdorf gesammelt, konditioniert und zwischengelagert. Seit Anfang 2009 wird ein mehrjähriges Modernisierungsprogramm an den am Standort Seibersdorf befindlichen Abfallbearbeitungs- und -lagereinrichtungen durchgeführt, das planmäßig umgesetzt. Dadurch ist eine dem Stand der Technik entsprechende Abfallbehandlung sowie eine sichere Langzeitzwischenlagerung der Abfallfässer zumindest bis zum Jahr 2030 gewährleistet, heißt es in der Information des Umweltministeriums.

 

In Hinblick auf die geringen anfallenden Mengen an radioaktiven Abfällen ist laut Umweltministerium die Errichtung eines Endlagers in Österreich, insbesondere eines geologischen Tiefenlagers, und der Betrieb über viele Jahre in Hinblick auf die hohen Kosten unter sachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu hinterfragen, zumal ja auch in Österreich keine hochaktiven Abfälle anfallen.

 

Die Umsetzung der Richtlinie würde eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes und der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung erfordern.

 

 

Bei diesem Richtlinienvorschlag zeigten sich die Grünen unzufrieden. Abgeordnete Christiane Brunner (G) begründete ihre Ablehnung damit, dass die Richtlinie keine klaren Vorgaben für Betriebe enthält und auch der Atomausstieg selbst nicht angesprochen wird.

 

Abgeordneter Robert Lugar (B) thematisierte das Zwischenlager Seibersdorf und meinte, man müsse sich auch in Österreich grundsätzlich die Frage stellen, was man mit den radioaktiven Abfällen, die inzwischen auf 10.000 Fässer angewachsen sind, mache. Nur wenn man die Frage des Endlagers löse, dann könne man abschätzen, ob sich die Atomkraft überhaupt auszahlt. In diesem Zusammenhang erläuterte Minister Berlakovich, in Seibersdorf laufe ein Modernisierungsprogramm, um die Anlage auf den höchsten technischen Stand zu bringen. Er habe dafür auch entsprechende finanzielle Mittel vorgesehen. Grundsätzlich stellte er fest, dass für den österreichischen radioaktiven Abfall in den nächsten 20 bis 30 Jahren kein geologisches Endlager nötig ist. Abgeordnetem Johannes Hübner (F) gegenüber versicherte er, dass alle Staaten nationale Konzepte vorlegen müssten, wie sie ihre Brennelemente behandeln und entsorgen. Es gebe aber keinerlei Verpflichtung, ein Endlager zu errichten. Es sei auch verboten, Brennelemente zu exportieren, bemerkte er auf eine Frage der Abgeordneten Marianne Hagenhofer (S), die befürchtet hatte, die Staaten würden bestrebt sein, in Entwicklungsländern Endlager zu errichten.

 

Abgeordnete Petra Bayr (S) wiederum monierte, dass die Betreiber ausreichende Finanzmittel für die Entsorgung sicherstellen sollten, denn dann würde sich die Atomkraft eigentlich nicht mehr rechnen. Hinsichtlich der Endlagerung sah auch Abgeordnete Christine Muttonen (S) Handlungsbedarf, auch wenn in Österreich vergleichsweise geringe Mengen anfallen. Sie begrüßte jedoch den Vorstoß der Kommission, da er über die Frage der Lagerung hinausgehe und vor allem die Sicherheit für ArbeitnehmerInnen und die Bevölkerung zum Inhalt hat. Damit werde ein sinnvoller Beitrag zur Gefahrenprävention geleistet, meinte sie.

 

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) warf ein, kein einziges Land verfüge derzeit über eine Lösung dieser dringenden Frage. Der Druck auf die Länder, die Atomenergie verwenden, steige jedoch rasant. Die Probleme seien vielfältig und würden ständig mehr, da an die fünfzig neuen Länder in die Atomenergie hineindrängen. Die Kommission reagiere daher mit der Zielsetzung, verbindliche Sicherheitsstandards festzulegen, was unumgänglich sei. Minister Berlakovich sollte in Brüssel auf höchstmögliche Standards drängen, forderte Schüssel.

 

Abschließend bekräftigte Umweltminister Berlakovich einmal mehr, dass Österreich gegen die Atomkraft ist und eine Unterstützung der Initiative der Kommission in keinster Weise eine Akzeptanz der Atomkraft bedeutet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-G-Antrag auf Mitteilung an die EU-Kommission sowie auf verbindliche Stellungnahme wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Kurt Gaßner, Peter Mayer, Dr. Wolfgang Pirklhuber,

 

 

betreffend KOM (2010) 375 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (34883/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.12.2010 zu TOP 1

 

 

 

 

In seiner mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien angenommenen Entschließung 15/E vom 11. März 2009  trat der Nationalrat unter anderem dafür ein, dass das "Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird". 

 

Österreich leitete bereits 2009 gemeinsam mit zwölf weiteren Mitgliedstaaten eine Initiative zur rechtlichen Verankerung eines Selbstbestimmungsrechts der Mitgliedstaaten auf einen gentechnikfreien Anbau ein.

 

Die Europäische Kommission legte daraufhin am 13. Juli 2010 einen Vorschlag zur Änderung der bisher geltenden Freisetzungsrichtlinie vor, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.

 

Aus österreichischer Sicht wird der Kommissionsvorschlag sehr begrüßt; nachteilig ist allerdings, dass die Berufung auf Gesundheits- und Umweltaspekte zur Begründung der Anbauverbote ausgeschlossen wird.

 

Ziel muss sein, dass die Entscheidung über den Anbau von GVO an die Mitgliedstaaten rückübertragen wird. Der Vorschlag ist daher grundsätzlich im Sinne der österreichischen Position und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und sollte entsprechend unterstützt werden. Der Vorschlag stellt einen wesentlichen Schritt dar, die von österreichischer Seite mehrfach geäußerte Forderung nach großen zusammenhängenden Gebieten, die gentechnikfrei bewirtschaftet werden, zu verwirklichen.

 

Der Verordnungsvorschlag der Kommission wurde bisher im Landwirtschafts- und Umweltministerrat sowie in Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe behandelt. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Spanien, Frankreich oder Deutschland äußerten Bedenken an der WTO-Konformität des Vorschlags, insbesondere daran, dass die Kommission den Mitgliedstaaten bisher keine näheren Informationen zu möglichen Begründungen für regionale Anbauverbote zur Verfügung stellte.

 

Weiters hat die Europäische Kommission am 13. Juli 2010 Leitlinien für Koexistenzmaßnahmen beschlossen, welche den Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielraum "in ihren besonderen regionalen und lokalen Bedürfnissen" lässt. Bei diesen Leitlinien handelt es sich allerdings lediglich um eine rechtlich unverbindliche Empfehlung. Maßgeblich für eine langfristige und dauerhafte Absicherung eines gentechnikfreien Anbaus in Österreich ist jedoch eine rechtlich verbindliche Regelung, wie dies im Vorschlag der Kommission vorgesehen ist.

 

Die europarechtliche Absicherung der effektiven Möglichkeit zum gentechnikfreien Anbau ist von großer Relevanz. Es wird daher auch nach Annahme des vorliegenden Vorschlags weiterhin auf europäischer Ebene notwendig sein, für eine gentechnikfreie Landwirtschaft einzutreten. Für die Wirtschaftlichkeit des gentechnikfreien Anbaus ist die Verwirklichung eines umfassenden und auch mengenmäßig nennenswerten "gentechnikfreien" Angebots zu verwirklichen.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anträge:

 

 

Der Unterausschuss wolle beschließen:

 

 

I. Mitteilung gem. Art. 23f Abs. 4 B-VG an das Europäische Parlament, an den Rat und an die Europäische Kommission

 

 

Der bevollmächtigte Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage

 

KOM (2010) 375 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (34883/EU XXIV.GP)

 

am 14.12.2010 in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

1.    Der Vorschlag der Kommission, die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Anbau  von GVO an die Mitgliedstaaten zu übertragen, wird inhaltlich und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips unterstützt.

2.    Die Kriterien für diese Entscheidung der Mitgliedstaaten sollten im Sinne des Vorsorgeprinzips auch Argumente des Gesundheits- und Umweltschutzes auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse als Begründungen für die Erlassung nationaler Anbauverbote anerkennen bzw. inhaltlich nicht eingeschränkt werden. Insbesondere sollten auch sozioökonomische Faktoren und Schutz der Biodiversität akzeptiert werden. Die Kommission möge daher die in Aussicht gestellte Liste möglicher Begründungen für nationale Anbauverbote ergänzt um die angeführten Kriterien so bald wie möglich vorlegen. Diese Liste sollte auch mögliche juristische, WTO-kompatible Rechtfertigungen für nationale Verbote enthalten.

3.    Eine rechtlich verbindliche und umsetzbare Regelung im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten für den Anbau von GVOs soll möglichst bald in Kraft treten.

4.    Die EU-Mitgliedstaaten sollen in die Lage versetzt werden, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahr einer Kontaminierung der Umwelt sowie der konventionellen und biologischen Landwirtschaft durch gentechnisch veränderte Organismen zu verhindern.

 

 

II. Verbindliche Stellungnahme gem. Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, auf europäischer Ebene in engem Kontakt und Informationsaustausch mit den österreichischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments

§  den Beratungen und Abstimmungen im Rat möglichst weitgehend die in der Einleitung und in der Mitteilung beschriebene Position zu Grunde zu legen;

§  die kritische österreichische Position hinsichtlich der Zulassung und der Verwendung von GVO beizubehalten;

§  die Wirtschaftlichkeit des gentechnikfreien Anbaus zu unterstützen.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist gemäß Art. 23e B-VG auf die Erlassung von verbindlichen Rechtsakten gerichtet, die sich auf den in diesen Rechtakten geregelten Gebieten auf die Erlassung von Bundes(verfassungsgesetzen) auswirken würden.

 

 

 

III. Kommuniqué und Übermittlung

 

1.    Diese Beschlüsse werden gemäß § 39 Abs. 1 und 3 als Kommuniqué veröffentlicht bzw. der auszugsweisen Darstellung angeschlossen.

2.    Die Präsidentin des Nationalrates wird ersucht:

§  die Mitteilung zu Pkt. I. an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates, der Europäischen Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie an COSAC bzw. IPEX zu übermitteln;

§  die Beschlüsse zu Pkt.  I. und II. an die österreichische Bundesregierung, an den Bundesrat und an die Verbindungsstelle der Bundesländer zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.12.2010

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Peter Mayer

 

 

betreffend

KOM (2010) 618 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (39688/EU XXIV. GP)

 

 

Der Unterausschuss wolle beschließen:

 

Ausschussfeststellung

 

Der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt in Aussicht, mit diesem Vorhaben weiterhin befasst zu bleiben.

 

Zu diesem Zweck wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, ersucht, den Unterausschuss zeitgerecht vor einer Entscheidung im Rat, spätestens Mitte des Jahres 2011, über den Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

 

Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.12.2010

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Peter Mayer

 

betreffend

KOM (2009) 378 endg.  Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Anwendung und Wirksamkeit der UVP-Richtlinie (17060/EU, XXIV.GP)

 

 

Der Unterausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

Der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt in Aussicht, mit diesem Vorhaben weiterhin befasst zu bleiben.

 

Zu diesem Zweck wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, ersucht, den Unterausschuss zeitgerecht, jedoch spätestens im Herbst 2011, über den Stand der Vorbereitungen für eine Neufassung der UVP-Richtlinie zu unterrichten.