Parlament Österreich

 

 

 

V-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 26. März 2009

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Donnerstag, 26. März 2009

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.)        RAT 16882/08

            Schlussfolgerungen des Rates zu genetisch veränderten Organismen (GVO)

            (4240/EU XXIV.GP)

 

2.)        KOM (09) 39 endg.

            Mitteilung  der  Kommission  an das Europäische Parlament, den Rat, den Euro-

            päischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen –

            Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen

            (5721/EU XXIV.GP)

 

 


Schlussfolgerungen zu genetisch veränderten Organismen

 

 

Im Rat vom 2. März 2009 haben die Umweltministerinnen und –minister das Genmais-Anbauverbot in Österreich bestätigt und damit der Politik der EU-Kommission eine Absage erteilt, worüber unter den Mitgliedern des EU-Unterausschusses, der am 26. März 2009 tagte, auch einhellig Zufriedenheit herrschte. Bundesminister Nikolaus Berlakovich wurde für seinen Einsatz entsprechende Anerkennung gezollt. Im Zuge der Diskussion im Rat erörterten die Ministerinnen und Minister auch die Möglichkeit, in der Frage des Anbaus von genetisch veränderten Pflanzen das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten zu verankern.

 

Bundesminister Berlakovich selbst betonte gegenüber den Abgeordneten im EU-Unterausschuss, dass die Unterstützung der österreichischen Position von über 80 Prozent im Rat nicht vorhersehbar gewesen sei. Seine Ministerkolleginnen und -kollegen hätten in diesem Zusammenhang auch die Sinnhaftigkeit des derzeitigen Systems hinterfragt. Österreich habe daraufhin gemeinsam mit den Niederlanden eine so genannte Tischvorlage erarbeitet, in der das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Anbau von genetisch veränderten Organismen vorgesehen ist. Es liege nun an der Kommission, konkrete Vorschläge zur Änderung der entsprechenden Rechtsmaterien zu machen. Auch wenn nun ein Diskussionsprozess in Gang gebracht worden sei, sei es keineswegs sicher, dass in Zukunft die Mitgliedstaaten tatsächlich eigenständig darüber entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen oder nicht, warnte der Minister. Einige Mitgliedstaaten, die Österreich im letzten Rat unterstützt haben, seien dagegen. Man müsse daher weiterhin viel Überzeugungsarbeit leisten.

 

Der Ausschuss nahm auch einstimmig eine Ausschussfeststellung an, in der sich die Abgeordneten dafür aussprechen, das Gentechnik-Anbauverbot in Österreich vehement zu verteidigen. Sie gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzt, die Entscheidungen über die Zulässigkeit des Anbaus von genetisch veränderten Organismen den Mitgliedstaaten beziehungsweise den Regionen zu überlassen. Vor allem ist es den Abgeordneten ein Anliegen, im WTO-Abkommen das Vorsorgeprinzip stärker zu verankern und die Gleichrangigkeit der WTO und multilateralen Umweltabkommen sicher zu stellen.  Der Antrag wurde ursprünglich von den beiden Regierungsparteien eingebracht, die anderen Fraktionen haben sich dem dann angeschlossen. Ein von den Grünen eingebrachter Antrag auf Stellungnahme wurde zurückgezogen.

 

 

 

Grundlage für die Diskussion im EU-Unterausschuss waren die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates der Umweltministerinnen und -minister vom 4. Dezember 2008.

 

Dabei kam man überein, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Überwachungsvorschriften auszubauen, etwa durch eine Harmonisierung der Bewertungsverfahren in den Mitgliedstaaten, durch die Berücksichtigung der Besonderheiten der Ökosysteme, in denen die gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) nach geltendem Recht angebaut werden können, aber auch durch die Überarbeitung der Leitlinien zur Bewertung der Umweltrisiken durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bis März 2010. Man beabsichtigt auch, die Überwachung der gentechnisch veränderten Pflanzen regelmäßiger und gründlicher durchzuführen. Weiters will man den sozio-ökonomischen Nutzen und die Risiken beurteilen, die Expertise und die Funktionsweise der Begutachtung verbessern und europäische Kennzeichnungsschwellen für Saatgut festlegen.

 

Im Rat wurde aber auch die Notwendigkeit anerkannt, den regionalen und lokalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten, insbesondere deren Ökosystemen und besonderen geografischen Gebieten Rechnung zu tragen, die in Bezug auf die biologische Vielfalt und besondere landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren von hohem Wert sind. Die Ressortchefinnen und -chefs sprachen sich darüber hinaus für die Möglichkeit aus, bereits im Zulassungsverfahren entsprechende (fallspezifische) Beschränkungsmaßnahmen, einschließlich von Verboten vorzuschreiben, sie traten für die Bewahrung der Biodiversität in "fragilen" Ökosystemen ein und befürworteten die Einrichtung von GVO-freien Zonen auf freiwilliger Basis mit vorheriger Information aller Beteiligten. Bundesminister Berlakovich wies in seiner einleitenden Stellungnahme besonders auf diese neuen und wichtigen Elemente der Schlussfolgerungen hin.

 

 

 

In der anschließenden Diskussion unterstrichen die Ausschussmitglieder die Notwendigkeit, weitere Initiativen zu ergreifen. Auch wenn man in der EU erkannt habe, dass das derzeitige System kein optimales ist, meinte etwa Abgeordnete Petra Bayr (S), liege es nun an Österreich, etwas daraus zu machen. Die letzte Abstimmung im Rat sei kein Garant dafür, dass die Position Österreichs auch in Zukunft von einer qualifizierten Mehrheit getragen wird. Ihr Klubkollege Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die einstimmig angenommene Entschließung des Nationalrats vom 26. Februar 2009 betreffend die Beibehaltung der österreichischen Gentechnikanbauverbote, die er als eine wesentliche Unterstützung für den Minister wertete. Wichtig sei nun, wie die Sache weiter verfolgt werde.

 

Abgeordneter Johann Höfinger (V) wies darauf hin, dass mittlerweile 60 Prozent der europäischen Bevölkerung gegen den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen sind und die Abstimmung im Umweltministerrat bewiesen habe, dass man auch als kleines Land etwas erreichen könne, wenn man sich entsprechend dafür einsetzt. Jedenfalls ist seiner Meinung nach ein guter Grundstein dafür gelegt worden, dass die Entscheidung über GVO-Anbauverbote in die Hände der Mitgliedstaaten gelegt wird.

 

Als stichhältige Argumente für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in dieser Frage bezeichnete Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Tatsache, dass weder für die Koexistenz noch für die Haftung Regelungen auf EU-Ebene bestehen. Er erachtete vor allem die Berücksichtigung des Netzwerks regionaler gentechnikfreier Zonen als einen wesentlichen Aspekt. Pirklhuber zeigte sich jedoch realistisch und meinte, dass der Weg zur Selbstbestimmung noch sehr schwierig sein werde. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) betonte die Notwendigkeit, den Grundsatz des Vorsorgeprinzips zu verankern, und bemerkte kritisch gegenüber der Kommission, es sei nicht einzusehen, dass diese die Meinung der Bevölkerung missachtet.

 

Der Umweltminister sagte zu, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, das Vorsorgeprinzip zu verankern. Er bekräftigte, dass es hier um die Gleichrangigkeit multilateraler Umweltabkommen mit der WTO gehe. Grundsätzlich sei auch er erfreut darüber, dass Europa nicht über ein kleines Land "drübergefahren ist". Um die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Mitgliedsländer über GVO-Anbauverbote zu erreichen, gebe es mehrere Ansatzpunkte. Das seien einerseits das Zulassungsverfahren, wo man sozio-ökonomische Kriterien festlegen könne, andererseits Schutzklauseln oder das nationale Entscheidungsrecht über den Anbau.

 

Abgeordneter Gerhard Huber (B) trat für ein generelles Importverbot von genveränderten Organismen ein, insbesondere von GVO-Futtermitteln und GVO-Soja. Wenn man gemeinsam auftrete, habe man vielleicht auf EU-Ebene eine Chance, glaubte er. Dem widersprach der Umweltminister mit dem Hinweis, dass das Importverbot erst kürzlich gekippt worden ist. Österreichs Bemühungen müssten dahin gehen, möglichst viel GVO-freie Futtermittel selbst zu erzeugen.

 

Die Abgeordneten setzten sich in der Diskussion auch eingehend mit der Problematik der WTO auseinander. Diese stünde oft in Widerspruch zu Umwelt-, Kultur-, Menschenrechts- oder Arbeitnehmerschutzabkommen, stellte Abgeordnete Petra Bayr (S) fest. Umweltrechte würden oft mit Füßen getreten, weshalb es notwendig sei, das Verhältnis der WTO zu anderen Abkommen neu zu gewichten. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Hermann Schultes (V). Man müsse in Europa zu einem gemeinsamen Standpunkt kommen und diesen dann auch bei den Verhandlungen mit der WTO artikulieren, merkte er an.

 

Laut Abgeordnetem Johannes Hübner (F) stellt das Selbstbestimmungsrecht beim Anbau genetisch veränderter Organismen im Hinblick auf das Gewicht der WTO nur eine labile Regelung dar. Die WTO habe gerade auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft mehr Schaden als Nutzen angerichtet, sagte er. Er regte daher an, darüber nachzudenken, das WTO-Abkommen oder Teile daraus, wie den Lebensmittelhandel und den Lebensmittelanbau, zu kündigen. Dem konnte sich Bundesminister Berlakovich nicht anschließen. Auch wenn das WTO-Abkommen im Agrar- und Lebensmittelhandel oft zu Schwierigkeiten führe, müsse Österreich als kleines Land ein Interesse an einem geregelten Handel haben, stellte er fest.

 

Auf die Klage des Abgeordneten Kurt Gaßner (S), dass die Forschungsergebnisse der AGES von der EFSA nicht beachtet werden, antwortete der Minister, dies sei tatsächlich nicht zu akzeptieren. Er habe dies auch als eines der Hauptargumente bei der Verteidigung des Anbauverbots im letzen Rat vorgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz

 

 

Die EU will die Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 20 % verringern. Sie wäre sogar zu einer Reduktion um 30 % bereit, wenn sich alle anderen Industrieländer zu vergleichbaren Reduktionen verpflichten. Oberstes klimapolitisches Ziel der EU ist es, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg gegenüber vorindustriellen Werten auf unter 2°C zu begrenzen, da bei einem höheren Anstieg unabsehbare negative Folgen für die Umwelt und die Wirtschaft überall auf der Welt zu erwarten sind. Um das 2°C-Ziel zu erreichen, müssen die globalen Treibhausgas-Emissionen bis 2020 ihren absoluten Höhepunkt erreichen und bis 2050 gegenüber 1990 zumindest halbiert werden.

 

Das ist den Schlussfolgerungen des Rats der Umweltministerinnen und –minister vom 2. März 2009 zu entnehmen, der damit, genauso wie eine Entschließung des Europäischen Parlaments, den wesentlichen Punkten der Mitteilung der Kommission zu einem umfassenden Klimaschutzübereinkommen folgt. Ein solches soll nach dem Plan der internationalen Staatengemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen für die Zeit nach 2012 beschlossen werden. Die EU hat damit als bisher einzige Verhandlungsgruppe konkrete Vorstellungen für weitere Maßnahmen nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls vorgelegt.

 

 

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beschäftigte sich eingehend mit den Schlussfolgerungen und der Zukunft der Klimaschutzpolitik. Einstimmig angenommen wurde eine Ausschussfeststellung, in der die Ausschussmitglieder an die österreichische Bundesregierung den Appell richten, allen Versuchen, die Nuklearenergie als eine sichere und nachhaltige Energieform darzustellen, entgegenzutreten und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Nuklearenergie nicht als Beitrag im Sinne der Erreichung von Klimaschutzzielen Anerkennung findet.  Dieser Antrag wurde vom BZÖ initiiert, dem sich dann die anderen Fraktionen angeschlossen haben.

 

 

 

Umweltminister Nikolaus Berlakovich bekräftigte, die EU nehme im Klimaschutz eine Führungsrolle ein und sei auch die einzige Region, die derzeit aktiv dafür etwas tue. Die angepeilten Emissionsreduktionen seien ambitioniert, aber es reiche nicht aus, nur in Europa etwas zu tun, sondern man müsse auch die USA und andere Länder ins Boot holen. Es sei weiters notwendig, in Asien einen Prozess einzuleiten. Die EU werde fortgeschrittenen Entwicklungsländern eine Unterstützung anbieten und werde darüber hinaus Forschung und Entwicklung auf dem Sektor der Energie forcieren.

 

In der Diskussion wies Abgeordnete Petra Bayr (S) auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 hin, die sie als ein wichtiges Dokument zur Klimaschutzpolitik bezeichnete. Klimapolitik und Wirtschaft seien kein Widerspruch, sagte sie und bekräftigte damit die Aussage des Ministers, dass man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die politischen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, nicht vernachlässigen dürfe. Nachdem der Post-Kyoto-Prozess viel Geld kosten wird, brachte sie die Finanztransaktionssteuer wieder in die Diskussion ein und fragte nach der Lastenverteilung innerhalb der EU. Bayr sprach auch die Notwendigkeit an, Länder außerhalb Europas bei der Verfolgung der Klimaschutzziele zu unterstützen, und interessierte sich für die Strategie der EU gegenüber den USA.

 

Die Umstellung des Energiesystems auf Nachhaltigkeit erachtete Abgeordneter Hermann Schultes (V) als zentralen Punkt. Man habe gesehen, wie tief die Öl- und Energieknappheit Europa getroffen hat, sagte er, und im Zuge der Preisentwicklung sei über Spekulationen Geld in die Hände weniger gekommen, was auch zur Finanzkrise beigetragen habe. Ein großer Energieverbrauch könne die Wirtschaft erschüttern. Die Welt müsse sich daher auf ein neues System umstellen, betonte Schultes und Österreich könne aufgrund seines Know-hows auf diesem Gebiet einiges dazu beitragen.

 

Abgeordneter Harald Stefan (F) hinterfragte grundsätzlich, ob man den Klimawandel tatsächlich stark beeinflussen könne, auch wenn er die Reduktion von Emissionen für unumgänglich erachte. Aber in den letzten Jahrhunderten habe es auch große Temperaturschwankungen gegeben. Ihm war es wichtig, dass den EU-Mitgliedstaaten keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen, wenn sie Vorleistungen beim Klimaschutz erbringen.

 

Ebenso sorgte sich Abgeordneter Rainer Widmann (B) um eventuelle Wettbewerbsnachteile. Ohne die USA und China werde man nicht viel tun können, meinte er und befürchtete negative ökonomische Effekte, wenn die EU allein vorgeht. Außerdem könne man Klimaschutzpolitik nicht nur über Emissionen machen, sondern man sollte seiner Auffassung nach etwa die thermische Sanierung forcieren, da dies auch Arbeitsplätze bringe. Widmann bezweifelte angesichts der angespannten Budgetsituation auch die Ernsthaftigkeit, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich Energie bis 2012 verdoppeln und bis 2020 vervierfachen zu wollen. Er kritisierte die EU, die auf eine Renaissance der Atomkraft setze und einen ungesunden Energiemix zulasse.

 

Seitens der Grünen wurden die Pläne der EU zum Klimaschutz zwar begrüßt, sie gehen ihnen jedoch nicht weit genug. Das Europäische Parlament verfolge in seiner Entschließung weit ambitioniertere Ziele, sagte Abgeordnete Christiane Brunner (G). Klimaschutz sei kein Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit, vielmehr schafften Investitionen in innovative Projekte eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Brunner sprach sich weiters für die Unterstützung der Entwicklungsländer aus und erteilte einmal mehr der Atomenergie eine klare Absage. In diesem Zusammenhang appellierte ihre Klubkollegin Ulrike Lunacek (G) an die Verantwortung der Industrieländer für die Regenwaldabholzung und machte sich für die Unterstützung der Aufforstung stark. Lunacek sah in der jetzigen Situation grundsätzlich eine Chance, gemeinsam mit den USA einen Umschwung in der Industrie zu schaffen. Viele Länder hätten ein hohes Interesse an energiesparenden Produkten, meinte sie. Sie erinnerte auch an den Fünf-Parteien-Antrag, wo man sich für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen hatte.

 

Bundesminister Nikolaus Berlakovich machte eindringlich auf das ambitionierte Programm der EU aufmerksam. Man solle die stark widerstrebenden Interessen der einzelnen Mitgliedsländer nicht unterschätzen, erläuterte er. Mit dem Programm sei daher ein gigantischer Interessenausgleich gelungen, den man nicht kleinreden dürfe. Auch der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments sei ein wichtiger Impuls gewesen. Österreich selbst gehe einen konsequenten Weg und wolle den Anteil an erneuerbarer Energie bis 2020 von derzeit 23,4 % auf 34 % anheben. Berlakovich bestätigte, dass Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen auch einen Jobmotor darstellen. Mit Bundesminister Reinhold Mitterlehner habe er ein Programm zur thermischen Sanierung vorgestellt, wodurch man sich zusätzliche 7.000 Arbeitsplätze erwartet.

 

Was die Atomkraft betrifft, so sei diese noch immer ein heiß umstrittenes Thema, so Berlakovich weiter. Österreich bemühe sich aber im Rahmen von Energiepartnerschaften, sein Know-how auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien anderen Staaten zur Verfügung zu stellen.

 

Die EU werde selbstverständlich alles tun, auch andere Staaten ins Boot zu holen. In Bezug auf die USA zeigte sich der Minister vorsichtig positiv, da Präsident Obama sich dezidiert für Klimaschutzmaßnahmen ausgesprochen hat.

 

 

Folgende zwei Anträge auf Ausschussfeststellung wurden einstimmig angenommen:

 

 

 

 

 

 

Ständiger Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend Anbauverbote für GVO

 

eingebracht in der Sitzung am 26.3.2009 im Zuge der Debatte zu TOP 1

 

 

 

Der Rat der Europäischen Union (Umwelt) hat am 4. Dezember 2008 Schlussfolgerungen zu gentechnisch veränderten Organismen beschlossen, die u.a. folgende Bereiche umfassen:

 

Darin wird festgestellt, dass die Risikobewertung verbessert werden muss und dass  vor allem die Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie ihre Auswirkungen auf sogenannte Nichtziel-Organismen besser abgeschätzt werden müssen. Insbesondere wird, u.a. auf Grund der Forderung Österreichs, auch die Möglichkeit hervorgehoben, dass den spezifischen regionalen und lokalen Besonderheiten bezüglich ihrer Ökosysteme, ihrer biologischen Vielfalt und verschiedener Anbausysteme Rechnung zu tragen ist. Ebenso wird die Berücksichtigung sozio-ökonomischer Auswirkungen hervorgehoben.

 

Der Rat verweist auch darauf dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der einzelstaatlichen Koexistenzmaßnahmen gemäß Artikel 26 a der Richtlinie 2001/18/EG und unter Berücksichtigung der Empfehlung 2003/556/EG der Kommission Maßnahmen zur Regulierung des Anbaus von GVP ergreifen können.

 

Das derzeitige Zulassungssystem der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Organismen generell, sowie im Besonderen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel würde eine umfassende Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit, für die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel, sowie der Auswirkungen auf die Umwelt vorsehen. Das Zulassungsverfahren weist jedoch nach wie vor deutliche Mängel auf, insbesondere bei der Risikoabschätzung. Es ist geboten Unzulänglichkeiten zu beseitigen, damit die Verfahren den gestellten Anforderungen der Wissenschaft einerseits, aber auch den Bedürfnissen der Konsumenten anderseits, Rechnung tragen. Es ist auch notwendig, dass die

wiederholte Infragestellung nationaler Entscheidungen über den Anbau von GVOs zukünftig nicht mehr erfolgt.

 

Die geltende Europäische Gesetzgebung für GVOs entspricht nicht den in den letzten Jahren geänderten Bedürfnissen und Befürchtungen der Gesellschaft. Daher sollte eine Anpassung erfolgen. Bei Anbauzulassungen muss im Rahmen des Umwelt-Riskassessments heute bereits die  aufnehmende Umwelt berücksichtigt werden. Die aufnehmenden Umwelten unterscheiden sich aber innerhalb der EU z.T. sehr auffällig. Daher passen hier nationale bzw. regionale Betrachtungsweisen besser als die supranationale (europäische). Es sollten daher Entscheidungen der Mitgliedstaaten bzw. Regionen über die Zulässigkeit des Anbaus von GVOs im Sinne des Subsidiaritätsprinzips respektiert werden.

 

Nachdem in einem WTO-Schiedsverfahren u.a. die österreichischen Einfuhrverbote für MON 810 sowie T25 als WTO-widrig erkannt worden waren, wurde die Aufhebung der österreichischen Anbauverbote für die GVO Maislinien MON 810 und T25 von der Europäischen Kommission zum wiederholten Mal beantragt. Beim Umweltministerrat am 2. März 2009 lehnte jedoch die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Dieser Erfolg für die österreichische Position in dieser wichtigen Frage ist ein klares Signal, dass österreichische Interessen in einer gemeinsamen Vorgangsweise und mit guten Argumenten in der Europäischen Union durchgesetzt werden können.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht daher in diesem Sinne davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bzw.  die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene

 

  1. die österreichischen Gentechik-Anbauverbote weiterhin vehement verteidigen;
  2. gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen stimmen;
  3. sich für erforderliche Änderungen des Gemeinschaftsrechts im Zusammenhang mit der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zum Anbau bzw. den Bestimmungen über die Anwendung einsetzen und mit anderen Mitgliedsstaaten eng zusammenarbeiten, damit Entscheidungen über die Zulässigkeit des Anbaus von GVOs im Sinne des Subsidiaritätsprinzips künftig bei den  Mitgliedstaaten bzw. Regionen liegen;
  4. im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote 15/E  vorgehen;
  5. geeignete Initiativen unternehmen werden, um mehr Kohärenz in der Anwendung verschiedener internationaler Vertragsinstrumente zu erreichen, wenn widersprüchliche Ziele, Rechte oder Pflichten erkennbar werden, wie beispielsweise zwischen Bestimmungen der WTO einerseits und Umwelt-, Kultur-, Menschenrechts- oder Arbeitnehmerschutz-Abkommen andererseits;
  6. sich für die stärkere Berücksichtigung der Anwendung des Vorsorgeprinzips im WTO-Abkommen einsetzen, um die Anerkennung der Gleichrangigkeit der WTO und multilateralen Umweltabkommen zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Huber, Dr. Schüssel, Bayr,

 

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 26. März 2009

 

 

zum Tagesordnungspunkt:

KOM (09) 39 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen (5721/EU XXIV.GP)

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Vor dem Hintergrund der derzeit in Europa erkennbaren bedenklichen Renaissance der Nuklearenergie bekräftigt der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union die herausragende Bedeutung der Nutzung erneuerbarer Energieträger für den Klimaschutz.

In diesem Zusammenhang appelliert daher der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union an die österreichische Bundesregierung, allen Versuchen, Nuklearenergie als eine sichere und nachhaltige Energieform darzustellen, entgegenzutreten, und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Nuklearenergie nicht als Beitrag im Sinne der Erreichung von Klimaschutzzielen Anerkennung findet.

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

Wien, 26. März 2009