Parlament Österreich

 

 

 

V-24 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 27. September 2011


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 27. September 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.    KOM (11) 500 endg.

Teil I

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ein Haushalt für "Europe 2020"

(55438/EU XXIV.GP)

 

2.    KOM (11) 500 endg.

Teil II

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ein Haushalt für "Europe 2020" - Teil II: Politikbereiche im Überblick

(55437/EU XXIV.GP)

 

3.    KOM (11) 398 endg.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

(55424/EU XXIV.GP)

 

4.    KOM (11) 510 endg.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (//EG, Euratom)

(55449/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (11) 403 endg.

Entwurf

Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(55425/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Fragen betreffend die zukünftige Ausgestaltung des EU-Haushalts standen im Zentrum der Sitzung des EU-Unterausschusses des Nationalrats vom 27. September 2011. Dabei diskutierten die MandatarInnen angeregt und durchaus kontrovers über die Vorstellungen der Europäischen Kommission in Hinblick auf eine Reform des Finanzierungssystems der EU. Grundlage für die Beratung bildeten die Teile I und II der Mitteilung der EK betreffend ein Haushalt für "Europe 2020", der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020, der Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union sowie der Entwurf über die institutionelle Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung.

 

In einem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten und mit ihren Stimmen auch angenommenen Antrag auf Stellungnahme wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, bei den Verhandlungen zum MFR 2014-2020 sowie den damit zusammenhängenden Rechtsakten dafür einzutreten, dass die laut Kommission geplante Finanztransaktionssteuer zur Entlastung der nationalen Haushalte und zur Vermeidung zukünftiger Krisen beiträgt. Eingeführt werden solle sie deshalb möglichst schon 2014. Des Weiteren sprechen sich SPÖ, ÖVP und Grüne in ihrem Antrag auch gegen die Einführung von Pauschalvergütungen zu Lasten Österreichs und für eine entsprechende Mittelausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus.

 

Die im Rahmen dieses Antrags formulierten Forderungen hielten jedoch alle drei Oppositionsparteien für nicht weitreichend genug. Ihrem Wunsch nach mehr Tiefe und konkreteren Formulierungen verliehen FPÖ, Grüne und BZÖ dabei mittels eigener Anträge auf Stellungnahme bzw. Ausschussfeststellung Ausdruck. Diese fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020

 

Da der geltende mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der im Wege einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission beschlossen wurde, 2013 ausläuft, arbeiten die europäischen Institutionen bereits an der Vorbereitung eines neuen MFR mit Laufzeit von sieben Jahren.

 

Der diesbezügliche Vorschlag der Kommission sieht dabei insofern eine radikale Reform des Finanzierungssystems des EU-Budgets vor, als in Hinkunft ein beträchtlicher Teil dieses Budgets durch Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer und einer reformierten Mehrwertsteuerquelle bestritten werden soll. Zusätzlich strebt man an, das bisherige Rabatt- durch ein reines Pauschalvergütungssystem, das auch Österreich mitfinanzieren müsste, zu ersetzen. Die Förderregime bleiben dem Vorschlag der Kommission zufolge nahezu unverändert. Geht es nach der Kommission, so soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) jedoch ressourceneffizienter gestaltet werden. Außerdem schlägt sie vor, die Mittel für Forschung und Innovation, Bildung sowie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen aufzustocken. Bedacht zu nehmen sei außerdem auf ein höheres Budget für den Bereich "Auswärtiges Handeln" und die Berücksichtigung umwelt- und klimapolitischer Prioritäten in allen Politikbereichen und Finanzierungsinstrumenten. Innerhalb des MRF schlägt die EK Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1.025 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von 972,2 Mrd. € vor. Das Europäische Parlament hält eine Erhöhung des EU-Haushalts um 5 % auf 1,11 % des BNE für erforderlich, um alle vereinbarten Ziele erreichen zu können.

 

Zur Festlegung des MFR ist nach Ratifizierung des Vertrags von Lissabon die einstimmige Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung durch den Rat und ihre Annahme durch das Europäische Parlament erforderlich. Die technische Analyse der Vorschläge der Kommission hat auf Seiten des Rates jedoch erst begonnen. Über die Höhe des MFR und die Inklusion von Mitteln, die außerhalb des MFR veranschlagt sind, wurde bislang noch keine Einigung erzielt.

 

Österreich fordere in Hinblick auf das Gesamtvolumen eine Stabilisierung auf dem aktuellen Ausgabenniveau, informierte Staatssekretär Wolfgang Waldner. Den derzeit angeführten Rahmen halte man für zu hoch angesetzt: Das Verhandlungsergebnis müsse sich in Höhe und Struktur also noch deutlich vom gegenständlichen Vorschlag der Kommission unterscheiden. Man strebe schließlich eine bessere Verteilung statt eine Erhöhung der Mittel an. Österreich fordere außerdem die allumfassende und transparente Darstellung des MFR und übe deshalb Kritik an der Praxis der Herausrechnung von Instrumenten und Fonds. Neue Instrumente, wie "Project Bonds" sollten entsprechend überprüft und erst dann eingeführt werden, wenn man die bestehenden Werkzeuge einer Evaluierung und etwaigen Verbesserung zugeführt habe. Die angestrebte Überarbeitung des Rabatt-Systems sei in derzeitiger Form nicht annehmbar: Einer Korrektur des bestehenden Regimes werde man deshalb nur zustimmen, wenn sie nicht auf Kosten Österreichs gehe.

 

Positiv äußere man sich aber zur weiteren Verfolgung der Ziele der Europa-2020-Strategie und der Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die auf einem österreichischen Vorschlag basiere, informierte Waldner. Mit der angestrebten MFR-Laufzeit von sieben Jahren sei man außerdem einverstanden.

 

Für Abgeordnete Christine Muttonen (S) stand außer Frage, dass man derzeit zwei große Fragen zu beantworten habe: Zum einen sei zu definieren, welchen Herausforderungen man sich bis zum Jahr 2020 vordringlich stellen wolle, zum zweiten müsse man festlegen, wie viel Geld der EU zur Erfüllung dieser Aufgaben jährlich zur Verfügung stehe. Zur Erreichung des zentralen Ziels der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut durch Stärkung von Bildungsinitiativen brauche es schließlich auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung, meinte die Abgeordnete. Vom Konsolidierungskurs, den die Staaten Europas angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise einschlagen mussten, könne sich aber auch die europäische Ebene nicht ausnehmen, stand für Muttonen fest. Auch hier gelte es schließlich das vorhandene Einsparungspotential zu nutzen. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur Teilfinanzierung des EU-Budgets hielt die Abgeordnete außerdem für den richtigen Weg und eine "lohnende Alternative" – eine Auffassung, der sich auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) anschloss. Abgeordneter Michael Schickhofer (S) erkundigte sich im Rahmen der Diskussion außerdem nach den angedachten Initiativen zur Belebung des Wirtschaftswachstums in Griechenland.

 

Auch die Abgeordneten Günter Stummvoll, Martin Bartenstein und Karl Donabauer (alle V) zeigten sich überzeugt davon, dass der Weg der Konsolidierung, den die Nationalstaaten eingeschlagen haben, nicht vor der europäischen Ebene Halt machen dürfe. Dementsprechend gelte es auch Privilegien zu hinterfragen und gegebenenfalls abzuschaffen. Abgeordneten Ewald Stadler (B), der scharfe Kritik an der Brüsseler Bürokratie geübt hatte, ließ Bartenstein jedoch wissen, dass der Verwaltungsapparat der Europäischen Union nach wie vor kleiner sei als jener der Gemeinde Wien. Man befinde sich am Anfang eines schwierigen Wegs, räumten Stummvoll, Bartenstein und Donabauer ein, doch habe man mit dem heute eingebrachten Antrag auf Stellungnahme einen ersten Versuch unternommen, den diesbezüglichen Standpunkt Österreichs klar herauszuarbeiten. Angesichts der globalen Herausforderungen auf den Gebieten Wettbewerb, Energie, Klimaschutz und Außenpolitik brauche es in jedem Fall ein klares Bekenntnis zu einem Mehr an Europa, zeigte sich Stummvoll überzeugt. Dass das BZÖ den gegenständlichen Antrag nicht mittragen wolle, sei nicht, wie von B-Mandatar Stadler behauptet, auf seine Form zurückzuführen, stand für Abgeordneten Reinhold Lopatka (V) fest: Man hätte schließlich jeden pro-europäischen Vorschlag abgelehnt, zeigte er sich überzeugt.

 

Den Optimismus der Regierungsfraktionen wollte Abgeordneter Johannes Hübner (F) keineswegs teilen. Ihm zufolge bohre man mit dem gegenständlichen Antrag auch keine "harten Bretter", sondern produziere lediglich "Papierschnipsel". Um in die Verhandlung über den MFR 2014-2020 entsprechend vorbereitet eintreten zu können, bedürfe es jedoch klarer Forderungen und Grundsätze, wie sie die FPÖ in ihren Anträgen auf Stellungnahme formuliere. Darin spreche man sich eindeutig gegen eine Erhöhung des EU-Budgets und der österreichischen Beitragszahlungen sowie für gravierende Einschnitte bei der europäischen Bürokratie aus. Außerdem fordere man die Bundesregierung dazu auf, die Einführung direkter EU-Steuern zu verhindern: Die Etablierung einer Transaktionssteuer unterstütze man nur, wenn man sie zwar europäisch regle, aber auf nationaler Ebene einhebe. Die von SPÖ und ÖVP eingeforderte Bedachtnahme auf die Konsolidierungsbestrebungen der Mitgliedsstaaten werde von Seiten der Europäischen Union wohl vom Tisch gefegt, zeigte sich Hübner überzeugt: Schließlich entziehe sie sich selbst allen Sparzwängen, die sie den Nationalstaaten auferlege.

 

Abgeordneter Ewald Stadler (B) bezeichnete den Antrag, den SPÖ, ÖVP und schlussendlich auch Grüne unterstützten als "weich wie ein Wattebäuschchen". Man werde die Zustimmung verweigern und bringe deshalb einen eigenen Antrag auf Stellungnahme ein. Den Vorschlag der Europäischen Kommission, Instrumente aus dem MFR auszulagern, lehnte der B-Mandatar grundsätzlich ab: Schließlich manifestiere sich hier die Tendenz der EU, sich selbst aus Sparzwängen, die sie ihren Mitgliedsstaaten auferlege, auszunehmen. Mit dem gegenständlichen Vorschlag ermögliche man es ihr sogar, weitere Schulden einzugehen. Was die sogenannten Pauschalvergütungen für einige Länder anbelange, sei außerdem nicht einsehbar, warum Österreich dafür aufkommen solle. Die langjährigen Zugeständnisse an Großbritannien wären schließlich schon "Skandal" genug gewesen, konstatierte Stadler. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene hielt der B-Mandatar für einen richtigen Schritt. Angesichts der Tatsache, dass man sie erst für 2018 geplant habe, müsse es aber möglich sein, die gesamte EU und nicht nur die Euro-Zone einzubeziehen, schloss er.

 

Ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Mission vermisste Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G). So gelte es etwa, sich für die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer stark zu machen und EK-Präsident Barroso in dieser Frage entsprechend zu unterstützen. Den Antrag der Regierungsfraktionen trage man mit, weil er in der Sache richtig sei, doch gehe er, was Tiefe und Prägnanz anbelange, noch nicht weit genug, weshalb auch seine Fraktion einen eigenen Antrag auf Stellungnahme einbringe. Darin spreche man sich unter anderem für die Unterstützung der Position des Europäischen Parlaments, den EU-Haushalt 2014-2020 um 5 % gegenüber 2013 zu erhöhen, aus. Nur so sei schließlich die Erreichung der gesetzten europäischen Ziele möglich, zeigte sich Pirklhuber überzeugt, der in diesem Zusammenhang auch die Einführung sogenannter "Öko-Steuern" forderte. In Übereinstimmung mit Abgeordnetem Werner Kogler (G) mahnte der Mandatar außerdem eine mehrmalige und weitreichendere Diskussion der Materie ein. Schließlich stehe die Ratifizierung des ESM-Vertrags, der "besser werden müsse als der EFSF", noch bevor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber und Werner Kogler

 

betreffend Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein Haushalt für "Europe 2020" KOM (11) 500 endg. Teil I (55438/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.09.2011.

 

Die Europäische Kommission hat am 29.6.2011 ihren Vorschlag für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU 2014-2020 vorgelegt. Darin hat sie sich, mit einem Gesamtetat in etwa auf Höhe des derzeitigen Finanzrahmens, die Ziele gesetzt, die Verwirklichung der EU2020-Strategie voranzutreiben, den außereuropäischen Verpflichtungen nachzukommen und die dafür notwendige Verwaltung zu finanzieren.

 

Gleichzeitig schlägt die Kommission eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems des EU-Budgets vor. Anstelle der derzeitigen Direktzahlungen der Mitgliedstaaten für das EU-Budget, das in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Kritik und Kontroversen gab, schlägt die Kommission die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sowie einer reformierten EU-MwSt vor.

 

Die Debatten über die Gestaltung des MFF haben auf europäischer Ebene erst begonnen. Dennoch zeichnen sich bereits vielfältige Konfliktfelder zwischen Europäischem Parlament, das erstmals dem mehrjährigen Finanzrahmen zustimmen muss, und dem Rat sowie innerhalb des Rates ab. So ist z.B. eine Debatte über die Ausgabenhöhe des MFF entbrannt. Das Europäische Parlament fordert eine Erhöhung des EU-Budgets um mindestens 5 % gegenüber 2013. Demgegenüber haben sich Finnland, Frankreich, GB, Dänemark, Deutschland, Italien, Niederlande, Ö und Schweden für eine Reduzierung des von der Kommission vorgeschlagenen Gesamtetats ausgesprochen. Darüber hinaus werden die von der Kommission vorgeschlagenen innovativen Finanzierungsinstrumente (Stichwort Projekt-Bonds), die Ausgaben außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens sowie die Flexibilität und Transparenz kontroversiell diskutiert.

 

Der Fahrplan für die Beschlussfassung sieht wie folgt aus: Unter der polnischen Ratspräsidentschaft ist der Abschluss der vorbereitenden Verhandlungen - also des Rahmens des MFF - vorgesehen. Unter der kommenden dänischen Präsidentschaft soll Einigung auf Ebene des Europäischen Rates erzielt werden, damit unter der Präsidentschaft Zyperns (2. Hälfte 2012) die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament zu einem Abschluss gelangen können.

 

Um den aktuellen Herausforderungen (Finanz- und Wirtschaftskrise, Klimawandel) gerecht werden zu können, muss der EU-Haushalt entsprechend dotiert sein. Da auf europäischer Ebene Ressourcen gebündelt und entsprechende gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen umgesetzt werden können, braucht es entsprechende Mittel auf EU-Ebene. Dadurch können größere Effekte erzielt werden als mit 27 verschiedenen nationalstaatlichen Maßnahmen.

 

Einige Fonds und Großprojekte - wie Soforthilfereserve, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Solidaritätsfonds, ITER - sind außerhalb des MFF angesiedelt. Da einzelne Haushaltsposten und auch die Gestaltung entsprechender Programme am EP vorbei laufen, ist diese Vorgehensweise aus demokratiepolitischer Sicht bedenklich. Aus demokratiepolitischen Überlegungen müssen die Ausgaben außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens in das Prozedere zur Beschlussfassung des EU-Haushalts einbezogen werden. Gleichzeitig fordern wir ein Moratorium für den Bau des Internationalen Forschungsreaktors ITER und lehnen dessen Finanzierung ab - ungeachtet ob im Rahmen des EU-Budgets oder von Euratom.

 

Da derzeit nur die Rahmendaten für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorliegen, müssen die detaillierten legislativen Vorschläge der EK, die diese für Herbst angekündigt hat, abgewartet werden. Im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung des EU-Haushalts geht es um ein umfassendes "greening" aller Haushaltsrubriken, ausreichend Budgetmittel zur Eindämmung von Arbeitslosigkeit und Armut und zur Förderung von Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Öko-Investitionen.

 

Als wesentliche Neuerung gegenüber früheren Agrarhaushalten sieht der neue Siebenjahres-Plan der EU eine Umgestaltung der Direktzahlungen an LandwirtInnen vor. So sollen 30 Prozent der Gelder an konkrete Umweltauflagen gebunden werden (Greening). Große Betriebe müssen sich dagegen auf eine Kappung der Direktzahlungen bei den verbleibenden 70 Prozent einstellen.

 

Zumindest nominell nahezu unangetastet bleibt die sogenannte zweite Säule im EU-Agrarhaushalt: Rund 90 Milliarden Euro sollen für Maßnahmen zur Regionalförderung sowie des Umwelt- und Tierschutzes ausgegeben werden. Auch hier wird die bisherige EU-Agrarpolitik im Großen und Ganzen fortgeschrieben.

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft müssen jedoch die Agrarförderungen ausschließlich an die Erbringung gesellschaftlich erwünschter Leistungen gebunden werden und hierfür brauchen wir deutlich mehr Mittel.

 

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des EU-Haushalts begrüßen wir den Vorschlag der Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer und sprechen uns dafür aus, dass diese bereits ab 2014 eingeführt wird. Aus einem inoffiziellen Vorschlag der Kommission geht hervor, dass eine Umsetzung bis 2014 machbar ist.

 

Aus integrationspolitischen und ökologischen Überlegungen gehen die Vorschläge der Kommission zur Reform des Eigenmittelsystems nicht weit genug, lassen sie doch notwendige wirtschaftliche und ökologische Lenkungseffekte außer Acht.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Unterstützung der Position des Europäischen Parlaments, den EU-Haushalt 2014-2020 um 5 % (gegenüber 2013) zu erhöhen, um die gemeinsam vereinbarten europäischen Ziele zu erreichen

·         Einbeziehung der Haushaltsposten, die derzeit außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens dotiert sind, in den EU-Haushalt bei gleichzeitiger Ablehnung des Projektes ITER

·         Umfassendes "Greening" aller Haushaltsrubriken, ausreichend Budgetmittel zur Eindämmung von Arbeitslosigkeit und Armut und zur Förderung von Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Öko-Investitionen.

·         Unterstützung der Kommission im Greening der ersten Säule im Hinblick der zentralen Herausforderungen Klimaschutz, Wasserschutz, biologische Vielfalt, Natur-, Umwelt- und Tierschutz sowie erneuerbare Energien

·         Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab 2014

·         Einführung sogenannter Öko-Steuern bzw. Abgaben wie z.B. Kerosionsteuer oder Flugticketabgabe

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler

 

 

betreffend keine Zustimmung zu einem EU-Finanzrahmen zu Lasten Österreichs!

 

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27. September 2011 zum TOP 1

 

Nach Studium des seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlags betreffend den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 liegt der Schluss nahe, dass die Kommission ihrem Handeln das Motto: "Wasser predigen und Wein trinken" zugrunde legt.

Während von den Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin, Kontrolle und Transparenz eingefordert werden, legt die Kommission ihrerseits ein intransparentes Zahlenwerk vor, mit dem einerseits die Ausgaben der Europäischen Union massiv erhöht werden, und andererseits gleichzeitig die geplante Neuordnung der Einnahmenerzielung dazu führt, dass insbesondere Österreich unter anderem durch das geplante Streichen von Pauschalvergütungen massiv benachteiligt wird, und damit Gefahr droht, dass die Österreicherinnen und Österreicher in den nächsten Jahren wesentlich mehr an EU-Beiträgen nach Brüssel überweisen müssen als schon bisher.

Dazu kommt, dass einmal mehr die Verwaltungskosten der Europäischen Union erhöht werden. Diese sollen in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um 10 % steigen und liegen dann bei 62,6 Mrd. Euro.

Dies, obwohl laut Kommission geplant ist, den Personalstand um 5 % zu senken, das Pensionsantrittsalter von 63 auf 65 anzuheben und die Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Gehaltsausgleich anzuheben!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene bzw. bei den entsprechenden Ratssitzungen mit Nachdruck gegen die seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Dokumente betreffend einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 bzw. betreffend die Änderungen im Bereich des Eigenmittelsystems der Europäischen Union auszusprechen.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, jede Form einer Änderung der Gestaltung des Eigenmittelsystems, die zu einer Belastung Österreichs führt, abzulehnen und sich gleichzeitig für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer bei gleichzeitiger entsprechender Senkung des österreichischen Beitrags zur Europäischen Union einzusetzen.

 

Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, sich gerade im Sinne der Notwendigkeit von Verwaltungseinsparungen nicht nur gegen budgetäre Erhöhungen im Bereich der Verwaltung auszusprechen, sondern sich vielmehr für ein Absenken der diesbezüglichen Kosten unter anderem durch nachstehende Maßnahmen einzusetzen:

·         Transparente Darstellung der Verwaltungskosten im EU-Haushalt in einer Gesamtübersicht

·         Reduktion des auf die Mitgliedstaaten und deren Institutionen sowie die Wirtschaftsteilnehmer überwälzten Aufwands der Beteiligung an Programmen

·         Reduktion von Personal- und Pensionskosten

·         Begrenzung der Anzahl der (Regulierungs-)Agenturen

·         Verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen in administrativen Fragen sowie verbesserte Abstimmung der Immobilienpolitik der EU-Institutionen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

Wien, 27. September 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF AUSSCHUSSFESTELLUNG

 

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil I (55438/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil II (55437/EU XXIV. GP)

 

KOM (2011) 398 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (55424/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 510 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (55449/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 403 endg. Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (55425/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27. September 2011 zu TOP 3.

 

 

I.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union fordert die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um im Zuge der Verhandlungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2014-2020 deutliche Einsparungen im Bereiche der Ausgaben der Europäischen Union zu erzielen, sowie zu verhindern, dass die Europäische Union Steuern oder Abgaben welcher Art auch immer direkt lukriert, und eine Finanztransaktionssteuer nur dann zu unterstützen, wenn diese zwar europäisch geregelt, aber national eingehoben wird.

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 in Übereinstimmung mit der vorstehenden Ausschussfeststellung vorgehen.

 

 

III. Kommuniqué

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gemäß §39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an die österreichische Bundesregierung zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF AUSSCHUSSFESTELLUNG

 

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Ausschussfeststellung

 

betreffend

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil I (55438/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für „Europa 2020“ Teil II (55437/EU XXIV. GP)

 

KOM (2011) 398 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (55424/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 510 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (55449/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 403 endg. Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (55425/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27. September 2011 zu TOP 3.

 

 

I.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union fordert die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, eine Erhöhung des EU-Budgets und insbesondere des österreichischen EU-Beitrages zu verhindern.

 

II. Kommuniqué

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gemäß §39 Abs 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an die österreichische Bundesregierung zu übermitteln.

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen auf Stellungnahme wurde von diesen

Fraktionen mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Stummvoll und Pirklhuber

 

betreffend

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für "Europa 2020" Teil I (55438/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 500 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt für "Europa 2020" Teil II (55437/EU XXIV. GP)

 

KOM (2011) 398 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (55424/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 510 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (55449/EU XXIV.GP)

 

KOM (2011) 403 endg. Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (55425/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.09.2011 zu TOP 3.

 

 

Die Europäische Kommission hat am 29. Juni 2011 ihre Vorstellungen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2014 vorgestellt und die ersten dazugehörigen Legislativvorschläge, insbesondere für den Finanzrahmen selbst sowie den Eigenmittelbeschluss, vorgelegt. Nach den Plänen der Kommission sollen die Zahlungsermächtigungen der EU wie auch zuvor bei 1% des EU-BNE fixiert werden, die Verpflichtungsermächtigungen ebenso wie zuvor bei 1,05% des EU-BNE. In absoluten Zahlen zu Preisen 2011 bedeutet dies auf Grund des BNE-Wachstums eine Erhöhung um 3,1% (bei den Zahlungen von 942,8 auf 972,2 Mrd. Euro. Dies entspricht 1.096,2 Mrd. Euro zu laufenden Preisen. Die  Verpflichtungen steigen von 993,6 auf 1025 Mrd. Euro zu Preisen 2011 und 1.156 Mrd. Euro zu laufenden Preisen). Außerhalb des Finanzrahmens sieht der Vorschlag durch die Ausgliederung bestimmter Projekte weitere 58,3 Mrd. Euro vor. 

 

Gleichzeitig bemühen sich die Mitgliedstaaten intensiv, die nicht zuletzt auf Grund der Maßnahmen zur Krisenbewältigung angestiegenen öffentlichen Defizite zu reduzieren. In den Vorschlägen der Kommission sollen jedoch lediglich die Zahlungen im Kapitel "Nachhaltiges Wachstum - natürliche Ressourcen", hier v.a. in der Gemeinsamen Agrarpolitikum 38,2 Mrd. Euro gekürzt werden. Allerdings werden für die Agrarpolitik reservierte neue Mittel im Umfang von maximal 15,2 Mrd. € in andere Rubriken und außerhalb des Finanzrahmens ausgelagert. Alle anderen Bereiche, inkl. der Verwaltungsausgaben, erfahren eine Erhöhung. Aus österreichischer Sicht steht es außer Zweifel, dass die Europäische Union mit ausreichend Mitteln ausgestattet sein muss, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Budgetkonsolidierung und zur Effizienzsteigerung müssen jedoch auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Daraus ergibt sich, dass der EU-Haushalt durchgehend nach den Kriterien der Wirksamkeit und des tatsächlichen Mehrwerts für die Mitgliedstaaten zu gestalten ist. Dabei müssen die Ziele der Europa 2020 - Strategie die Leitlinie bilden. Eine Reform des Personalstatuts ist daher genauso angebracht wie die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die deutliche Stärkung des Europäischen Sozialfonds sowie der Bildungsprogramme. Genauso ist im Sinne der Europa 2020 - Energieziele die Förderung erneuerbarer Energiequellen und der Ausstieg aus der Atomenergie  zu fördern.

 

Angesichts der begrenzten Möglichkeiten des EU-Haushalts zur Übernahme von Garantien ist der Vorschlag, gewisse grenzübergreifende Projekte durch Projektanleihen zu finanzieren und diese mit Mitteln aus dem EU-Haushalt zu garantieren, kritisch zu beurteilen. Der tatsächliche Mehrwert eines solchen Instruments für die öffentliche Hand konnte - insbesondere im Vergleich zu den Instrumenten der Europäischen Investitionsbank - bisher nicht belegt werden.

 

In Hinblick auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts schlägt die Kommission vor, die bisherigen Eigenmittelquellen sukzessive durch neue Eigenmittel abzulösen: Einerseits durch eine Finanztransaktionssteuer, die zwischen 30 und 70 Mrd. Euro einbringen und spätestens mit 1.1.2018 eingeführt sein soll. Andererseits durch neue Mehrwertsteuer-Eigenmittel, die die bisherigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel ersetzen und die Berechnung dieser Eigenmittelquelle radikal vereinfachen.

 

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU/Eurozone mit einer breiten Bemessungsgrundlage kann signifikante Finanzmittel ohne negative realwirtschaftliche Effekte generieren. Insbesondere kann eine solche Steuer als Ergänzung zu den geplanten Regulierungsmaßnahmen auf den Finanzmärkten angesehen werden, diese aber nicht ersetzen. Darüber hinaus kann eine Finanztransaktionssteuer als Eigenmittelquelle der EU deutlich zur Entlastung der nationalen Haushalte und zu einer gerechten Aufteilung des Steueraufkommens zwischen den Mitgliedstaaten beitragen. In den Verhandlungen sollte daher eine möglichst breite Bemessungsgrundlage mit einem substantiellen Beitragssatz angestrebt werden.

 

Die Reform des Eigenmittelsystems sollte außerdem dazu führen, dass die derzeitigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel abgeschafft werden, da diese über keinen Mehrwert verfügen. In Hinblick auf allfällige neue Korrekturmechanismen (Rabatte) muss klar sein, dass diese nicht zum Nachteil Österreichs ausgestaltet sein dürfen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Pauschalvergütungen, welche die derzeitigen Rabatte ersetzen sollen werden von Österreich abgelehnt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 sowie damit zusammenhängender Rechtsakte dafür einzutreten, dass:

·         die Finanztransaktionssteuer zur Entlastung der nationalen Haushalte und zur Vermeidung zukünftiger Krisen beiträgt und möglichst schon ab 2014 eingeführt wird;

·         sich die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Budgetkonsolidierung auch auf europäischer Ebene fortsetzen, etwa durch Effizienzsteigerungen und Bürokratieabbau;

·         das Personalstatut modernisiert und überholte Privilegien abgeschafft werden;

·         ein allfälliges neues Rabattsystem oder Pauschalvergütungen nicht zu Lasten Österreichs gehen;

·         die geplanten Ausgaben durch einen klaren europäischen Mehrwert gerechtfertigt sind, der der Erreichung der Europa 2020 - Ziele dient;

·         die vorgesehenen Mittel für den gemeinsamen strategischen Forschungsrahmen im Vergleich zur Vorperiode erhöht werden;

·         die Mittel der Kohäsionspolitik unter Beibehaltung der Förderungsfähigkeit aller EU-Regionen auf entwicklungsschwache Regionen in Mitgliedstaaten mit geringer Wirtschaftskraft fokussiert werden;

·         der Europäische Sozialfonds insbesondere Maßnahmen zur sozialen Eingliederung fördert und stärker akzentuiert wird, sofern ESF und EFRE auch in der nächsten Finanzperiode weiterhin als Einheit dotiert werden;

·         die Gemeinsame Agrarpolitik zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie beiträgt; um den Zielen dieser Strategie gerecht werden zu können, ist auf eine entsprechende Mittelausstattung der GAP zu achten. Die Einführung einer Obergrenze bei den Direktzahlungen wird grundsätzlich positiv betrachtet. Die Ökologisierung der 1. Säule wird nicht grundsätzlich abgelehnt - den spezifischen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten muss allerdings entsprechend Rechnung getragen werden;

·         das Ziel eines europaweiten Atom-Ausstiegs auch im EU-Haushalt seinen Niederschlag findet;

·         alle Vorschläge der Kommission in Richtung künftiger Finanzierungsmöglichkeiten (Stichwort: "außerbudgetäre Finanzierung") hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem EU-Vertrag, ihrer Risiken und ihrer Auswirkung auf den EU-Haushalt müssen genau geprüft werden;

·         möglichst alle Ausgaben in den Finanzrahmen integriert und umfassend dargestellt werden, um Transparenz und Budgetklarheit auf EU-Ebene zu wahren;

·         vom Prinzip des Verschuldungsverbots des europäischen Haushalts nicht abgegangen wird."

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.