
V-28 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 17. April 2012
Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 17. April 2012
Tagesordnung
1. KOM (2011) 788 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "Erasmus für alle" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
(65083/EU XXIV.GP)
2. KOM (2011) 884 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" für den Zeitraum 2014-2020
(67333/EU XXIV.GP)
3. KOM (2011) 785 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms Kreatives Europa
(65080/EU XXIV.GP)
4. KOM (2011) 809 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
(66266/EU XXIV.GP)
5. KOM (2011) 812 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
(66263/EU XXIV.GP)
6. KOM (2011) 810 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
(66056/EU XXIV.GP)
7. COM(2012) 84 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme
(74234/EU XXIV.GP)
8. COM(2012) 48 final
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel
(72137/EU XXIV.GP)
9. COM(2012) 49 final
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel
(72138/EU XXIV.GP)
Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 17. April 2012 mit Fragestellungen, die sonst nicht im Mittelpunkt der europapolitischen Diskussion stehen, für den Wirtschaftsstandort Europa sowie für eine aktive Bürgergesellschaft jedoch von nicht minderer Bedeutung sind. Im ersten Teil nahmen die Abgeordneten das geplante EU-Programm "Erasmus für alle" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" sowie das Rahmenprogramm "Kreatives Europa" unter die Lupe, gefolgt von einer Diskussion über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020". In diesen Teilen standen Bildungsministerin Claudia Schmied und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle den Abgeordneten zur Verfügung.
Zum Programm "Erasmus für alle" wurde mit großer Mehrheit eine Mitteilung an die EU-Institutionen angenommen, in der vor allem die Bedeutung der Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen unterstrichen wird.
Eine Subsidiaritätsrüge gab es im Rahmen des dritten Themenblocks hinsichtlich des Richtlinienvorschlags betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme. Beim gesamten Themenblock zu den Arzneimitteln war Bundesminister Alois Stöger im Ausschuss anwesend.
Programm "Erasmus für alle"
Allgemeine Zustimmung fand der Verordnungsvorschlag der EU zum Programm "Erasmus für alle". Die Abgeordneten beschlossen dazu mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ eine Mitteilung an die EU-Institutionen, worin sie auf die Bedeutung der allgemeinen, beruflichen sowie Hochschulbildung als Motor für den Fortbestand und die Weiterentwicklung unseres Wohlstands hinweisen. Sie begrüßen daher, dass die EU mit diesem Gesamtprogramm ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich auf den Weg gebracht hat. Gerade angesichts der drastisch angestiegenen Jugendarbeitslosigkeit in manchen EU-Ländern seien Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen von höchster Bedeutung für die Zukunft Europas, heißt es im Antrag. Die Ausschussmitglieder zeigten sich grundsätzlich zufrieden damit, dass das Programm ausreichend finanziell ausgestattet sein soll, merkten aber an, dass der Verwaltungsaufwand nicht über ein angemessenes Maß hinausgehen dürfe und interessierten Personen keine unnötigen bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden sollten.
Ziel der EU ist es, lebenslanges Lernen sowie die Mobilität vor allem der Jugend besonders zu fördern. Zu diesem Zweck gab es seit 2006 die Programme "Lebenslanges Lernen", "Jugend in Aktion" sowie Drittstaatenprogramme im Hochschulbereich (z.B. Erasmus Mundes, Tempus, Edulink, Alfa), die nun in das Programm "Erasmus für alle" (2014 – 2020) zusammengefasst und um ein Sportprogramm erweitert werden sollen.
Wie das Bildungsressort in seinen Erläuterungen ausführt, soll das neue Programm allen Lernenden sowie Lehrkräften, Ausbilderinnen und Ausbildern in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen offenstehen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Jugend- und im Sportbereich tätig sind. Bei Kooperationsprojekten will man Unternehmen als Partner für Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen künftig mehr einbinden. Ferner sollen Schulen ermutigt werden, mit Schulen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Im Bereich der Erwachsenenbildung wird das Programm die Mobilität von Lehrkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern verstärkt unterstützen und eine engere, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Organisationen fördern.
Bundesministerin Claudia Schmied erläuterte, dass die Papiere zunächst Vorschläge darstellen, die im Hinblick auf den neuen Finanzrahmen 2014-2020 ausverhandelt werden müssen. Man stehe daher derzeit in der Phase der Politikentwicklung, um Linien für die Zukunft gut vorzubereiten. Auch die Ministerin bemerkte mit Zufriedenheit, dass die EU die Bereiche Bildung, Kunst, Kultur und Kreativität als eine Priorität betrachtet und dafür bereit ist, Budgetsicherheit zu gewährleisten. Schmied sieht in dem Programm eine deutliche Unterstützung auch der innerstaatlichen bildungspolitischen Zielsetzungen, dem lebenslangen Lernen, der Erhöhung der Mobilität und der Verbesserung der Qualität besonderes Augenmerk zu schenken. Besonders wichtig ist ihr die Teilnahme von PädagogInnen an den Angeboten des lebenslangen Lernens. Auch sei das berufsbildende Schulwesen in Österreich beispielgebend, weshalb es ihr ein besonderes Anliegen sei, das Berufsbildungssystem im gegenständlichen Programm fest zu verankern.
Zusammenfassend umriss die Ressortchefin die österreichische Position mit den Stichworten "lebenslanges Lernen", "berufliche Bildung", "internationale Dimension" und "entsprechende Dotierung". Schmied merkte weiters an, dass es sich sowohl bei Bildung als auch bei Kultur um Politikfelder handelt, die in nationaler Verantwortung liegen, weshalb sie in den betreffenden EU-Programmen wesentliche Impulse zur Unterstützung von Maßnahmen sieht, die in dieser Internationalität nationalstaatlich nicht durchführbar sind.
Die Vorschläge der EU wurden von den Abgeordneten grundsätzlich als wichtig erachtet, wobei jedoch von Abgeordnetem Johannes Hübner (F) kritische Worte gefunden wurden. Prinzipiell sei Mobilität und wissenschaftlicher Austausch notwendig, und in diesem Sinne stimme er auch mit der positiven Stellungnahme überein. Er knüpfte allerdings an die nationalstaatliche Kompetenz im Bildungsbereich an und fragte nach dem Sinn, eine weitere "Subventionsbürokratie" auszubauen und Dinge seitens der EU zu finanzieren, die auch auf innerstaatlicher Ebene durchgeführt werden könnten.
Darauf reagierte die Ministerin mit dem Hinweis auf das Bemühen, im gemeinsamen Europa zu einer Abstimmung von Politiken zu kommen. Sie erinnerte an die Tätigkeit der Strukturfonds, deren Ziel es auch ist, nationale politische Herangehensweisen und Absichten zu synchronisieren, ohne planwirtschaftlich zu agieren. Im Bildungsbereich gehe es darum, Anliegen, die allen wichtig sind, zu unterstützen, sagte sie, die Maßnahmen wären nationalstaatlich nicht umsetzbar.
Positiv bewertete Abgeordnete Christine Muttonen (S) das Erasmus Programm. Eine umfassende Allgemeinbildung steigere auch das Selbstbewusstsein und den Selbstwert und sei darüber hinaus Grundvoraussetzung dafür, den Wohlstand in einer hoch technisierten und industrialisierten Gesellschaft zu fördern. Eine grenzüberschreitende Bildung wertete sie als einen wesentlichen Aspekt für ein friedliches Europa. Muttonen zeigte sich vor allem zufrieden darüber, dass man der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einen besonderen Stellenwert beimisst und dass auch die duale Ausbildung ausreichend Berücksichtigung finden soll. Man müsse nur darauf achten, dass sich die verschiedenen Programme nicht auf den tertiären Sektor konzentrieren.
Es sei wichtig, Kindern und Jugendlichen den kulturellen und intellektuellen Reichtum zukommen zu lassen, betonte Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V). Die Beteiligung Österreichs an den letzten Programmen sei hervorragend gelaufen. Dies ist ihr zufolge auch auf das differenzierte Schulsystem zurückzuführen, das offensichtlich präventiv gegen Arbeitslosigkeit wirke und faire Chancen für den Berufseinstieg biete. Die Abgeordnete hob besonders die Programme Erasmus Mundus und Alfa hervor, im Rahmen derer sich die österreichische Wissenschaft international hervorragend geschlagen habe. Als weiteres Erfolgsmodell nannte sie "Entrepreneurship" womit man frühzeitig Selbstständigkeit fördere. Ein besonderes Anliegen sind Cortolezis-Schlager die Wissensallianzen. Österreich sei führend, was die Zusammenführung von Unternehmen und Hochschulen betrifft, sagte sie.
Daran knüpfte auch Ministerin Claudia Schmied an, die in den Wissensallianzen viel Entwicklungspotenzial stecken sah. Das treffe etwa auf die Ausbildung der PädagogInnen zu, wo man internationale Partnerschaften anstrebe, sowie auf die Donauraumstrategie, durch die Institutionen in den Regionen vernetzt werden sollen. Sie bestätigte auch die hohe Anzahl an österreichischen TeilnehmerInnen an den Programmen und teilte mit, dass rund 14.000 Jugendliche und Erwachsene daran teilgenommen hätten. Der Rückfluss an Kosten 2011 habe sich bei zirka 26 Mio. € belaufen. Sie beantwortete damit auch eine Frage von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B).
Auch für Abgeordneten Harald Walser (G) stand es außer Streit, dass es Aufgabe der Bildungspolitik ist, die Mobilität der jungen Menschen zu erhöhen und die Internationalität zu stärken. Der Ansicht von Abgeordneter Cortolezis-Schlager, wonach das differenzierte Schulsystem in Österreich positive Früchte trage, konnte er sich aber nicht anschließen. Das österreichische Schulsystem habe durchaus positive Ergebnisse, insbesondere das duale Berufsbildungssystem, sagte er, die EU kritisiere aber die noch immer existierende Halbtagsschule, weshalb er einmal mehr die rasche Einführung der Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht verlangte. Die zu frühe Differenzierung werde in der EU im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss kritisch gesehen, mahnte Walser, weshalb man hier gegensteuern müsse. Auch sei es notwendig, die Quote der Hochschulabschlüsse zu erhöhen. Einmal mehr übte Walser Kritik am seiner Meinung nach zu niedrigen Anteil des Bildungsbudgets am BIP. Dieser sei so niedrig wie in Irland oder in Griechenland.
Dem entgegnete Bundesministerin Claudia Schmied, Österreich erhalte seitens der EU viel Rückenwind für die eingeleiteten Reformen. Die Neue Mittelschule werde nicht nur von der OECD, sondern auch von der EU positiv bewertet.
Programme "Europa für Bürgerinnen und Bürger" und "Kreatives Europa"
In der Diskussion zu den Vorlagen der EU-Kulturförderprogramme betonte Bundesministerin Claudia Schmied, der Kultursektor dürfe nicht dem Zwang einer ökonomischen Begründbarkeit unterworfen sein, für deren Berechtigung dürfe keinesfalls die Betriebswirtschaft herangezogen werden. Kunst und Kultur bräuchten aber die ökonomische Debatte nicht zu scheuen, immerhin sichere dieser Sektor eine Vielzahl von Arbeitsplätzen und habe damit eine bedeutende Position in der Wertschöpfungskette, wie sich am Beispiel der österreichischen Bundestheater und -museen zeige. Sie reagierte damit auf die Kritik des Abgeordneten Wolfgang Zinggl (G), der befürchtete, mit den EU-Programmen würde die Kultur der Wirtschaft "untergeordnet".
Laut Zinggl dürfe die EU nicht den Wettbewerb um die besten Kulturprojekte zwischen den Mitgliedsstaaten forcieren. Überlegungen zur Höhe des Rückflusses der in die Programme eingezahlten Mittel seien zudem der falsche Zugang zur Kultur, bekundete der G-Mandatar seinen Unmut. Angesichts der prekären Lage vieler KünstlerInnen speziell in Ostereuropa sei die EU vielmehr in der Pflicht, zu helfen.
Schmied betonte demgegenüber, die EU wolle dem Bereich "Kultur" jene Bedeutung in der Europapolitik verschaffen, die ihm zustünde. Kunst und Kultur würden mit den Förderprogrammen nun als "selbstbestimmte" Politikfelder in der EU wahrgenommen. Nur durch eine gesicherte Finanzierung, unterstrich Schmied, sei erfolgreiches Kulturschaffen möglich.
In Zukunft sollen Synergien im Kultur- und Kreativbereich stärker genützt und unter den Dachprogrammen "Europa für Bürgerinnen und Bürger" sowie "Kreatives Europa 2014-2020" zusammengefasst werden. Die Programme zielen auf die Förderung interkultureller Projekte wie Städtepartnerschaften beziehungsweise von Kultur- und Medieninitiativen ab.
Mit dem Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger", das 2013 ausläuft und in der Periode 2014-2020 weitergeführt werden soll, will die Union unter anderem das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die gemeinsame Vergangenheit und die gemeinsamen Werte sowie für die Ziele der EU schärfen. Zudem beabsichtigt die Kommission, das demokratische und zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und sieht vor allem die Jugend als Zielgruppe, wie Schmied betonte. Die Projektergebnisse werden analysiert, publiziert und valorisiert. Eine klare Abwicklungsstruktur der Finanzierung und ausreichend Mitspracherecht der Mitgliedsstaaten bei den grenzüberschreitenden Projekten sind Schmied zufolge bedeutende Punkte der österreichischen Verhandlungshaltung zu den Programmen.
"Kreatives Europa 2014-2020" ist auf die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors in Europa fokussiert. Die Absicherung des Budgets nannte Schmied auch hier als wichtige Komponente zur Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in den EU-Mitgliedsländern. Die bestehenden Programme "Kultur", "MEDIA" und "MEDIA Mundus" werden im neuen Verordnungsvorschlag unter einem Dach zusammengefasst, zugleich wird ein Garantiefonds geschaffen, der für einen vereinfachten Zugang zu den Darlehen sorgen soll.
Zur Stärkung der Finanzkraft der Kultur- und Kreativbranchen wäre es auch angeraten, Aktivitäten im Bereich Kunst und Kultur zusätzlich in den Europäischen Strukturfonds für Regionale Entwicklung aufzunehmen, schlug die Bundesministerin vor. Dadurch könnten etwa Projekte aus den Bundesländern zusätzliche Mittel erhalten, sie führe bereits Gespräche mit den EU-Institutionen zur Co-Finanzierung regionaler Kulturprojekte durch den Strukturfonds, erklärte Schmied.
Österreich habe sich an den bisherigen Programmen mit großem Erfolg beteiligt, informierte die Ministerin. So waren beispielsweise aus dem Programm "Kultur" im Jahr 2011 460%, aus dem Programm "MEDIA" 100% der Fördermittel an Österreich zurückgeflossen.
Bezugnehmend auf das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zeigte sich Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) überzeugt, dass ein besseres Verständnis der europäischen Länder für die Geschichte der jeweils anderen auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit führt. Außerdem begrüßte die V-Mandatarin die geplanten vereinfachten Verwaltungsstrukturen der Förderprogramme. Gerade die Hochkultur sei ein "riesiger Wirtschaftszweig" in Österreich, der klar mit dem wirtschaftlichen Wachstum des Landes zusammenhänge. Mit seinen "Spitzenleistungen" in Kunst und Kultur, bekräftigte Cortolezis-Schlager, belege Österreich seine Berechtigung des Rufs einer "Kunst- und Kulturnation".
Abgeordnete Elisabeth Hakel (S) zeigte sich erfreut, dass die Kreativwirtschaft in den EU-Programmen mit dem Bereich Kunst und Kultur gleichgestellt wird. Dadurch ergebe sich ein wertvoller "Brückenschlag" zwischen diesen Feldern. Besonderes Augenmerk richtete Hakel auf kulturschaffende Mikro- und Einpersonenunternehmen, die nun ebenfalls von EU-Förderungen profitieren könnten. Die Frage der S-Mandatarin, ob gewährleistet sei, dass durch Kreditgarantien alle Forderungen der Kreativwirtschaft erfüllt würden, beantwortete Kulturministerin Schmied mit der noch laufenden Ausarbeitung der finanziellen Abwicklungsmodalitäten. So sei es etwa bislang nicht geklärt, bis zu welcher Größenordnung sich Banken zur Kreditvergabe bereit erklären würden.
Subventionen müssten nicht immer "segensreich" sein, stellte Abgeordneter Johannes Hübner (F) fest und wies auf das "endenwollende" Budget hin, das für Kulturförderungen zur Verfügung stehe. Er bezweifle daher, ob es auf EU-Ebene eine neue Bürokratie zur "Subventionsverteilung" brauche, so Hübner. Österreich solle die Förderungen mit den vorhandenen Verwaltungsstrukturen besser selbst übernehmen. Außerdem bemängelte der F-Mandatar, dass durch die Rückzahlungen an Österreich ja nur bereits vorab an die EU gezahlte Gelder zurückkämen.
Rahmenprogramm "Horizont 2020"
Eine Diskussion über die Anti-Atompolitik entwickelte sich im EU-Unterausschuss zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) "Horizont 2020". Es führt die bisher getrennten Programme "RP7", das siebente Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, sowie "CIP", das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen. Für die kommende Finanzperiode will man seitens der EU die Fördersumme auf ca. 90 Mrd. € erhöhen.
Dazu lagen drei Entwürfe vor, und zwar für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das genannte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für das EURATOM-Programm für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms sowie ein Vorschlag über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm.
Die Oppositionsparteien stießen sich vor allem am EURATOM-Programm mit dem Hinweis auf den österreichischen Konsens in der Anti-Atompolitik. Die Sicherheitsforschung werde dazu dienen, die Laufzeit von Atomkraftwerken zu verlängern, befürchtete Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Die Gelder des Programms sollten vielmehr den rascheren Markteintritt der erneuerbaren Energien fördern. Er brachte daher seitens der Grünen einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem der Minister für Wissenschaft und Forschung aufgefordert wird, das gegenständliche EURATOM-Programm abzulehnen und alle Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag in seiner derzeitigen Form abgeschafft und zum Atomausstiegsvertrag umgewandelt wird. Dieser Antrag wurde auch von FPÖ und BZÖ unterstützt, blieb damit aber in der Minderheit.
Bundesminister Karlheinz Töchterle verteidigte die Position mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei, einen Teilvertrag der EU abzulehnen. Auch eine Stimmenthaltung hielt der Minister nicht für probat, da es Österreich im Vorjahr gelungen sei, umfassende Sicherheitsvorkehrungen gegen den massiven Widerstand einzelner Länder in den Vertrag hinein zu reklamieren. Wenn man diesen Erfolg behalten will, dann könne man sich nun nicht der Stimme enthalten. Er bekräftigte mehrmals, dass er dem Programm nicht zustimmen werde, sollte ein Passus enthalten sein, wonach die Kernenergie einen langfristigen Beitrag zur Senkung der CO2 Emissionen und der Klimaschutzpolitik leiste. Töchterle appellierte, in dieser Frage ehrlich und realistisch zu sein und zu berücksichtigen, dass einige Staaten extrem vom Atomstrom abhängen und ein totaler Ausstieg deren Energieversorgung zum Zusammenbruch bringen würde. Man müsse "fair, offen und hart" agieren, unterstrich Töchterle und wies noch einmal darauf hin, dass man es geschafft habe, bei EURATOM etwas zum Positiven zu verändern.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) bemerkte zu dieser Diskussion, wie wichtig angesichts der jüngsten Ereignisse die Sicherheitsforschung ist. Dem gegenüber stellte Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) eine Diskrepanz zwischen der Anti-Atompolitik Österreichs einerseits und der Akzeptanz von grenznahen AKW andererseits fest. Man müsse daher bei den Folgeverträgen eindeutige Standpunkte vertreten, sagte er und wandte sich entschieden gegen diesen Teil des Forschungsprogramms.
Auch Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) äußerte sich kritisch zu den gegenständlichen Vorschlägen und zitierte daraus einige Stellen, die ein Bekenntnis zur Kernenergie enthalten. Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) an. Der Grün-Abgeordnete kam auch auf das Kernfusionsprojekt ITER zu sprechen und meinte, es sei längst an der Zeit, dieses fehlgeschlagene Experiment ad acta zu legen, worauf auch der Minister seiner Skepsis Ausdruck verlieh. Die Ergebnisse von ITER seien jenseits jeder praktischen Anwendung, sagte Töchterle.
Das Programm "Horizont 2020" beruht auf drei Schwerpunkten: Im Bereich "Exzellente Wissensbasis" soll insbesondere die Grundlagenforschung im Rahmen des Europäischen Forschungsrates gefördert werden, weiters geht es um internationale Forscherstipendien (Marie Curie Aktionen), um die Förderung für Forschungsinfrastrukturen sowie für künftige und neu entstehende Technologien. Bundesminister Karlheinz Töchterle unterstrich insbesondere den integrativen Ansatz von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung.
Der Industrie weist man dabei eine führende Rolle zu, wobei die anwendungsorientierte Forschung mit dem Ziel einer führenden Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (IKT, Nanotechnologie, innovative Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung und Raumfahrt) besonders unterstützt werden soll. Der Zugang zu Risikofinanzierung und die Innovation in KMUs stellt ebenfalls eines der wesentliche Ziele der Programme dar.
Im dritten Feld geht es um gesellschaftliche Herausforderungen. Das reicht von Gesundheit, demografischem Wandel und Wohlergehen über Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft bis hin zu sicherer, sauberer und effizienter Energie, intelligentem, umweltfreundlichem und integriertem Verkehr sowie Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffen und integrativen, innovativen und sicheren Gesellschaften.
Auch im Bereich Forschung und Innovation hat sich Österreich bisher hervorragend bewährt, berichtete der Wissenschaftsminister. Aus dem siebenten Rahmenprogramm habe man mehr als 125 % der eingezahlten Mittel zurückholen können, mehr als 2000 ForscherInnen hätten Anträge eingebracht. Er erwarte sich, dass dieser positive Weg auch im achten Rahmenprogramm fortgesetzt werden könne, zumal es besonders in der Bioforschung und hinsichtlich des Klimawandels hervorragende Forschungsergebnisse in Österreich gebe.
Was vorliege, sei ein Verhandlungspapier, das man bis Mitte 2013 endgültig ausverhandeln wolle. Österreich unterstütze die Stärkung des europäischen Forschungsraums und vor allem den integrativen Ansatz, konstatierte Töchterle. Wichtig seien ihm die Vorschläge zur Vereinfachung der Antragsstellung, und man wolle darauf achten, dass es zu keinen Parallelaktionen kommt.
Die internationalen Spitzenleistungen österreichischer WissenschafterInnen wurden auch von Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) hervorgehoben. Sie ersuchte den Minister, sich für die Aufstockung der Forschungsmittel einzusetzen, da Investitionen in Zukunftsbereichen wichtig für das Wirtschaftswachstum seien. Die Forschung lebe von grenzüberschreitendem Dialog, Innovation heiße immer auch ein Stück Wissenstransfer, der direkt in Beschäftigung und Wachstum übergeführt werde. Als besonders erfreulich erachtete es Cortolezis-Schlager, dass die EU den Schwerpunkt auf die Klein und Mittelbetriebe gelegt hat, was für den Wirtschaftsstandort Österreich von besonderer Bedeutung ist. Sie ersuchte den Minister, den Wissenstransfer auch in den Leistungsvereinbarungen zu verankern.
Grundsätzlich positiv wurde das Programm auch von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) bewertet. Er betonte insbesondere die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften und meinte, die Frage der Folgenabschätzung sollte auch viel mehr dem österreichischen Parlament zugänglich sein. Sein Klubkollege Alexander Van der Bellen begrüßte die Erhöhung der Mittel für die Grundlagenforschung und thematisierte auch die Möglichkeit einer 100%igen Förderung von Projekten. Er befürchtete in diesem Zusammenhang Fehlerallokationen, wenn die Industrie nichts beisteuert. Auch diese Ansichten teilte der Minister. Es werde viel zu sehr der Fokus auf Naturwissenschaften und Technik gelegt, bemerkte er und sicherte zu, sich dafür einzusetzen, dass geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Forschung mehr Berücksichtigung findet. Die 100%ige Förderung beziehe sich auf die Anwendungsforschung, informierte Töchterle.
Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Michael Schickhofer (S) bestätigte Töchterle die Schwierigkeit, den integrativen Ansatz immer durchzuhalten. Jedenfalls aber schaffe man nur dann eine gute und innovative Anwendung, wenn man über eine fundierte Grundlagenforschung verfügt, sagte er. Im Hinblick auf die Forschungsinfrastruktur informierte der Minister, dass man im Hochschulplan ein spezielles Instrument entwickelt habe, um es Universitäten zu ermöglichen, gemeinsam Großgeräte anzuschaffen und zu verwenden.
Mit kritischem Unterton meldete sich Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) zu Wort. Die Forschung sei ein Bereich, der am ehesten einen internationalen Zusammenschluss erfordere, räumte er ein. Die Programme hätten durchaus Sinn. Aber auch durch das Programm "Horizont 2020" werde eine zusätzliche Subventionsebene eingeführt, wogegen sich die FPÖ wende.
Arzneimittelpreise
Der EU-Unterausschuss des Nationalrats befasste sich in seiner Sitzung auch mit den Themen Arzneimittelpreise und Arzneimittelinformation. Die Europäische Kommission will die EU-Mitgliedstaaten durch eine neue Richtlinie dazu anhalten, die Preisfestsetzung von Arzneimitteln und deren Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme zu beschleunigen, stößt dabei in Österreich aber auf breiten Widerstand.
Sowohl Gesundheitsminister Alois Stöger als auch die Abgeordneten des EU-Unterausschusses des Nationalrats fürchten, dass der Verwaltungsaufwand deutlich steigen und es zu höheren Medikamentenpreisen kommen wird, sollten die EU-Pläne umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen greifen ihrer Meinung nach außerdem in die Gesundheitskompetenzen der EU-Staaten ein. Die Abgeordneten sprachen sich in diesem Sinn einhellig dafür aus, eine "Subsidiaritätsrüge" nach Brüssel zu schicken. Auch neue EU-Vorgaben für Arzneimittelinformationen lehnt das Gesundheitsressort ab.
Konkret plant die EU, die Fristen für das Verfahren der Preisfestsetzung sowie die Aufnahme von Humanarzneimitteln in die staatlichen Krankenversicherungssysteme deutlich zu verkürzen und die Prüfungskriterien einzuschränken. So soll etwa den Mitgliedstaaten für Generika eine verkürzte Entscheidungsfrist von insgesamt nur noch 30 Tagen vorgeschrieben werden. Bei nicht fristgerechter Entscheidung drohen Sanktionen bzw. eine automatische Preisfestsetzung oder Preiserhöhung im Sinne der Antragsteller. Ebenso ist ein neues Notifikationsverfahren vorgesehen. Die EU-Kommission will durch diese Schritte das Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel verbessern.
Dem Gesundheitsministerium zufolge würden die neuen Vorschriften aber nicht nur zu einem enormen administrativen Mehraufwand führen, sondern auch höhere Medikamentenkosten für die Krankenkassen bewirken, weil zu wenig Zeit für Preisverhandlungen bleibt und künftig jederzeit neue Anträge auf Preiserhöhung gestellt werden könnten. Österreich sieht überdies keinen Bedarf an einer gerichtsartigen Rechtsmittelinstanz, die bei einer Überschreitung der Entscheidungsfristen den Pharmafirmen Schadenersatz zusprechen können soll. Kritik kommt weiters an der befürchteten Einstellung der Datenbank EURIPID: Ihr kann entnommen werden, welche Arzneimittel in das Krankenversicherungssystem der einzelnen Mitgliedstaaten fallen und welche Preise wo gelten.
Gesundheitsminister Alois Stöger bekräftigte die Kritik seines Ressorts und betonte, das in Österreich geltende System des Erstattungskodex habe sich bewährt. Er ortete einen unzulässigen Eingriff der EU in die Autonomie der Mitgliedstaaten und warf der Europäischen Kommission vor, Interessen der Pharmaindustrie vor die Interessen eines geordneten Gesundheitswesens zu stellen. Der Richtlinienentwurf enthalte "massiv überschießende Bestimmungen". Für Stöger ist die derzeitige Regelung, wonach innerhalb eines halben Jahres über die Aufnahme eines Medikaments in den Erstattungskodex und über die Preisfestsetzung entschieden wird, angemessen.
Der Kritik des Gesundheitsministers schlossen sich alle fünf Parlamentsfraktionen an, auch wenn Abgeordneter Kurt Grünewald seitens der Grünen meinte, dass man die Zulassung innovativer Medikamente, etwa für den Bereich der Onkologie, durchaus beschleunigen könnte. So sprach Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) von einem "ziemlich dreisten Versuch der Pharmaindustrie", in ihrem Sinn Einfluss auf das Zulassungsverfahren zu nehmen. Sollte die EU-Richtlinie beschlossen werden, fürchtet sie zahlreiche Klagen durch finanzkräftige Pharmaunternehmen. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) hielt fest, durch die verkürzten Fristen drohe das subtile Gleichgewicht im Gesundheitssystem gestört zu werden. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) meinte, die neuen EU-Vorschläge würden förmlich nach Lobbyismus der Pharmaindustrie riechen. Auch Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) äußerte sich kritisch.
Entsprechend fiel auch die so genannte "begründete Stellungnahme" des EU-Unterausschusses gemäß Art. 23g B-VG aus. Die Abgeordneten begründen ihre Subsidiaritätsrüge unter anderem damit, dass Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten seien und auch der Europäische Gerichtshof nur minimale Einwirkungen der Europäischen Union auf die Organisation der Krankenversicherungen erlaube. Überdies würden mit dem Vorschlag verfahrensrechtliche Teilbestimmungen des Subsidiaritätsprinzips verletzt.
Nach Ansicht des EU-Unterausschusses sind die im Vorschlag vorgesehenen Sanktionen (Zwangsgeld, Schadenersatz) darüber hinaus dazu geeignet, die Ausgangslage in Preisverhandlungen einseitig zugunsten der Pharmaindustrie zu verschieben. Verzögerungen bei der Aufnahme von Arzneimitteln in den Erstattungskodex seien außerdem in vielen Fällen auf unvollständige Angaben der Antragsteller zurückzuführen, heißt es in der Stellungnahme. Es müsse ausreichend Zeit für die pharmakologische, medizinisch-therapeutische und gesundheitsökonomische Bewertung von Arzneimitteln zur Verfügung stehen. Besondere Kritik wird auch am vorgesehenen Notifikationsverfahren geübt, das den Abgeordneten zufolge den Spielraum des Gesetzgebers in unzulässiger Weise einengt.
Im Zuge der Debatte nahm Gesundheitsminister Alois Stöger auch zu den von Abgeordnetem Karlsböck (F) angesprochenen Internet-Ordinationen Stellung. Er wies darauf hin, dass in Österreich ein Arztkontakt stattzufinden habe, bevor ein Medikament verschrieben werde. Es sei aber nicht auszuschließen, dass Internet-Ordinationen nach dem Ärzterecht eines anderen EU-Mitgliedstaats möglich sind. Ein in einem anderen EU-Staat korrekt ausgestelltes Rezept gelte grundsätzlich auch in Österreich. Er könne PatientInnen vor Ferndiagnosen aber nur warnen, sagte Stöger, Krankheiten bräuchten einen Arzt bzw. eine Ärztin.
Arzneimittelinformation
Kritisch äußert sich das Gesundheitsministerium auch zu einem neuen Anlauf der Europäischen Kommission, die Bestimmungen für Arzneimittelinformationen EU-weit zu vereinheitlichen. Die Kommission hat dazu sowohl einen Richtlinienentwurf als auch einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Vorgesehen sind nicht nur klare Standards für verständliche und objektive Arzneimittelinformationen für PatientInnen, beispielsweise über Nutzen und Risiken eines Medikaments, sondern auch Überwachungsmaßnahmen. Arzneimittelwerbung soll weiter verboten bleiben.
Das Gesundheitsministerium lehnt sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung ab, weil der Nutzen einer EU-weit vereinheitlichten Patienteninformation nach Ansicht des Ressorts in keiner Relation zum Kontrollaufwand steht, der den Behörden auferlegt werden soll. In Österreich gebe es darüber hinaus bereits ausreichende Informationen über Medikamente, die auch über das Internet zugänglich seien, macht Gesundheitsminister Alois Stöger geltend. Zudem könnten sich PatientInnen mit Fragen an ÄrztInnen und ApothekerInnen wenden. Seiner Ansicht nach ist es nicht ersichtlich, welchen "Mehrwert" ein direkter Zugang der Pharmaindustrie zu PatientInnen hätte, es sei ausreichend, wenn diese Fachkreise informiere.
Er habe sich im Europäischen Rat bereits mehrmals gegen die Richtlinie ausgesprochen, betonte Stöger. Seine Position sei es, die Zusammenarbeit der nationalen Arzneimittelbehörden, wissenschaftlicher Einrichtungen und der Europäischen Kommission kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Folgender S-V-Antrag auf Mitteilung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen:
ANTRAG
der Abgeordneten Muttonen und Cortolezis-Schlager
KOM (2011) 788 end. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "Erasmus für alle" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (65083/EU XXIV.GP)
eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 17.04.2012.
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die Präsidentin des Nationalrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 31d Abs. 4 GOG-NR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat als AdressatInnen sowie an
· die Mitglieder der Bundesregierung,
· den Wirtschafts- und Sozialausschuss und
· COSAC bzw. IPEX
als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat beschlossen:
"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Allgemeine und berufliche Bildung sowie Hochschulbildung sind der Motor für Fortbestand und Weiterentwicklung unseres Wohlstands. Die Chance auf den Erwerb von Bildung entscheidet über Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommen und soziale Aufstiegschancen ebenso wie die Qualität des Bildungssystems und ist ebenso grundlegend für das Innovationspotential, die Wettbewerbsfähigkeit und die Chancengleichheit unserer Gesellschaft. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Hochschulbildung sind daher ein Schlüsselfaktor für die Erreichung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, dem Ziel der Europa 2020 - Strategie.
Der Nationalrat begrüßt es, dass die Europäische Kommission am 23. November 2011 ihren Vorschlag für das EU-Programm "Erasmus für alle für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport" vorgelegt und somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich auf den Weg gebracht hat.
Gerade angesichts der drastisch angestiegenen Jugendarbeitslosigkeit in manchen EU-Mitgliedstaaten sind Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen von höchster Bedeutung für die Zukunft Europas. Der Nationalrat begrüßt daher, dass der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auch im Rahmen des Europäischen Semesters ein besonderer Stellenwert zukommen soll. Erfolgreiche Modelle zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Österreich und anderen Mitgliedstaaten - wie etwa die duale Lehrausbildung oder Ausbildungen an berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen - haben gezeigt, dass das wesentlichste Element für die Eingliederung der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt eine entsprechende Qualifizierung ist. Eine Auslandserfahrung spielt dabei eine zentrale Rolle, der im Programm "Erasmus für alle" Rechnung getragen werden muss. Weitere Maßnahmen - wie sie etwa von der Kommission in der Mitteilung zur Initiative "Chancen für junge Menschen" (KOM(2011) 933 endgültig) dargelegt wurden - sind daher unterstützenswert.
Weiters wird begrüßt, dass "Erasmus für alle" höher dotiert ist und somit die bereits bestehenden und von den österreichischen Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Lehrenden und Erwachsenen bestens angenommenen Programme bestehen bleiben. Die Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von sich bildenden jungen Menschen, Erwachsenen und Lehrenden soll innerhalb der Programme sohin weiter ausgebaut und verstärkt werden. Außerhalb der Programme muss im Bereich der Mobilität mit der notwendigen Sensibilität vorgegangen werden, sodass zwischen den einzelnen Staaten keine unverhältnismäßigen Schieflagen entstehen.
Der Nationalrat begrüßt eine stärkere finanzielle Gewichtung des Programms "Erasmus für alle" im Vergleich zu anderen EU-Programmen und tritt für eine klare Priorisierung des Programms ein: Wirtschaftliches Wachstum und soziale Integration kann nur mit gut qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern, die aktiv an der Gesellschaft partizipieren, gelingen.
Gezielt eingesetzt kann das Programm "Erasmus für alle" einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildungssysteme und zur Erreichung höchster Bildungsstandards auf europäischer Ebene leisten. Die Einzelziele im Bereich der allgemeinen beruflichen Bildung und Hochschulbildung sowie die vorgeschlagenen Aktionen des Programms bieten hier eine entsprechende Grundlage. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Prioritäten, auf die sich der Europäische Rat am 30.1.2012 geeinigt hat (Förderung des Berufseinstiegs, Mobilitätsanreize, etc.) entsprechende Berücksichtigung im Vorschlag finden. Dabei wird insbesondere auf die Ausgewogenheit der Sektoren im Sinne des Lebenslangen Lernens und die Kohärenz bzw. Effizienz zwischen den verschiedenen Maßnahmen zu achten sein, um eine optimale Zielerreichung sicherzustellen. Eine besondere Hervorhebung der Jugend in Erasmus für alle wird begrüßt.
Allgemein ist anzumerken, dass der Verwaltungsaufwand nicht über ein angemessenes Maß hinausgehen darf und interessierten Personen keine unnötigen bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden dürfen. Hier wird insbesondere das reibungslose Funktionieren der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und Akteurinnen - Regierung, Nationale Agenturen, Prüfstellen, Kommission - von Bedeutung sein.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Bereich, in dem Durchführungsrechtsakte zur Anwendung kommen, nicht ohne Grund durch die Unionsverträge klar definiert wurde. Die Möglichkeit von Durchführungsrechtsakten muss besonders zurückhaltend und in genau definierten Fällen mit entsprechenden Vorgaben zur Anwendung kommen. Der gegenständliche Vorschlag sollte anhand dieser Kriterien neuerlich überprüft werden."
Folgender Fünfparteienantrag auf Begründete Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:
ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG
der Abgeordneten Oberhauser, Neugebauer, Karlsböck, Grünewald und Spadiut
betreffend
COM (2012) 84 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (74234/EU XXIV.GP)
eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 17.4.2012.
I.
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union kann in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG darlegen, warum ein Entwurf eines verbindlichen Rechtsaktes der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
A. Stellungnahme
Der gegenständliche Entwurf ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.
B. Begründung
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag, mit dem die Regeln für die Aufnahme von Arzneimitteln in den Erstattungskodex der Krankenversicherungen der Mitgliedstaaten geändert werden, am 1.3.2012 vorgelegt. Der Vorschlag zielt laut Angaben der Kommission darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel zu erleichtern, in dem die geltenden Bestimmungen der Richtlinie 89/105/EWG modernisiert, Fristen verkürzt und Sanktionen sowie ein Notifikationsverfahren neu eingeführt werden.
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Dies wird durch Artikel 168 Abs. 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) klargestellt. In diesem Sinne hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherungssysteme sowie eines hohen Niveaus des öffentlichen Gesundheitssystems rechtmäßige Gründe darstellen, um in diesen Bereichen besonders strenge Kontrollen und Maßstäbe anzuwenden. Außerdem hat der Gerichtshof betont, dass auf die Organisation der Krankenversicherungen seitens der Europäischen Union nur minimal eingewirkt werden darf. Mit dem vorliegenden Vorschlag würde die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme jedoch unterlaufen. Dies ist nicht akzeptabel.
Der Vorschlag sieht zwar keine Harmonisierung von Vorschriften im Bereich der Preisfestsetzung und Kostenerstattung vor, enthält jedoch weitreichende und großteils überschießende Bestimmungen zum anzuwendenden Verfahren, die schlussendlich auch deutliche Auswirkungen auf die Gestaltungsfähigkeiten der nationalen Gesundheitspolitik haben. Berechnungen des österreichischen Hauptverbands der Sozialversicherungsträger kommen zu dem Ergebnis, dass durch verkürzte Fristen und somit geringere Zeiträume zur Aushandlung angemessener Preise den öffentlichen Gesundheitssystemen ein Schaden von bis zu 3,2 Mio. Euro pro Jahr und Verfahren drohen könnte. Überdies sind die im Vorschlag vorgesehenen Sanktionen (Zwangsgeld, Schadenersatz) dazu geeignet, die Ausgangslage in Preisverhandlungen einseitig zu Gunsten der Pharmaindustrie zu verschieben, wodurch weitere Nachteile für die Krankenversicherung drohen.
Verzögerungen in der Aufnahme von Arzneimitteln sind außerdem in vielen Fällen auf unvollständige Angaben der Antragsteller zurückzuführen. Überdies sollte ausreichend Zeit für die pharmakologische, medizinisch-therapeutische und gesundheitsökonomische Bewertung zur Verfügung stehen, um das hohe Niveau des Gesundheitssystems garantieren zu können. Die Verkürzung der Fristen im Vorschlag ist daher genauso abzulehnen wie die Einführung von Sanktionen, da sie keinen europäischen Mehrwert bieten.
Die von der Kommission gewählte Rechtsgrundlage referenziert ausschließlich auf Art. 114 AEUV betreffend den Binnenmarkt. Insbesondere die Art. 7 ff des Vorschlags greifen dem gegenüber aber klar und deutlich in das Leistungs- und Organisationsrecht der Systeme der gesetzlichen Krankenversicherung der Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 168 Abs. 7 AEUV und anderer Artikel ein. Die von der Kommission gewählte Rechtsgrundlage ist daher unzureichend. Wenn aber die gewählte Rechtsgrundlage unzureichend ist, stellt das per se eine Überschreitung der der Union in dieser Rechtsgrundlage übertragenen, begrenzten Einzelermächtigung dar. Wenn die Union die ihr übertragene Kompetenz überschreitet, wird dadurch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unzulässig eingeschränkt und gleichzeitig unvermeidlich das Subsidiaritätsprinzip verletzt.
Die Bestimmungen der vorgeschlagenen Artikel 11, 13, 15 und 16 sind außerdem als unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtliche Autonomie der Mitgliedstaaten zu werten, ihre Normsetzungsverfahren selbständig auszugestalten. Sie sind überdies zur Erreichung des Ziels der Richtlinie überflüssig. Insbesondere das in Artikel 16 neu vorgesehene Notifikationsverfahren engt den Spielraum des nationalen Gesetzgebers in einem Maße ein, das unter keinen Umständen mit den Vorgaben des Artikels 168 Abs. 7 AEUV und jenen des Gerichtshofs vereinbar ist.
In Art. 14 betreffend die Irrelevanz der Rechte des geistigen Eigentums bestimmt der RL-Vorschlag, dass kein gerichtliches sondern ein Verwaltungsverfahren durchzuführen ist und dass die Rechte des geistigen Eigentums außer Acht zu lassen sind. Diese Bestimmung steht in unüberwindlichem Widerspruch zu Art. 6 EMRK betreffend das Recht auf ein faires gerichtliches Verfahren in Angelegenheiten der civil rights sowie zu Art. 1 EMRK 2.ZP und zu Art. 17 EU-Grundrechtecharta betreffend den Schutz des Eigentums. Die Verträge haben der Union aber keine Zuständigkeit übertragen, die in der EMRK oder in der EU-Grundrechtecharta gewährleisteten Rechte einzuschränken. Art. 14 verletzt daher die zitierten Rechte.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der bloße Verweis auf die Folgenabschätzung in Hinblick auf Ausführungen zur Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip gegen Artikel 5 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstößt. Eine detaillierte Begründung zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ist in den Entwurf selbst aufzunehmen. Im vorliegenden Vorschlag sind selbst die Ausführungen in der Folgenabschätzung unzureichend. Die bloße Berufung auf den Binnenmarkt vermag die Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht zu begründen. Wenn aber einem Vorschlag für eine Rechtsvorschrift der Union entgegen den Bestimmungen der Verträge eine über Leerformeln hinausgehende, sohin eine ausreichende Begründung für die Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip fehlt, kann das für die Prüfung durch die nationalen Parlamente vorgesehene Verfahren nicht auf einer vertragskonformen tatsächlichen Grundlage erfolgen. Dadurch werden die verfahrensrechtlichen Teilbestimmungen des Subsidiaritätsprinzips verletzt und der vorgeschlagene Rechtsakt in der Wurzel und unsanierbar mit Nichtigkeit bedroht.
II.
Die Präsidentin des Nationalrates wird ersucht, diese Stellungnahme neben den in §31d Abs. 4 GOG-NR genannten Personen auch an die Mitglieder der Bundesregierung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie an COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.
Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den Grünen, der FPÖ und dem BZÖ unterstützt und blieb somit in der Minderheit:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e B-VG
der Abgeordneten Alexander Van der Bellen und Kurt Grünewald
betreffend TOP 5 KOM (2011) 812 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (66263/EU XXIV.GP)
eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 17.04.2012.
Der vorliegende Entwurf der Europäischen Kommission sieht einen Finanzrahmen für die Durchführung des Euratom-Programms für die Jahre 2014 bis 2018 in der Höhe von 1,789 Milliarden Euro vor. Für die Finanzierung des Kernfusionsreaktors ITER hat die Kommission einen zusätzlichen Beschluss in der Höhe von 2,573 Milliarden Euro vorgelegt. Insgesamt werden sich die Kosten für das Euratom-Programm für die Jahre 2014 bis 2018 auf 4,363 Milliarden Euro belaufen.
Spätestens seit dem Super-GAU von Fukushima im März 2011 ist klar, dass Atomkraftwerke nie sicher sein können. Sicherheitsforschung dient daher in vielen Fällen der Laufzeitverlängerung bestehender Kernkraftwerke.
Stromgewinnung durch Kernfusion wird es laut Zielbestimmung des vorliegenden Entwurfs erst im Jahr 2050 geben. Viele ExpertInnen bezweifeln, ob diese Technologie jemals kommerziell umsetzbar sein wird. Durch Klimawandel, Ressourcenknappheit und steigender Importabhängigkeit muss Europa schon heute beginnen, die Energieversorgung auf neue Beine zu stellen. Ausgaben in Milliardenhöhe für eine Energietechnologie, die, wenn überhaupt, erst in vierzig Jahren zur Verfügung stehen wird, sind der falsche Weg. Förderung, Ausbau und Weiterentwicklung schon verfügbarer erneuerbarer Energietechnologien sollte klare Priorität haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG
Der Ausschuss wolle beschließen:
Das zuständige Mitglied der Bundesregierung, insbesondere der Minister für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert in den Verhandlungen auf Europäischer Ebene
· den vorliegenden Kommissionsvorschlag über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) abzulehnen und sich für eine weitestgehende Umwidmung der derzeit vorgesehenen Budgets für die Kernfusions- und Kernspaltungsforschung zugunsten der Erforschung und Förderung erneuerbarer Energieträger einzusetzen,
· alle Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag in seiner derzeitigen Form abgeschafft und zum "Atom-Ausstiegsvertrag" wird, der die Energiewende einleitet, anstatt weiterhin die Atomindustrie zu finanzieren und zu fördern.
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts-aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.