NATIONALRAT

 

 

         Der Umweltausschuss hält Freitag, den 21. Februar 2014, um 13 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

TAGESORDNUNG

 

1.)           Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG

2.)           Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 und der griechischen EU-Präsidentschaft (III-51 d.B.)

3.)           Antrag der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltvertäglichkeitsprüfungs­gesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993 geändert wird (111/A)

4.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention (124/A(E))

5.)           Antrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des EU-Grenzwerts für Feinstaubbelastung an den WHO-Grenzwert (120/A(E))

6.)           Antrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Verbot von Fracking" (121/A(E))

7.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fracking in Österreich (138/A(E))

8.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Wale und Delfine sind keine Konkurrenz der Fischer, sondern eine zu schützende Spezies (140/A(E))

 

 

9.)           Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielter Humusaufbau in österreichischen Böden (186/A(E))

10.)         Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung gentechnikfreier Futtermittel und Versicherung für Lizenzgeber von GT-Futtermittel (191/A(E))

 

 

Wien, 2014 02 17

 

 

 

Mag. Christiane Brunner

Obfrau

 

 

 

 

Aviso

 

         Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 unter einem zu verhandeln.

 

         Außerdem ist beabsichtigt, diese Sitzung um 15 Uhr zu beenden.

 

 

 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.