1006/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gendergesundheit und Gesundheitsbericht

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Gendergesundheit ist in Österreich ist auf zwei Ressorts  - BMG und BMASK - aufgeteilt, wobei dem BKA die Koordinierungsaufgaben zur Implementierung des Gendermainstreamings in den übrigen Ressorts übertragen worden sind. Laut aktuellem Rechnungshofbericht (Gendergesundheit in Österreich 2015/3) ist die Trennung von Frauen,- Kinder, und Jugendgesundheit einerseits (BMG) bzw. Männergesundheit anderseits (BMASK) infolge der organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen nicht zweckmäßig und wenig zielführend. Wie in allen Politikfeldern müssen auch in der Gesundheitspolitik geschlechtsspezifische Auswirkungen mitgedacht und Grundlage von Entscheidungen werden. Im Unterschied etwa zur Schweiz gibt es in Österreich kein gesamthaftes Berichtwesen zum Thema Gendergesundheit. Sowohl das BMG als auch das BMASK erstellten jeweils für ihre Teilbereiche eigene Gesundheitsberichte, wodurch weder ein Überblick über die Gesamtsituation, noch eine gesamthafte Grundlage für gesundheitspolitischen Handlungs- und Forschungsbedarf vorhanden ist. 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bereich Männergesundheit wieder in die

Zuständigkeit des Bundesministerium für Gesundheit zu verlagern sowie dem Nationalrat jährlich einen alle Geschlechter umfassenden Gesundheitsbericht vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.