1019/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Erhöhung der Kostenhöchstsätze für Deutschkurse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Derzeit befinden sich 742 UMF in den verschiedenen Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums (Stand 4.2.2015), wobei oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Die momentane Situation, wie sie sich für UMF in Österreich darstellt, ist  - so auch Volksanwalt Günter Kräuter - inakzeptabel; UMF dürfen keine geringeren Chancen haben als österreichische Kinder.  Als besonders schutzwürdige Gruppe haben UMF einen höheren Betreuungsbedarf in sozialpädagogischer, medizinischer, psychotherapeutischer und schulischer Hinsicht, weshalb es hier auch ausreichender Mittel bedarf, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Laut den verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechten hat ein Kind Anspruch auf den "Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen" (Art. 1, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern). Jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat außerdem Anspruch auf "besonderen Schutz und Beistand des Staates" (Art. 2 Abs. 2). Neben einer sicheren Unterkunft gilt es auch dafür zu sorgen, UMF eine sinnvolle und abwechslungsreiche Tagesstruktur zu bieten.

Insbesondere Deutschkurse sind für UMF essentiell: dabei müssen die Kursinhalte stark auf die Bedürfnisse der Zielgruppe „Jugendliche“ und insbesondere auf jene von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgerichtet sein. Als übergeordnetes Ziel gilt es, den TeilnehmerInnen jene Sprachkompetenzen zu vermitteln, die für die erfolgreiche Bewältigung typischer Alltagssituationen von Jugendlichen (Einkauf, Behördenwege, Arztbesuch usw.) notwendig sind. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die alle vier für erfolgreichen Spracherwerb notwendigen Fertigkeiten – Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben – beanspruchen und fördern. Neben den Grundlagen der deutschen Sprache sollen die Jugendlichen durch zielgerichtete Aufgabenstellungen auch Lerntechniken, die zu selbstständigem Lernen befähigen, erlernen. Ein weiteres übergeordnetes Ziel des Kurses ist die Vermittlung der wichtigsten Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens in Österreich, wodurch auch mögliche nichtsprachliche Kommunikationshindernisse bewältigbar gemacht werden sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, hinsichtlich der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art 15a B-VG mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Kostenhöchstsätze für Deutschkurse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erhöhen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.