1020/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Vereinfachung des nationalen Fremdenrechts

Das österreichische Fremdenrecht ist auf Grund der großen Anzahl schwer verständlich formulierter Gesetzen und Verordnungen unübersichtlich und kompliziert geworden. Alleine das Asylgesetz wurde seit 2006 elf Mal geändert, die zwölfte Novellierung steht bevor. Die fremdenrechtlichen Änderungen sind oft nur anlassbezogen und lassen eine langfristige Perspektive vermissen, weshalb aktuell ein komplexes System besteht, das nicht mehr überschaubar ist.

Die folgende Aufzählung ist nicht erschöpfend, sondern listet die im fremdenrechtlichen Zusammenhang relevantesten Gesetze und Verordnungen auf: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz , BFA-Verfahrensgesetz, BFA-Einrichtungsgesetz, Grundversorgungsgesetz-Bund, Grundversorgungsvereinbarung  gem. Art. 15a B-VG, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Integrationsvereinbarungs-Verordnung und Staatsbürgerschaftsgesetz. Zudem von Bedeutung sind die allgemeinen Verwaltungsgesetze wie das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz und das Zustellgesetz.

Hinzu kommen europarechtliche und völkerrechtliche Bestimmungen, zu deren Einhaltung Österreich ebenso verpflichtet ist. Auf europäischer Ebene hat man sich im Rahmen des gemeinsamen Asylsystems auf die Richtlinie für die Anerkennung für Drittstaatsangehörige, die Aufnahmerichtlinie, die Verfahrensrichtlinie, die Dublin III-Verordnung und die EURODAC-Verordnung geeinigt. Völkerrechtlich binden Österreich auch die UN-Menschenrechtscharta und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), spricht hinsichtlich des österreichischen Fremdenrechts von einer  "Gesetzesmaterie, die selbst für Experten oft nicht mehr verständlich ist". Die aktuelle Situation widerspreche dem Prinzip der Rechtssicherheit (vgl. derStandard 12.03.2015).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Ministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das System des österreichischen Fremdenrechts in eine einheitliche, strukturierte, übersichtliche und vereinfachte Form bringt."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.