1041/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Deutsch als „Pausensprache“

 

Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.“

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding hat bereits 2005 die Pflicht zum Deutschsprechen mit Zustimmung der Eltern in ihre Hausordnung aufgenommen und dafür den Deutschen Nationalpreis 2006 bekommen.

Schüler, Eltern und Lehrer der Herbert-Hoover-Schule haben die Identität stiftende Wirkung der gemeinsamen Sprache erkannt, nicht auf staatliche Regulierungen gewartet und den Begriff der Nation durch ihr pragmatisches Verhalten mit Leben gefüllt“, so der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf anlässlich der Preisverleihung.

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat ein ähnliche Empfehlung 2008 ausgesprochen, und meinte dazu gegenüber den OÖ-Nachrichten, dass dies der „Hausverstand gebiete“.

In Österreich hat nun eine Schule (Vienna Business School in Mödling) eine ähnliche Initiative gestartet und die Schüler darauf hingewiesen, dass „im gesamten Schulhaus (auch in den Pausen) nur die Amtssprache Deutsch eingesetzt werden darf.“

Eine Forderung, die auch die FPÖ seit Langem erhebt, dient sie doch dazu, die sprachliche Kompetenz in der Verkehrssprache Deutsch zu fördern, die kommunikative Kompetenz zu fördern (Verwendung einer gemeinsamen Sprache ist auch ein Gebot der Höflichkeit) und vor allem die Integration zu fördern.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verordnung betreffend Schulordnung für Schulen, in denen die Unterrichtssprache Deutsch ist, dahingehend zu ändern, dass, unter Berücksichtigung der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, jeder Schüler verpflichtet wird sich im Geltungsbereich der Verordnung, sofern es nicht zur Unterrichtsmethode gehört, sich ausschließlich in Deutsch zu verständigen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.