1052/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen

 

Die bewegte Geschichte des Uhudlers hat den besonderen Ruf des Weins als regionales und traditionelles Nischenprodukt begünstigt. Heute ist der Uhudler ein wesentliches Element regionaler Sortenspezialitäten mit einer Fläche von zirka 50 Hektar im Südburgenland. Seine Anfänge reichen bis in das Jahr 1860 zurück. Wirtschaftlich hat der Uhudler in den letzten Jahren für die Region deutlich an Bedeutung zugelegt. Diesen breitenwirksamen Bestandteil des Marketings in einer ansonst teilweise strukturschwächeren ländlichen Region gilt es für die Zukunft zu erhalten und auszubauen.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

EntschlieSSungsantraG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf Ebene der Europäischen Union für den Erhalt und die Zulassung von Uhudler-Rebflächen über die bedingte Zulassung über das Jahr 2030 hinaus einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen.