1054/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

hte

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vorlage des Entwurfs des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte im Parlament und Diskussion im Ausschuss für Menschenrechte

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 enthält das Vorhaben der Bundesregierung, einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte auszuarbeiten: „Beschluss eines Nationalen Aktionsplans »Menschenrechte«, der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt“ (S.75).

 

Die Koordination wird vom Bundesministerium für Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und dem Bundeskanzleramt in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Im Mai 2014 wurde in der Volksanwaltschaft eine erste Konsultation dazu mit der Zivilgesellschaft abgehalten. Bis September 2014 gingen zahlreiche Vorschläge und Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu konkreten Maßnahmen, die im Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte enthalten sein sollten, ein.

Bis zum Jänner 2015 konnten die Bundesministerien ihre Vorschläge einbringen. Nach einer weiteren Konsultationsrunde mit der Zivilgesellschaft soll nun im Juli 2015 der NAP-Menschenrechte von der Regierung beschlossen werden. Da der Menschenrechtsausschuss das zentrale Gremium im Parlament zum Thema Menschenrechte ist, liegt es auf der Hand, dass die Vorhaben und Maßnahmen eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte vor dem Beschluss mit dem Menschenrechtausschuss diskutiert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf für den Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte und die darin in Aussicht genommenen Maßnahmen vor ihrem Beschluss dem Ausschuss für Menschenrechte vorzulegen und diese mit dem Ausschuss zu beraten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.