1077/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Niko Alm, Gefährtin und Gefährten

betreffend Senkung der Rundfunkgebühren auf ein bundeseinheitliches Niveau

 

Obwohl es sich bei den Rundfunkgebühren um Abgaben des Bundes handelt, erheben die Bundesländer teilweise darüber hinausgehende Gebühren in verschiedener Höhe und schlagen diese Abgaben den Rundfunkgebühren zu. Bei den Abgaben für die "Kunstförderung" lässt sich noch eine gewisse thematische Nähe zum öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF erkennen. Wobei auch diese Finanzierungsform intransparent und daher bedenklich ist.

Jedenfalls nicht akzeptabel sind aber "Länderabgaben", deren Verwendung oft nebulös ist und die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF stehen. Diese Abgaben der Länder sind darüber hinaus noch verschieden hoch, was zu Rundfunkgebühren in monatlicher Höhe zwischen 19,78 Euro (in Vorarlberg und Oberösterreich) bis 25,18 Euro (in der Steiermark) führt. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesländer schwer zu erklären, warum das bundesweite Programm des ORF zu unterschiedlich hohen Länderabgaben führt – zumal auch die Landesstudios aus der Bundesabgabe finanziert werden. Während die grundsätzliche Finanzierung des ORF und die "Kunstförderung" innerhalb der Rundfunkgebühr in naher Zukunft evaluiert werden sollten, erscheint eine zwischenzeitliche Angleichung der Abgaben über die Länder hinweg (durch den Wegfall der Länderabgabe) als lange überfällig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Landesabgaben innerhalb der Rundfunkgebühr auszuschließen und die Rundfunkgebühr über alle Länder hinweg auf ein einheitliches Niveau zu senken."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.