108/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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Betreuung von Kinderhandelsopfern

Betreuung von Kinderhandelsopfern

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Julian Schmid, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Jährlich werden laut UNDOC-Bericht rund 21 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Davon sind rund ein Drittel (27%) Kinder und Minderjährige. Diese werden meist aus ärmeren Herkunftsregionen in andere Staaten gebracht und dort von Erwachsenen ausgebeutet, indem sie zur Prostitution, Bettelei, Pornographie oder zu Billigarbeit im Haushalt, in der Landwirtschaft, auf Baustellen oder Tourismus gezwungen werden. Auch Österreich ist eines der Transit- und Zielländer von Kinderhandel.

Österreich engagiert sich aktiv im Kampf gegen Menschenhandel und ist den relevanten internationalen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung von Menschenhandel beigetreten. Damit einher geht auch die Verpflichtung Österreichs, das Recht der minderjährigen Opfer von Menschenhandel auf angemessene Betreuung zu gewährleisten. Diese Kinder und Jugendlichen müssen mit entsprechender Sorgfalt behandelt und unterstützt werden, um  ihren  besonderen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden.

In der Praxis krankt es jedoch an einer einheitlichen Vorgehensweise der österreichischen Behörden – sowohl bei der Identifizierung der Opfer als auch bei der Betreuung. Identifizierung und Betreuungserfolge bleiben punktuell, es ist daher „Glückssache“, ob ein Kind überhaupt als Opfer identifiziert und in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wird. Für ein strukturiertes Vorgehen müssten PolizistInnen und ggf. auch SozialarbeiterInnen speziell geschult werden, um Merkmale von Menschenhandel, auch bei Kindern, zu erkennen.

Auch sollten geeignete Unterbringungen geschaffen werden. Diese sollten sichere Einrichtungen sein, die einerseits die psychosoziale und medizinische Betreuung dieser oft schwer traumatisierten Kinder sowie eine effektive Prozessbegleitung sicherstellen.


Sie sollten von entsprechenden Einrichtungen für Erwachsene getrennt sein und einen sicheren Zufluchtsort bieten, an dem den Opfern spezialisierte Betreuung auf strukturierte Weise zur Verfügung gestellt wird.  Denn Opfer  von  Kinderhandel  haben  unterschiedliche  Formen  physischen  und sexuellen Missbrauchs erlitten und benötigen besondere psychosoziale Unterstützung und umfassende medizinische Betreuung durch speziell geschultes Personal. Nur so werden die betroffenen Kinder vor jenen Erwachsenen geschützt, die sie ausgebeutet haben. Und nur so werden sie genug Vertrauen fassen und gegebenenfalls gegen ihre Peiniger vorgehen bzw. mit den Behörden kooperieren.

Bisher bleibt die Betreuung von Kinderhandelsopfern den Jugendwohlfahrten der einzelnen Bundesländer überlassen. Es besteht daher ein unzusammenhängendes Flickwerk an punktuellen Unterbringungen in Krisenzentren, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Kinderschutzzentren, aber kein abgestimmtes Vorgehen oder Standards. Das reicht nicht aus, um  den  speziellen  Schutz-  und Betreuungsbedürfnissen  der  Opfer  von  Kinderhandel  gerecht  zu  werden.

Es  braucht  daher  mehr Schulung bei der Identifizierung der Opfer sowie spezialisierte  Betreuungsstrukturen in  den Bundesländern,  die  bundesweit  vernetzt  und standardisiert sind.  Dass hier Handlungsbedarf besteht, hat auch die Regierung erkannt und sah daher in ihrem 3. Nationalen Aktionsplan die „Erarbeitung eines Konzeptes zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zur Identifizierung und Betreuung von Opfern von Kinderhandel (NRM – National ReferralMechanism) und Vorlage dieses Konzeptes an die zuständigen Stellen zur Prüfung der Umsetzung„ vor.

Um das Vorhaben nun auch auf den Weg zu bringen, muss die Regierung mit Nachdruck die einzelnen Bundesländer zu Verhandlungen auffordern, damit gemeinsam zwischen Bund und Ländern ein Konzept und verpflichtende Standards bei der Betreuung von minderjährigen Opfern erarbeitet werden

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Verpflichtung zur angemessenen Betreuung von Opfern von Kinderhandel umgehend in Gespräche mit den Bundesländern zu treten, um ein gemeinsames Konzept und verpflichtende Standards für die Identifikation und Betreuung von Opfern von Kinderhandel zu erarbeiten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.