1087/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

 

betreffend verpflichtende Verankerung für Bildungsberatung im SchUG

Dieser Antrag ist auf Initiative von Christian König und der SchülerInnenvertretung beim Österreichischen SchülerInnenparlament (ÖSIP) am 20. April 2015 entstanden und wird von NEOS im Nationalrat eingebracht.

 

 

"Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann eine Gedichtsanalyse schreiben. In 4 Sprachen.", wurde vor einiger Zeit in einem sozialen Netzwerk gepostet. Diese allgemeine Kritik, das schulische Bildungsangebot betreffend, ist wohl auf unzureichende Informationen bezüglich der in verschiedenen Schulen angebotenen Ausbildungsschwerpunkte zurückzuführen. Es sollten Wege gefunden werden, wie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der Lehrinhalte in diversen Schultypen mehr Entscheidungskriterien für ihre weitere Schullaufbahn angeboten werden können.

Laut Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 64 Abs. 2) fällt die Entscheidung über Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung in den Kompetenzbereich des jeweiligen Schulgemeinschaftsausschusses. Wünschenswert wäre jedoch eine bindende Verankerung bezüglich der Durchführung von beratenden Veranstaltungen im SchuUG. Diese Entscheidungsfreiheit des Schulgemeinschaftsausschusses, ob Beratungsmaßnahmen in den 4. Klassen durchgeführt werden, begünstigt Informationsdefizite dieser Altersgruppe bei der Wahl ihrer weiteren Schullaufbahn.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, Bildungsberatung im SchUG zu verankern."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.