1105/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung

Die „Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung" unter dem Vorsitz des ehemaligen Verkehrsministers Kurt Bodewig (SPD) – kurz „Bodewig-Kommission" –  wurde im April 2013 von den deutschen  Länderverkehrsminister_innen eingesetzt. Ziel war es, aus der Analyse der vorangegangenen Daehre-Kommission konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik zu formulieren. In der Kommission haben Vertreter_innen der Länder und des Bundes gewirkt. Ihre Beschlussempfehlungen wurden am 2. Oktober 2013 von den Länderverkehrsminister_innen fast ohne Änderungen übernommen. Eckpunkte sind eine verstärkte Infrastrukturfinanzierung durch Nutzerbeiträge und eine überjährige Mittelbereitstellung. Die Kommission stellte darüber hinaus eine Ausweitung der LKW-Maut auch für leichte Lastwagen und auf Bundes- und Landstraßen zur Diskussion. Eine PKW-Maut bewertete sie dagegen wegen möglicher rechtlicher Einwände der EU-Kommission zurückhaltend.

 

Das Rückgrat der Mobilität in Österreich sind die Verkehrswege des Bundes sowie die Verkehrswege der Länder und Gemeinden. Erhebliche Investitionen stehen an, doch der genaue Finanzierungsbedarf kann nur grob geschätzt werden…

 

Nach dem Vorbild der deutschen Bodewig-Kommission bzw. Daehre-Kommission sollte in Österreich ebenfalls eine derartige Kommission eingerichtet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dazu aufgefordert, angesichts der zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und der Unklarheiten betreffend der tatsächlichen finanziellen Erfordernisse, in Absprache mit den Ländern, eine unabhängige Expert_innenkommission einzuberufen, welche bis spätestens 31.07.2016 dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen hat.

 

Zentrale Aufgabe dieser Kommission soll dabei sein:

 

·        Erhebung des bundesweiten flächendeckenden Finanzierungsbedarfs über alle Gebietskörperschaften hinweg für Verkehrsinfrastrukturen bis 2030 betreffend Erhaltung und Neubau

·        Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, um eine tragfähige finanz- und verkehrspolitische Strategie entwickeln zu können"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.