1120/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Europäische Solidarität im Umgang mit Asylwerber_innen

 

Am 10. Oktober 2014 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu  "Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme" veröffentlicht. In diesen Schlussfolgerungen stellt der Rat fest, dass die wachsenden Migrationsströme eine Herausforderung darstellen, die durch EU-Maßnahmen im Namen der Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung in Angriff genommen werden müssen.

Laut den Schlussfolgerungen des Rates sollen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf kurze Sicht Maßnahmen ergreifen, um die umfassende und kohärente Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu erreichen. Hierzu müssen alle Mitgliedstaaten vorrangig Investitionen tätigen und Kapazitäten aufbauen, um ein flexibles nationales System für Aufnahme und Asyl zu schaffen, das in der Lage ist, plötzliche Migrationsströme zu bewältigen. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten, die einem besonderen Druck ausgesetzt sind, Unterstützung erhalten. In diesem Zusammenhang wird – neben der Erwähnung zweier zahnloser, in der Dublin-Verordnung vorgesehener Instrumente zur Unterstützung – auch festgestellt, dass  Asylwerber_innen, die sich in stark belasteten EU-Mitgliedstaaten befinden, auf Staaten, in denen sich weniger Asylwerber_innen befinden, umverteilt werden sollen. Das Letztere allerdings nur auf freiwilliger Basis.

Im Namen der Solidarität sollte die EU aber einen Schritt weitergehen und einen Mechanismus zu einer zwingenden und fairen Quotenverteilung von Asylwerber_innen auf alle EU-Mitgliedstaaten entwickeln. Hierbei soll bei der Bestimmung der Quoten nicht nur die Bevölkerungsanzahl ausschlaggebend sein, sondern z.B. auch Faktoren wie Bruttoinlandsprodukt,  auf die Schengenaußengrenzen bezogene Kosten und Teilnahme in freiwilligen Resettlement-Programmen unter der Regie des UNHCR.

Insbesondere vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse, die sich dieser Tage im Mittelmeer abspielen, gilt umso mehr: Europäische Herausforderungen sollen auf europäischer Ebene gelöst werden. Die Weiterentwicklung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist deshalb von großer Bedeutung und die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Kapazitäten in diesem Zusammenhang zu stärken, essentiell, damit die Verantwortung innerhalb dieses Systems auch gemeinsam getragen wird. Die Entwicklung von einheitlichen hohen Standards im Asylverfahren sowie in der sozialen Begleitung von Asylwerber_innen soll aber auch aus dem Grund hohe Priorität haben, damit Schutzsuchende die gleichen soliden Rechte und menschenwürdigen Standards in ganz Europa erwarten können.  

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert,

 

·         auf EU-Ebene einen Vorschlag zu unterbreiten, der einen Mechanismus der zwingenden und fairen Quotenverteilung von Asylwerber_innen auf alle EU-Mitgliedstaaten vorsieht sowie

·         alle Bemühungen hinsichtlich der Weiterentwicklung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems zum Zweck harmonisierter und hoher Standards im Asylwesen und in der sozialen Begleitung von Asylwerber_innen im Rahmen der Europäischen Union zu unterstützen."





In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.