1142/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung des Blutspende-Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung

 

BEGRÜNDUNG

In Österreich sind lt. Blutspenderverordnung Personen, bei denen anamnestisch ein dauerndes Risikoverhalten für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, festgestellt wurde, dauernd vom Blutspenden ausgeschlossen. Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, ausgesetzt haben, dürfen innerhalb von zwölf Monaten nach diesem Ereignis nicht Blut spenden.

Obwohl die  Blutspenderverordnung auf Risikoverhalten abzielt, werden homosexuelle Männer in Österreich pauschal als Risikogruppe eingestuft und nicht für eine Blutspende zugelassen, was eine eindeutige Diskriminierung darstellt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass homosexuellen Männern in Zukunft nur unter bestimmten Bedingungen das Blutspenden  verwehrt werden kann. Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Österreich sind homosexuelle Männer de facto dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. In ihrem Urteil (Rechtssache C-528/13) befanden die RichterInnen, dass ein Ausschluss nur rechtens ist, wenn Alternativen ausgeschlossen werden können. Dazu zählen wirksame Testmethoden oder eine genaue Befragung der potentiellen Spender zu riskantem Sexualverhalten. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in die  Blutspenderverordnung im Sinne des EuGH-Urteils (Rechtssache C-528/13) ein klares Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung aufzunehmen, sowie auch die Verpflichtung, alle zur Verfügung stehenden Instrumente (Tests, Beratungsgespräch, Fragebogen) auszuschöpfen, um den Fokus klar auf das Risikoverhalten zu richten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.